AMA-Gütesiegel: Aus für andauernde Anbindehaltung
Die sogenannte „dauernde“ Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich seit vielen Jahren gesetzlich verboten. In früher errichteten Stallungen ist sie in Ausnahmefällen noch bis 2030 erlaubt. Die AMA-Marketing hat in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den Vertretern der Landwirtschaft und der Lebensmittelketten zwei Schritte zu einem früheren Umstieg beschlossen: Im Sommer wurde vom Fachgremium eine Weiterentwicklung des Gütesiegels für Milch und Milchprodukte geplant. Ab 1. Jänner 2024 wird es keine dauernde Anbindehaltung auf AMA-Gütesiegel Milchviehbetrieben mehr geben. Das bedeutet, dass Milch und Milchprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen. Nun setzt die AMA-Marketing den zweiten Schritt: Im Fachgremium Frischfleisch erfolgte die Einigung auf das Ende der dauernden Anbindehaltung bei allen Rindern im AMA-Gütesiegel-Programm, ebenfalls ab 1. Jänner 2024.
Dies betrifft ca. 10 bis 15 % der insgesamt rund 8500 Betriebe, die diese Ausnahme noch in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass auch Rindfleisch und Rindfleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen. Regionale Produkte sollen sich so noch mehr von Produkten aus dem Ausland abheben. Dieser Schritt ist für die heimische Landwirtschaft aber nicht einfach. Um die Bäuerinnen und Bauern auf diesem Weg zu unterstützen, erlässt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine Sonderrichtlinie für ein Investitionsprogramm: Ziel ist, Betriebe, die bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen – also bis Ende 2027 – finanziell zu unterstützen. Dafür stehen 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Der Start folgt Anfang 2023. Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, erklärt: „Da Umbauten für die betroffenen Bauernhöfe meist mit einem herausfordernden Kostenaufwand verbunden sind, braucht es ein entsprechend ausgestattetes Sonderinvestitionsprogramm. Auch im Sinne der Versorgungssicherheit müssen wir möglichst viele Bauernhöfe dabei unterstützen, ihre Ställe in der erforderlichen Zeit umbauen zu können. Wichtig ist, dass auch die Konsumenten beim Einkauf mitziehen und sich für das hohe heimische Tierwohl-Niveau entscheiden.“
Dies betrifft ca. 10 bis 15 % der insgesamt rund 8500 Betriebe, die diese Ausnahme noch in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass auch Rindfleisch und Rindfleischprodukte mit dem AMA-Gütesiegel künftig nicht mehr von Betrieben mit dauernder Anbindehaltung stammen. Regionale Produkte sollen sich so noch mehr von Produkten aus dem Ausland abheben. Dieser Schritt ist für die heimische Landwirtschaft aber nicht einfach. Um die Bäuerinnen und Bauern auf diesem Weg zu unterstützen, erlässt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig eine Sonderrichtlinie für ein Investitionsprogramm: Ziel ist, Betriebe, die bis zu zwei Jahre vor der gesetzlichen Frist aus der dauernden Anbindehaltung umsteigen – also bis Ende 2027 – finanziell zu unterstützen. Dafür stehen 30 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Der Start folgt Anfang 2023. Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, erklärt: „Da Umbauten für die betroffenen Bauernhöfe meist mit einem herausfordernden Kostenaufwand verbunden sind, braucht es ein entsprechend ausgestattetes Sonderinvestitionsprogramm. Auch im Sinne der Versorgungssicherheit müssen wir möglichst viele Bauernhöfe dabei unterstützen, ihre Ställe in der erforderlichen Zeit umbauen zu können. Wichtig ist, dass auch die Konsumenten beim Einkauf mitziehen und sich für das hohe heimische Tierwohl-Niveau entscheiden.“