Aktion Verbissschutz der Jägerschaft
Vor allem gegen den Sommerverbiss ist der Schutz der Pflanzen besonders wichtig. Die Durchführung der Maßnahmen ist je nach Höhenlage in der Zeit zwischen Ende Mai und Ende Juni notwendig. Auch heuer wird die Anwendung von streich- bzw. spritzfähigen Schutzmitteln gegen den Sommerverbiss sowie den Winterverbiss gefördert. Bedingt durch die im Jahr 2015 erfolgte Änderung der Pflanzenschutzmittelverordnung werden nun auch mehrjährig verwendbare mechanische Schutzmittel wie Verbissschutzkappen und Schutzmanschettengefördert..
So wird gefördert
Gefördert werden die im Fachhandel angebotenen und bewährten Mittel „Wam“ flüssig und „Trico“ flüssig. Diese Mittel sind spritz- und streichfähig, dienen als Schutz gegen Sommer- und Winterverbiss. „Trico“ wirkt auch als Fegeschutz. Beide Schutzmittel werden in Gebinden zu 5 kg angeboten. Angebrauchte Gebinde können bei ordnungsgemäßer Aufbewahrung auch später wiederverwendet bzw. aufgebraucht werden.
Außerdem werden vor allem gegen den Winterverbiss angeboten:
Der Antrag auf geförderte Wildverbissschutzmittel muss bis spätestens 1. April bei der zuständigen Bezirksstelle der Kärntner Jägerschaft gestellt und danach vom jeweiligen Bezirksjägermeister bestätigt werden. Anträge können persönlich, telefonisch oder per Mail eingebracht werden. Unbedingt erforderlich ist die Angabe der Größe der zu schützenden Kulturflächen bzw. die Anzahl der zu schützenden Pflanzen, ebenso ob Sommer- oder Winterverbissschutz. Verspätet eingebrachte Anträge werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt. Notwendig ist zudem ein entsprechender Sachkundeausweis. Der Vertrieb der Verbissschutzmittel erfolgt über die Lagerhäuser. Bei der Antragstellung ist unbedingt bekannt zu geben, in welchem Lagerhaus die Abholung gewünscht wird. Die Ausgabe der Sommerverbissschutzmittel wird ab 25. April erfolgen; Winterverbissschutzmittel ab 29. August.
Außerdem werden vor allem gegen den Winterverbiss angeboten:
- die Verstreichmittel „Wam“ im Kübel mit 2,5 kg und „Trico“ im Beutel mit 5 kg; Schutzkappen in Packungseinheiten zu 500 Stück; Schutzmanschetten in Packungseinheiten zu 100, 500 und 1000 Stück sowie Schafwolle.
- Der Selbstkostenbeitrag beträgt je 5 kg Gebinde „Wam“ 15 Euro; je 5 kg Gebinde „Trico“ 18 Euro; je kg Verstreichmittel gegen Winterverbiss 1 Euro.
- Der Förderbetrag beträgt je Schutzmanschette 0,04 Euro; je Schutzkappe 0,02 Euro. Schafwolle wird kostenlos ohne Selbstbehalt abgegeben.
Der Antrag auf geförderte Wildverbissschutzmittel muss bis spätestens 1. April bei der zuständigen Bezirksstelle der Kärntner Jägerschaft gestellt und danach vom jeweiligen Bezirksjägermeister bestätigt werden. Anträge können persönlich, telefonisch oder per Mail eingebracht werden. Unbedingt erforderlich ist die Angabe der Größe der zu schützenden Kulturflächen bzw. die Anzahl der zu schützenden Pflanzen, ebenso ob Sommer- oder Winterverbissschutz. Verspätet eingebrachte Anträge werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt. Notwendig ist zudem ein entsprechender Sachkundeausweis. Der Vertrieb der Verbissschutzmittel erfolgt über die Lagerhäuser. Bei der Antragstellung ist unbedingt bekannt zu geben, in welchem Lagerhaus die Abholung gewünscht wird. Die Ausgabe der Sommerverbissschutzmittel wird ab 25. April erfolgen; Winterverbissschutzmittel ab 29. August.