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Alles neu in der Biolandwirtschaft

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27.01.2022 | von Dipl.-Ing. Dominik Sima

Die neue EU-Bio-Verordnung trat mit 1. Jänner 2022 endgültig in Kraft. Dazu kommen Ergebnisse des EU-Bioaudits, die ab 2022 umzusetzen sind. Mit 2023 beginnt eine neue GAP-Periode.

Kuhherde WeideEdler-min.jpg © LK Kärnten/Dominik Sima
Artgerechte Tierhaltung steht für Biobetriebe seit jeher an oberster Stelle. Mit der neuen Verordnung wird die Weideregelung nochmals nachgeschärft. Aber auch seitens der Marktpartner werden hohe Standards eingefordert. © LK Kärnten/Dominik Sima
Seit 2018 ist der Einstieg in die ÖPUL-Maßnahme „Biologische Landwirtschaft“ nicht mehr vorgesehen. Ein erneuter Einstieg ist erst wieder im nächsten Jähr, mit Beginn der neuen GAP-Periode, vorgesehen. Bis zum Programmstart besteht lediglich für UBB-Betriebe die Möglichkeit, über den pauschalen Biozuschlag gefördert auf Bio umzustellen. Die diesbezügliche österreichische Sonderrichtlinie wird derzeit in Brüssel begutachtet. Eine Rückmeldung wird für den Frühsommer 2022 erwartet. Das neue ÖPUL-Programm wird allem Anschein nach einige größere Änderungen, auch für die Biolandwirtschaft, mit sich bringen. So sollen in Zukunft auch Biobetriebe die bis dato für UBB-Betriebe verpflichtenden Biodiversitätsauflagen einhalten. Durch die Kürzung der Basisprämie entsteht für Biobetriebe sicherlich ein gewisser Startnachteil. Je nach betrieblicher Situation bietet das neue Programm aber auch die Chance, zusätzliche Abgeltungen zu erhalten. Deshalb wird es für die Betriebe besonders wichtig sein, sich umfassend zu informieren. Sobald das Programm genehmigt wird, wird seitens der LK Kärnten bzw. durch das Biozentrum ein entsprechendes Beratungsprodukt angeboten – GAP-Spezialberatung.

Dynamische Entwicklung

Der Biomarkt in Österreich gehört zu den höchst entwickelten. Auch europa- und weltweit entwickeln sich Produktion und Vermarktung durchwegs sehr dynamisch. Dies birgt Risiken, aber auch Chancen. Vor allem in den letzten zwei Jahren konnten aufgrund der COVID-Pandemie und des daraus resultierenden Käuferverhaltens deutliche Absatzsteigerungen verzeichnet werden. Für interessierte Betriebe stellt die biologische Landwirtschaft durchaus eine zukunftsfähige Perspektive dar. Mitunter trüben jedoch auch einige dunkle Wolken den Biohimmel – so lagen etwa die Preise für Biogetreide im Durchschnitt einzelner Kulturen 2019 und 2020 um rund 25 % niedriger als in den Jahren davor. Allerdings wurde das Überlager mittlerweile schon wieder aufgebraucht, wodurch die Erzeugerpreise im Ackerbau im letzten Jahr wieder deutlich zugelegt haben. Grundsätzlich kann von weiteren positiven Entwicklungen der Biomärkte ausgegangen werden. Neben der aktuellen Marktentwicklung spielen aber auch das Förderwesen sowie die Produktionsrichtlinien eine entscheidende Rolle sowohl für praktizierende Biobetriebe als auch für umstellungsinteressierte Landwirte. Aufgrund rückläufiger (Bio-)Prämien und Direktzahlungen nimmt die Bedeutung eines gut funktionierenden Absatzes und entsprechender Wertschöpfung über die Produktion für den einzelnen Betrieb in Zukunft immer mehr zu.

Anpassungen erforderlich

Mit 1. Jänner 2022 ist die neue EU-Bio-Verordnung 2018/​848 in Kraft getreten. Damit sind viele Veränderungen für Bauern verbunden. Auch das 2017 von der Europäischen Kommission durchgeführte Bioaudit hatte einige teilweise gravierende Neuerungen für Biobetriebe zur Folge. Dies stellt die Biolandwirtschaft vor teilweise große Herausforderungen und bringt mitunter die unmittelbare Notwendigkeit von Anpassungen mit sich. 

Biostammtische

Im Rahmen der Biostammtische des Biozentrums wird ein Überblick über die aktuelle Marktlage im Biobereich gegeben. Ergänzend dazu werden auch Änderungen, die mit der neuen EU-Bio-Verordnung einhergehen, vorgestellt. Um den spannenden Mix der Fachinformation zu ergänzen, wird zum aktuellen Stand der ÖPUL-Verhandlungen seitens Abteilung Agrarpolitik von Bio Austria informiert. Am Abschlusstermin wird auch die Bio-Austria-Bundesobfrau Gerti Grabmann referieren. 
Die traditionellen Infoveranstaltungen des Biozentrums werden ausschließlich im neuen Format der Biostammtische und online abgehalten. Herzlich eingeladen sind alle Biolandwirte und interessierten konventionell wirtschaftenden Kollegen, um aktuelle Informationen zur biologischen Landwirtschaft zu erhalten.

Termine: 24. Februar, 19 Uhr, 10. März, 19 Uhr, 22. März, 19 Uhr. Eine Anmeldung im Biozentrum Kärnten unter 0463/​58 50-54 00 ist erforderlich. Danach wird ein Zugangslink per Mail zugeschickt. Vorbehaltlich Genehmigung werden für diese Veranstaltung zwei ÖPUL-Stunden fürs kommende ÖPUL-­Programm vergeben. 

Neben den Biostammtischen stellen auch die vom Biozentrum Kärnten angebotenen Umstellungsberatungen eine wichtige Entscheidungshilfe bei einem geplanten Umstieg auf Bio dar. Für alle Bioackerbauern der Hinweis auf eine Weiterbildungsveranstaltung: Ackerbau-Online am 10. Februar um 19 Uhr.
 

Weitere Fachinformation

  • Bio in Europa: Wachstum bei Fläche und Umsatz setzt sich fort
  • ÖPUL-Weiterbildung: Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" - zwei Weiterbildungen erforderlich!
  • Bio-Hafer: Eine Kultur mit Potenzial?
  • Die Trendwende am Bio-Markt
  • MKS-Info: Weidevorgabe kann in Überwachungs- und Sperrzone bis auf Widerruf ausgesetzt werden
  • Nachlese Speeding Up Innovation: Biologische Landwirtschaft 2.0, Donnerstag 13. März 2025
  • Beratung und Service für Biobetriebe
  • Bio: Genehmigungspflicht für den Zukauf konventioneller Zuchttiere beachten
  • Biogeflügelhaltung: Übergangsfristen laufen aus
  • Bio-Anträge im VIS nicht übersehen
  • BIO AUSTRIA Tage für Bäuerinnen und Bauern 2025 unter dem Motto “Sinn.Voll.Bio“
  • Bio-Kontrollkostenzuschuss beantragen
  • Umgang mit aktuellem Tierseuchengeschehen in Bio
  • Bio: Jeden Flächenzugang zeitgerecht melden
  • Ihr LK-Beratungsteam für Biologische Wirtschaftsweise
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