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  1. LK Kärnten
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28.10.2020 | von Mag. Max Hörmann
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Die Schweinepest und ihre Folgen

Die ASP wurde erstmals am 10. September in Deutschland beim Wildschwein festgestellt.

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Um eine Übertragung zu verhindern, muss ein Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen unbedingt vermieden werden. © LK NÖ
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine hoch ansteckende, seuchenhafte Erkrankung, an der sowohl Wild- als auch Hausschweine erkranken und verenden (Mortalitätsrate bei Hausschweinen meist bei 100%). Für den Menschen als birgt die ASP kein gesundheitliches Risiko.

Durch den Nachweis der ASP bei verendeten Wildschweinen in Deutschland (Brandenburg) ist das Risiko einer Virusübertragung auf österreichische Wildschweine- und Hausschweinebestände deutlich gestiegen. Bis zum 20. Oktober wurden in Deutschland 71 verendete Wildschweine positiv getestet. Da die nächsten ASP-Gebiete in Polen nur wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt liegen, wird vermutet, dass eine Übertragung über Speiseabfälle stattgefunden hat.

Folgende Übertragungswege sind bekannt:
  • direkter Kontakt von Haus- und Wildschweinen
  • Verfütterung von Fleisch oder Fleischprodukten
  • Fahrzeuge, Geräte, Kleidung
  • Körpersekrete und Blut

Maßnahmen schützen die Betriebe

Alle schweinehaltenden Betriebe müssen ihre Ställe, Ausläufe, Futter- und Strohlager möglichst wildschweinedicht absichern und die Mindeststandards der Schweinegesundheitsverordnung aus eigenem Interesse strikt einhalten.
  • Keine Speiseabfälle an Schweine verfüttern bzw. andere Personen (z. B. Saisonarbeitskräfte) darauf hinweisen. Alle Schweinefleischprodukte (Reiseproviant) aus den Ländern mit erhöhtem Risiko, wie Polen oder Tschechien, Ukraine, Weißrussland, Litauen, Lettland, Estland können eine Infektionsquelle sein.
  • Zutritt von betriebsfremden Personen in den Stall soweit wie möglich vermeiden.
  • Betreten des Stalles nur mit betriebseigener Kleidung (Overall, Stiefel) oder Einweg-Overalls und Überziehschuhen.
  • Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen.
  • Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen.
  • Futtermittel- und Einstreulager vor möglichem Zutritt von Wildschweinen schützen.
  • Die Einbringung von Grünfutter in Haltungsanlagen ist zu unterlassen.
  • Schweinehalter, die auch Jäger sind, sind aufgefordert, besonders achtsam zu sein, um ihren eigenen Betrieb, aber auch den Hausschweinebestand andere Schweinebauern zu schützen. Auch Hunde, Jagdkleidung, Schuhwerk und das Aufbrechen am Betrieb sind ein Infektionsrisiko.

Im Seuchenfall erhalten Betriebe, deren Bestand auf Anordnung gekeult wird, eine staatliche Entschädigung nach den Vorgaben des Tierseuchengesetzes (Wert der getöteten Tiere). Für Einkommensverluste (z. B. durch die Lage des Betriebs in einer Sperrzone mit Verbringungssperre) ist keine staatliche Entschädigung vorgesehen. Das Risiko liegt damit beim Betrieb. Eine Möglichkeit der Absicherung sind sogenannte “Ertragsschadensversicherungen“, die verschiedene Versicherungsunternehmen anbieten.

Derzeitige Situation in Österreich

In Österreich ist die ASP bisher noch nie aufgetreten. Durch die zahlreichen Fälle im Osten Europas ist die Gefahr einer Einschleppung aber hoch. Seit 15. Dezember 2019 sind gemäß der ASP-Revisions- und Frühwarnverordnung im ganzen Bundesgebiet tot aufgefundene Wildschweine der Veterinärbehörde zu melden. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat die Entnahme von Proben zu veranlassen, diese sind an das nationale Referenzlabor (AGES) zu senden. Bei der Jagd auf Wildschweine ist von den Ausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung einer möglicherweise vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird. Jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen muss vermieden werden.

Konsequenzen eines Ausbruchs

Beim Auftreten der Schweinepest in einem landwirtschaftlichen Betrieb müssen alle Tiere getötet werden. In einem von ASP betroffenen Wildtierbestand sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten. Es werden entsprechende Restriktionszonen eingerichtet, die sich auf das Vorkommen von ASP im Wild- und/oder Hausschweinebestand beziehen.

Weiters ist in betroffenen Gebieten die Jagd stark zu reglementieren, um einer Ausbreitung in der Wildschweinpopulation entgegenzuwirken. Sowohl das für Veterinär- Angelegenheiten zuständige Gesundheitsministerium als auch die AGES bieten auf ihrer Homepage umfassende Informationen über die Afrikanische Schweinepest.

Darüber hinaus hat die LK Österreich gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern der Bundesländer und dem Gesundheitsressort eine Infoschiene aufgebaut, um die Schweinehalter über Vorsorgemaßnahmen und den Ablaufplan in einem möglichen Seuchenfall zu unterrichten. Die LK Österreich gibt auch auf ihrer Homepage praktische Empfehlungen zur seuchensicheren Haltung von Schweinen. Das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich (LFI) hat eine Broschüre mit dem Titel “Biosicherheit Schwein“ herausgegeben.

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  • Biosicherheit Schwein 21.09 Biosicherheit Schwein
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Schweinegesundheits-Verordnung in den Stallalltag einbauen

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Information für Schweinehalter zur Afrikanischen Schweinepest Jagd&NaturTV mit BMASGK und AGES

Schweinegesundheitsverordnung

  • Die Schweinepest und ihre Folgen
  • Schweinegesundheits-Verordnung in den Stallalltag einbauen
  • Schweinegesundheits-Verordnung: Ende der Übergangszeit

Broschüre

  • Biosicherheit-Schwein © Archiv

    Biosicherheit Schwein

    Durch diese Maßnahmen schützen Schweinehalter auf bestmögliche Weise ihre Tiere vor Krankheiten.

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    Empfehlungen der SGK zur Umsetzung der Schweinegesundheitsverordnung.

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