Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Kampagnen und Projekte
      • Kampagnen und Projekte
      • 380 kV-Stromleitung
      • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
      • Zivildienst
      • Serviceoffensive
      • Vifzack 2026
    • Schwerpunkt Wolf
    • Warnungen
      • Warnungen
      • Blauzungenkrankheit
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Verträge

Agrargemeinschaften: Änderung von Anteilsrechten

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
19.11.2025 | von Dr. Gernot Gallor

Die Ersichtlichmachung der Änderung von Anteilsrechten im Grundbuch stellt keine Eintragung zum Eigentumserwerb gem. TP 9 lit. b Z 1 GGG dar. Eine Eintragungsgebühr ist nicht zu entrichten.

Agrargemeinschaften-AdobeStock_178475847.jpg © stock.adobe.com
© stock.adobe.com
Aufgrund eines Kaufvertrages wurden mit Eingabe vom 30. März 2017 unter Berufung auf die Gebührenbefreiung gem. § 15 Abs. 1 und Abs. 3 Agrarverfahrensgesetz (AgrVG) iVm § 13 Gerichtsgebührengesetz (GGG) die Absonderung und Löschung von Anteilsrechten im A2-Blatt der ehemaligen Stammsitzliegenschaft und im B-Blatt des agrargemeinschaftlichen Grundstückes einer Agrargemeinschaft sowie die Änderung (Reduzierung) des Anteilsrechte-Nenners bei den übrigen Stammsitzliegenschaften (im A-Blatt der jeweiligen Stammsitzliegenschaft und im B-Blatt des agrargemeinschaftlichen Grundstückes) bei einem Kärntner Bezirksgericht beantragt.

Mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichts vom 31. März 2017 wurde der Antrag bewilligt, und die Eintragungen wurden vollzogen. Jedoch wurde nach einer Kosten- und Gebührenrevision ein Zahlungsauftrag in Form eines Mandatsbescheides durch den Kostenbeamten des Bezirksgerichts am 7. Dezember 2020 erlassen, worin die Entrichtung einer Eintragungs- sowie Einhebungsgebühr vorgeschrieben wurde.
Die Verfahrensparteien erhoben gegen diesen Mandatsbescheid das Rechtsmittel der Vorstellung. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wurde ein neuer Bescheid mit 8. Juni 2021 erlassen, worin die Verfahrensparteien verpflichtet wurden, die Pauschalgebühr gem. TP 9 lit. b Z 1 GGG sowie die Eintragungsgebühr gem. § 6a Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz (GEG) zu entrichten.
Gegen diesen neuen Bescheid wurde das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Dieses leistete der Beschwerde teilweise Folge, und der neue Bescheid vom 8. Juni 2021 wurde dahingehend abgeändert, als die Verfahrensparteien hinsichtlich der Eingabegebühr gem. TP 9 lit. a GGG in der Höhe von 42 Euro, der Einhebungsgebühr gem. § 6a Abs. 1 GEG i. H. v. 8 Euro sowie des Mehrbetrages gem. § 31 Abs. 1 GGG i. H. v. 21 Euro zur Zahlung verpflichtet wurden.
Ergänzend führte das Bundesverwaltungsgericht aus, dass "Flurbereinigungsverträge und -übereinkommen … nicht von der Gerichtsgebührenbefreiung nach § 15 Abs. 3 AgrVG erfasst sind". Überhaupt haben die Verfahrensparteien einen verbücherungsfähigen Vertrag über Anteilsrechte abgeschlossen und "… sei die genannte Gebührenbefreiung, unabhängig davon, ob dieser Vertrag zur Durchführung der Flurbereinigung oder der zur Regelung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie anderer Felddienstbarkeiten verwirklichten Rechtsvorgänge erforderlich gewesen sei, nicht anzuwenden".

Die ordentliche Revision wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit der Begründung zugelassen, dass es zur Frage der Anwendbarkeit von TP 9 lit. b Z 1 GGG auf Grundbuchseintragungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilsrechten an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft an einer höchstgerichtlichen Rechtsprechung fehle.

