Alm-/Weidemeldung Rinder – Änderungen ab 2021
Neu ist, dass Alm-/Weidemeldungen ab 2021 ausschließlich online über das RinderNET im eAMA möglich sein werden. Eine postalische Alm-/Weidemeldung Rinder wird von der AMA nicht mehr akzeptiert. Der Einstieg ins eAMA ist mittels Handy-Signatur oder dem eAMA-PIN-Code möglich. Sollten Sie noch über keinen eAMA-PIN-Code verfügen, muss dieser vorab bei der AMA angefordert werden. Dies kann über das Onlineportal der AMA oder über die zuständige LK-Außenstelle erfolgen.
Die Meldefrist für die Alm-/Weidemeldung wird von 15 auf 14 Tage verkürzt. Außerdem muss ab 2021 auch für den Abtrieb eine Meldung binnen 14 Tagen aktiv über das RinderNET erfasst werden. Achtung: Der Abtrieb muss auch dann aktiv gemeldet werden, wenn dieser mit dem bei der Auftriebsmeldung angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.
Für Änderungsmeldungen während der Alpungszeit (Geburt, Abgang, Verendung) ist weiterhin der Herkunftsbetrieb (Tierbesitzer) verantwortlich. Es gilt die übliche Meldefrist von sieben Tagen. Für den Auftreiber ist geplant, dass dieser seine für die Alpung bestimmten Tiere im RinderNet im eAMA zur Alpung anmelden kann. Die zur Alpung angemeldeten Tiere sollen dann vom Almverantwortlichen in die Alm-/Weidemeldung Rinder übernommen werden können. Die AMA arbeitet derzeit an der Programmierung der einzelnen Meldeschritte. In diesem Zusammenhang können daher auch noch Änderungen im Meldeprozess entstehen.
Die Meldefrist für die Alm-/Weidemeldung wird von 15 auf 14 Tage verkürzt. Außerdem muss ab 2021 auch für den Abtrieb eine Meldung binnen 14 Tagen aktiv über das RinderNET erfasst werden. Achtung: Der Abtrieb muss auch dann aktiv gemeldet werden, wenn dieser mit dem bei der Auftriebsmeldung angegebenen voraussichtlichen Abtriebsdatum übereinstimmt.
Für Änderungsmeldungen während der Alpungszeit (Geburt, Abgang, Verendung) ist weiterhin der Herkunftsbetrieb (Tierbesitzer) verantwortlich. Es gilt die übliche Meldefrist von sieben Tagen. Für den Auftreiber ist geplant, dass dieser seine für die Alpung bestimmten Tiere im RinderNet im eAMA zur Alpung anmelden kann. Die zur Alpung angemeldeten Tiere sollen dann vom Almverantwortlichen in die Alm-/Weidemeldung Rinder übernommen werden können. Die AMA arbeitet derzeit an der Programmierung der einzelnen Meldeschritte. In diesem Zusammenhang können daher auch noch Änderungen im Meldeprozess entstehen.
Beachten Sie daher unbedingt die entsprechenden Artikel im Kärntner Bauer, im Internet unter www.ktn.lko.at, den LFI-Newsletter sowie das SMS-Info-Service der LK Kärnten.