AIK-Stundung und Laufzeitverlängerung
Die seitens des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus geforderte Änderung der SRL „LE-Projektförderung“ ist nun erfolgt. Es kann aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Einkommensverluste eine außerordentliche Stundung von max. zwei Tilgungsraten mit oder ohne gleichzeitige Laufzeitverlängerung ab dem Abrechnungstermin für das 1. Halbjahr 2020 beantragt werden. Die Genehmigung erfolgt in Absprache mit dem Kreditinstitut durch die Abteilung 10 – Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum. Mit dieser Unterstützungsmöglichkeit soll finanziellen Schwierigkeiten betroffener landwirtschaftlicher Betriebe entgegengewirkt werden und somit ein Beitrag zur Sicherstellung bzw. Stärkung der Liquidität geleistet werden.
Die Formulare für diese Maßnahme sind in den Regionalbüros der Abteilung 10 in den Bezirkshauptstädten erhältlich, bzw. auf der Homepage der Abteilung 10 (www.landwirtschaft.ktn.gv.at) zum Herunterladen. Die Ansuchen sind vom jeweiligen Bankinstitut, bei dem der AIK läuft, zubestätigen und im zuständigen Regionalbüro der Abteilung 10 einzubringen. Die Anträge können bis 13. November 2020 gestellt werden.
Info: Die Mitarbeiter der Regionalbüros stehen für weitere Informationen zur Verfügung. Die Sprechtage der Regionalbüros sind in der Rubrik „Was & Wann“ angeführt.
Die Formulare für diese Maßnahme sind in den Regionalbüros der Abteilung 10 in den Bezirkshauptstädten erhältlich, bzw. auf der Homepage der Abteilung 10 (www.landwirtschaft.ktn.gv.at) zum Herunterladen. Die Ansuchen sind vom jeweiligen Bankinstitut, bei dem der AIK läuft, zubestätigen und im zuständigen Regionalbüro der Abteilung 10 einzubringen. Die Anträge können bis 13. November 2020 gestellt werden.
Info: Die Mitarbeiter der Regionalbüros stehen für weitere Informationen zur Verfügung. Die Sprechtage der Regionalbüros sind in der Rubrik „Was & Wann“ angeführt.