Aufgrund der in weiterer Folge eingebrachten ordentlichen Amtsrevision hielt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seiner Entscheidung vom 5. September 2024, GZ: Ro 2022/​16/​0006-4, wie folgt fest:
"Nach der ständigen Rechtsprechung des OGH ist eine Agrargemeinschaft die Gesamtheit der jeweiligen Eigentümer der Stammsitzliegenschaften, an deren Eigentum ein Anteilsrecht an agrargemeinschaftlichen Grundstücken gebunden ist sowie allfälliger weiterer Personen, denen persönliche (walzende) Anteilsrechte zustehen. Die Agrargemeinschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Eigentümer eines Hofes zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung berechtigt wird und die Anteile am Gemeinschaftsgut mit dieser Stammsitzliegenschaft realrechtlich verbunden sind.
Mit dem Eigentum an einer Stammsitzliegenschaft ist folglich nur ein bestimmtes Anteilsrecht an einer Agrargemeinschaft verbunden, nicht aber das Eigentum an bestimmten ihrer Grundstücke. Die Rechtsstellung als Mitglied einer Agrargemeinschaft verschafft dem Mitglied Nutzungsrechte, nicht aber bücherliche Rechte an den agrargemeinschaftlichen Grundstücken.

Eine Agrargemeinschaft ist kein Miteigentumsverhältnis iSd. §§ 825 ff ABGB, sondern eine Sachgemeinschaft bzw. eine realrechtlich zweckgebundene Gemeinschaft, der im Fall einer körperschaftlichen Organisation auch Rechtsfähigkeit zukommt. Eigentümer der Stammsitzliegenschaften sind demnach keine Miteigentümer der agrargemeinschaftlichen Grundstücke, sondern Inhaber der als Realrechte einzustufenden Anteilsrechte. Der Bestand von agrargemeinschaftlichen Anteilsrechten ist vom Grundbuchstand unabhängig. Eine Änderung der Anteilsrechte, etwa aufgrund Wegfalls von Stammsitzliegenschaften bei Absonderung der Anteilsrechte, führt daher nicht zur Änderung der Eigentumsverhältnisse am betreffenden agrargemeinschaftlichen Grundstück. Eigentümerin des agrargemeinschaftlichen Grundstücks ist und bleibt die Agrargemeinschaft selbst.
Die Ersichtlichmachung der Änderung der Anteilsrechte stellt keine Eintragung (Einverleibung) zum Eigentumserwerb gem. TP 9 lit. b Z 1 GGG dar. Vielmehr handelt es sich gem. § 49 Abs. 2 zweiter Satz K-FLG iVm § 20 lit. b GBG nur um die Anmerkung von Rechtswirkungen, die bereits aufgrund der Bestimmungen des K-FLG ausdrücklich vorgesehen sind.“

Conclusio

Nach dem klaren Wortlaut der TP 9 lit. b Z 1 GGG unterliegen Eintragungen in das Grundbuch zum Eigentumserwerb der Eintragungsgebühr.
Die Ersichtlichmachung der Änderung von Anteilsrechten im Grundbuch stellt keine Eintragung (Einverleibung) zum Eigentumserwerb gem. TP 9 lit. b Z 1 GGG dar.
Diese Eintragungen unterliegen schon im Hinblick auf die Ausnahmebestimmung der Anmerkung 12 lit. a zu TP 9 GGG keiner Eintragungsgebühr.
Zum nächsten nächster Artikel

Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Agrargemeinschaften: Änderung von Anteilsrechten

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Anerbenrecht verhindert Zerschlagung der Betriebe

  • Wie erfolgt die Berechnung des Übernahmswertes?

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift nötig

  • Umwidmungszuschlag bei Verkauf von Bauland

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • Almausschank als landwirtschaftliches Nebengewerbe

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Agrargemeinschaften-AdobeStock_178475847.jpg © stock.adobe.com

© stock.adobe.com