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ÖPUL – Verlängerung mit dem Herbstantrag 2020

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27.08.2020 | von Elke Brencic, Agrar- und Marktwirtschaft

Um im Antragsjahr 2021 prämienfähig am ÖPUL 2015 teilnehmen zu können, muss fristgerecht die Verlängerung mit dem Herbstantrag (HA) 2020 beantragt werden. Die LK Kärnten bietet dabei technische Hilfestellung.

Titelseite ISP-Folder.jpg © LK Kärnten
Die AMA hat am 24. August 2020 allen Betrieben, die gültig am ÖPUL 2015 teilnehmen, ein personalisiertes Schreiben zur Verlängerung der Maßnahmen im Herbstantrag 2020 per Post bzw. elektronisch über „MeinPostkorb“ zugesendet. In diesem Schreiben sind mit Stand Juli 2020 die verlängerbaren und auch die nicht verlängerbaren ÖPUL-Maßnahmen vorgedruckt.
Die Online-Antragstellung ist ab 27. August 2020 unter www.eama.at möglich. Die Antragsteller haben die Möglichkeit, die Antragstellung auf elektronischen Weg via eAMA selbst durchzuführen (eAMA-Pincode oder Handysignatur erforderlich) oder das Serviceangebot der Landwirtschaftskammer als Dienstleister für die elektronische Antragstellung zu nutzen.
 

Abgabefristen

Der HA 2020 ist bei der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ bis 15. Oktober 2020 einzureichen. Für alle übrigen Maßnahmen endet die Einreichfrist für die Verlängerung am 15. Dezember 2020. Für die angeführten Termine gibt es keine Nachreichfrist.
Die LK Kärnten übermittelt allen Betrieben fristgerecht einen persönlichen Abgabetermin in der zuständigen LK-Außenstelle. 
Die technische Hilfestellung bei der Online-Beantragung seitens der LK-Außenstellen wird aus dem Programm Ländliche Entwicklung 2014–2020 gefördert. Diese finanzielle Unterstützung von Bund, Land und EU ermöglicht es der Landwirtschaftskammer Hilfestellung für die Antragstellung kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
 

Corona: Termintreue wichtig

Um sicherzustellen, dass jeder Betrieb innerhalb der Antragsfrist einen Abgabetermin erhält und die allgemeinen Corona-Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden können, ist in den LK-Außenstellen eine systematische Terminplanung unumgänglich. Es wird daher ersucht, die übermittelten Abgabetermine nach Möglichkeit einzuhalten! Ersatztermine sind auf Grund der zeitlich begrenzten Ressourcen nur begrenzt möglich und müssen vorab mit der Außenstelle telefonisch vereinbart werden. Wird der Abgabetermin nicht in Anspruch genommen, bitten wir, dies der zuständigen LK-Außenstelle mitzuteilen. 
 
Mais_Guelle_J_2-ID43210.jpg © agrarfoto
Mit dem Herbstantrag 2020 ist eine Teilnahme an der Maßnahme "bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle" möglich. © agrarfoto

Vorbereitungen für den Herbstantrag

Eine möglichst fehlerlose Antragstellung setzt voraus, dass der Antragsteller gut vorbereitet ist und die aktuellen und erforderlichen Unterlagen zum Termin mitbringt.
  • Die Bewirtschafter- bzw. Betriebsdaten müssen zur Antragstellung aktuell sein, ein allfälliger Bewirtschafterwechsel muss unverzüglich, jedoch spätestens ein Monat vor Ende der Abgabefrist, über die zuständige LK-Außenstelle durchgeführt werden.
  • Alle Angaben zur Bewirtschaftung müssen mit den tatsächlichen Bewirtschaftungsverhältnissen vor Ort und mit den Angaben/Meldungen bei der Sozialversicherung bzw. beim Finanzamt übereinstimmen.
  • Vor der Antragstellung muss sich jeder Betriebsführer darüber im Klaren sein, welche ÖPUL-Maßnahmen für das Antragsjahr 2021 verlängert werden sollen.
  • Bei Teilnahme an der Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“ müssen alle Ackerflächen mit Flächenstichtag 1. Oktober 2020 – inklusive der Begrünungsschläge im INVEKOS-GIS der AMA – lagegenau eingezeichnet bzw. aktualisiert werden.
  • In der von der AMA zur Verfügung gestellten „Feldstücksliste HA 2020“ sind die begrünten Schläge und die Begrünungsvarianten einzutragen. Weiters sollen Veränderungen der bewirtschafteten Ackerflächen (Stichtag 1. Oktober) für die Änderungsdigitalisierung vermerkt werden. Wenn nicht ganze Feldstücke begrünt werden oder der begrünte Schlag nicht ident mit dem Schlag im MFA 2020 ist, sind Skizzen mit Maßen für die Digitalisierung erforderlich. Neue Schlagbildungen und Änderungen bei den bewirtschafteten Flächen können auch auf der Hofkarte eingezeichnet und dokumentiert werden.
  • Zu beachten ist, dass zur Antragstellung in der LK-Außenstelle der Antragsteller persönlich oder eine mit einer gültigen Vollmacht ausgestattete Person erscheinen muss. 

Handysignatur

Der Einstieg ins eAMA und die Antragstellung kann mittels Handysignatur erfolgen. Um den Landwirten die Online-Freischaltung der Handysignatur zu erleichtern, kann die Vorbereitung für die Aktivierung/Freischaltung einer Handysignatur über die LK-Außenstellen durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Lichtbildausweis und ein registriertes Handy.
 

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