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AMA-Bescheide und Mitteilungen prüfen

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13.01.2023 | von Bernadette Uran

Am 10. Jänner wurden Bescheide und Mitteilungen zu im Dezember erfolgten AMA-Auszahlungen versandt. Eine genaue Überprüfung wird empfohlen. Auf Einspruchsfristen ist zu achten.

Einsprüche und Beschwerden sollen vorzugsweise online übermittelt werden..jpg © Archiv
Einsprüche und Beschwerden sollen vorzugsweise online übermittelt werden. © Archiv
Am 21. Dezember wurden die Auszahlungen für das Antragsjahr 2022 überwiesen. Die Direktzahlungen wurden in vollem Ausmaß, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZ) und das Österreichischen Umweltprogramm (ÖPUL) als Teilzahlung in der Höhe von 75 % des berechneten Auszahlungsbetrages angewiesen. Die restlichen 25 % werden voraussichtlich am 26. April 2023 ausbezahlt. Beim Auszahlungstermin wurden auch Nachberechnungen der Vorjahre berücksichtigt. 
Bei der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtbegrünung“ wurden die Begrünungsvarianten vom Sommer/Herbst 2021 zu 75 % ausbezahlt, während die beantragten Begrünungsvarianten von Sommer/Herbst 2022 erst im April und Dezember 2023 ausbezahlt werden. Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen wurden am 10. Jänner postalisch wie auch elektronisch über „MeinPostkorb“ versandt. Die Dokumente können auch auf www.eama.at im eArchiv abgerufen werden. Für den Einstieg in eAMA ist ein Pin-Code oder eine Handysignatur notwendig. In den Bescheiden und Mitteilungen zu den Abrechnungen wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und errechnen. Als Ergänzung zu den ÖPUL-Mitteilungen steht unter www.eama.at im Register „Flächen“ unter dem Menüpunkt „Abfragen“ der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport zur Verfügung.  Einwände gegen die Bescheide bzw. Mitteilungen können bei der AMA eingebracht werden. Etwaige Einsprüche sind jedenfalls schriftlich einzureichen – vorrangig jedoch online unter www.eama.at unter der Rubrik „Eingaben“. Bitte beachten Sie, dass mit der Zustellung der Bescheide und Mitteilungen die jeweilige Einspruchsfrist zu laufen beginnt.  Wird fachliche oder technische Hilfestellung benötigt, stehen die Mitarbeiter der zugehörigen LK-Außenstelle für Rückfragen oder einen persönlichen Termin zur Verfügung (Achtung: Eine telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich!).
.png © LK Kärnten

Beschwerdefristen beachten

Details zu den jeweiligen Fristen sind auf den Bescheiden und Mitteilungen angegeben. Im Direktzahlungsbescheid sind die Beschwerdefristen unter „Rechtsmittelbelehrung“ ersichtlich. Die Fristen entsprechen den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Bescheid-Beschwerden. Bei Erstbeschwerde beträgt die Frist vier Wochen. Um keine Frist zu verabsäumen, sind die Direktzahlungsbescheide daher zeitnah zu überprüfen. Um ein Überschreiten der finanziellen Obergrenze zu verhindern, wurden alle Direktzahlungsbeträge um 0,20 % und die gekoppelte Stützung für Schafe und Ziegen um ein % gekürzt. Die Top-Up-Prämie für Junglandwirte musste aufgrund der Anzahl und Größe der Betriebe auf zirka 70 Euro je Zahlungsanspruch gekürzt werden. Gegen diese Kürzungen kann kein Einspruch erhoben werden.  Für ÖPUL- und AZ-Mitteilungen gilt eine Einspruchsfrist von drei Jahren. Trotzdem empfiehlt es sich, die Mitteilungen zeitnah und genau zu überprüfen, um auf Unstimmigkeiten bei der Auszahlung reagieren zu können. Treten in der tabellarischen Gegenüberstellung der beantragten und ermittelten und somit für die Auszahlung berücksichtigten Flächen und Tiere Differenzen auf, kann dies in einer Vorortkontrolle begründet sein. Sind Abweichungen aus der Sicht des Antragsstellers nicht plausibel oder ungerechtfertigt, kann direkt der Kontakt mit der AMA gesucht oder die Mitarbeiter der zuständigen LK-Außenstelle kontaktiert werden. Hilfreich kann auch der Vergleich der Mitteilungen und Bescheide aus dem letzten Jahr sein, da sich die Höhe der Prämiensätze aus ÖPUL und Ausgleichszulage nicht geändert haben.

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