Agrarstrukturerhebung 2020 – RSb-Brief vermeiden!
Nach wie vor gilt: Alle Betriebe, die im land- und forstwirtschaftlichen Register erfasst sind, nehmen 2020 an der EU-weiten Agrarstrukturerhebung teil. Zur Mitwirkung an der Erhebung, deren Ergebnisse die Grundlage für wirtschaftliche wie agrarpolitische Entscheidungen liefern, sind Betriebe, welche die Erhebungskriterien erfüllen, gesetzlich verpflichtet.
Meldemöglichkeiten
Der Onlinefragebogen kann einfach und bequem von zu Hause aus erledigt werden. Bei offenen Fragen steht die Statistik Austria an Werktagen unter der Hotline 0800/799 766 zwischen 8 und 16 Uhr für Auskünfte zur Verfügung.
Landwirte und Landwirtinnen, die nicht über die technischen Möglichkeiten für die selbsttätige Erhebung verfügen, können die Hilfe der LK-Außenstellen in Anspruch nehmen. Die Hilfestellung kann nur nach entsprechender Vorbereitung mit dem von der Statistik Austria zugesandten Vorbereitungsbogen erfolgen.
Landwirte und Landwirtinnen, die nicht über die technischen Möglichkeiten für die selbsttätige Erhebung verfügen, können die Hilfe der LK-Außenstellen in Anspruch nehmen. Die Hilfestellung kann nur nach entsprechender Vorbereitung mit dem von der Statistik Austria zugesandten Vorbereitungsbogen erfolgen.
Terminvereinbarung nötig
Auf Grund der aktuellen COVID-19-Lage bitten wir Sie, sofern möglich, die Agrarstrukturerhebung selbsttätig online zu erledigen. Sollte dies nicht möglich sein, ist – um die Corona-Sicherheitsmaßnahmen gewährleisten zu können – die Hilfestellung in der LK-Außenstelle ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Eine Abgabe der Agrarstrukturerhebung kann auch nicht – ohne Terminvereinbarung – im Zuge der Abgabe des Herbstantrages „miterledigt“ werden, da dies längere Wartezeiten und eine höhere Kundenfrequenz in den LK-Außenstellen nach sich ziehen würde.
RSb-Schreiben vermeiden
Grundsätzlich hat die Statistik Austria den 31. Juli 2020 als Deadline für die Abgabe der Agrarstrukturerhebung festgelegt. Betriebe, die bis jetzt keinen Onlinefragebogen abgegeben bzw. nicht auf das im August versandte Erinnerungsschreiben der LK Kärnten reagiert haben, sollten die Agrarstrukturerhebung bis spätestens Mitte Oktober erledigen. Diejenigen, die der Auskunftspflicht bis dahin nicht nachkommen, werden seitens der Statistik Austria mit einem RSb-Schreiben an die Erhebung erinnert.
Wer den Fragebogen nicht fristgerecht ausfüllt bzw. die Auskunftsplicht verweigert, muss mit einer Verwaltungsstrafe, die gesetzlich festgelegt ist, rechnen.
Wer den Fragebogen nicht fristgerecht ausfüllt bzw. die Auskunftsplicht verweigert, muss mit einer Verwaltungsstrafe, die gesetzlich festgelegt ist, rechnen.
Aktivierungscode unerlässlich
Nur mit dem zugesandten Aktivierungscode kann Sie Ihre zuständige LK-Außenstelle bei der Agrarstrukturerhebung unterstützen. Der Code wurde gemeinsam mit den Zugangsdaten im Februar 2020 an alle MFA-Betriebe gesendet. Sollte das Schreiben von der Statistik Austria mit diesen Daten nicht mehr verfügbar sein, müssen Sie den Aktivierungscode vor dem Termin in der Außenstelle neu bei der Statistik Austria anfordern. Dazu können Sie mit der Statistik Austria telefonisch über die Hotline 0800/799 766 oder über agrarstrukturerhebung@ statistik.gv.at Kontakt aufnehmen.
Ohne den Aktivierungscode kann die LK nicht auf den Online-Fragebogen zugreifen und die Erhebung kann zum vereinbarten Termin nicht erledigt werden.
Ohne den Aktivierungscode kann die LK nicht auf den Online-Fragebogen zugreifen und die Erhebung kann zum vereinbarten Termin nicht erledigt werden.
nformationen wie Ausfüllanleitungen sind unter www.statistik.at, Stichwort “Agrarstrukturerhebung 2020“ verfügbar.
Hotline: 0800/799766
Hotline: 0800/799766