Totschnig kündigt 9 Mio. Euro-Hilfe für Geschützten Obst- und Gemüsebau an
Der Obst-, Gemüse- und Gartenbau im Gewächshaus bzw. im sogenannten Geschützten Anbau ist nicht zuletzt durch Russlands Krieg in der Ukraine von einem massiven Anstieg der Energie- und Produktionskosten betroffen. Nach dem 110 Mio. Euro Versorgungssicherungspaket setzt Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig den nächsten Schritt, um die regionale Produktion und die Lebensmittelversorgungssicherheit zu stärken. "Die Lebensmittelversorgungssicherheit hat für mich oberste Priorität. Doch die gestiegenen Energie- und Produktionskosten bringen die Bäuerinnen und Bauern zunehmend unter Druck. Vor allem im Obst- Gemüse- und Gartenbau sind unsere Betriebe mit hohen Kosten bei der Bewirtschaftung ihrer Glashäuser konfrontiert. Daher unterstützen wir diese speziellen Bereiche mit 9 Mio. Euro. So stellen wir sicher, dass für die Österreicherinnen und Österreicher auch in Zukunft regionales Obst und Gemüse verfügbar ist."
Die Abwicklung erklärt der Minister so: EU-Mitgliedstaaten erhalten eine Beihilfe zur Unterstützung für Erzeuger in bestimmten Sektoren. Für Österreich beläuft sich die Höhe der Beihilfe auf rund 9 Mio. Euro, die dem Sektor Obst-, Gemüse und Gartenbau im geschützten Anbau zugeschrieben werden. Die nationale Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Verordnung auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes.
Aufgrund der Notwendigkeit einer raschen Abwicklung wird an die bestehende Agrarmarketingbeitragspflicht und das dort als beitragspflichtig gemeldete Ausmaß der Gewächshäuser für die Bewirtschaftung von Obst, Gemüse sowie Schnittblumen und Zierpflanzen, abgestellt. Es erfolgt für Betriebe mit bestehender Agrarmarketingbeitragspflicht eine automatische Abwicklung.
Zusätzlich antragsberechtigt sind u.a. Pilzproduktion, Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau, ab 200 m². Für die Bewirtschafter dieser Kulturarten ist eine eigene Antragstellung vorgesehen. Betriebe, die keine Agrarmarketingbeitragspflicht entrichten und eine Bodenfläche von mindestens 200 m² aktiv bewirtschaften, müssen einen Antrag stellen. Die Beantragung bei der AMA muss bis 15. Juli 2022 erfolgen. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich Ende September 2022.
Die Abwicklung erklärt der Minister so: EU-Mitgliedstaaten erhalten eine Beihilfe zur Unterstützung für Erzeuger in bestimmten Sektoren. Für Österreich beläuft sich die Höhe der Beihilfe auf rund 9 Mio. Euro, die dem Sektor Obst-, Gemüse und Gartenbau im geschützten Anbau zugeschrieben werden. Die nationale Umsetzung erfolgt im Rahmen einer Verordnung auf Grundlage des Marktordnungsgesetzes.
Aufgrund der Notwendigkeit einer raschen Abwicklung wird an die bestehende Agrarmarketingbeitragspflicht und das dort als beitragspflichtig gemeldete Ausmaß der Gewächshäuser für die Bewirtschaftung von Obst, Gemüse sowie Schnittblumen und Zierpflanzen, abgestellt. Es erfolgt für Betriebe mit bestehender Agrarmarketingbeitragspflicht eine automatische Abwicklung.
Zusätzlich antragsberechtigt sind u.a. Pilzproduktion, Microgreens und Algen, jeweils in geschütztem Anbau, ab 200 m². Für die Bewirtschafter dieser Kulturarten ist eine eigene Antragstellung vorgesehen. Betriebe, die keine Agrarmarketingbeitragspflicht entrichten und eine Bodenfläche von mindestens 200 m² aktiv bewirtschaften, müssen einen Antrag stellen. Die Beantragung bei der AMA muss bis 15. Juli 2022 erfolgen. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich Ende September 2022.