ÖPUL: Bodennahe Ausbringung und Gülleseparation – letzte Einstiegsmöglichkeit heuer bis 31. Dezember 2026!
Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:
- Schutz von Boden und Grundwasser
- Verringerung von Nährstoffverlusten
- Reduktion von Ammoniakemissionen
- Weniger Geruchsbelästigung
- Verbesserte Nährstoffeffizienz – gerade in Zeiten hoher Mineraldüngerpreise besonders wichtig!
Die Maßnahme muss vor Vertragsbeginn im Maßnahmenantrag des Mehrfachantrages beantragt werden. Der letzte Einstieg in der aktuellen Förderperiode ist mit dem Förderjahr 2027 möglich. Dafür muss die Beantragung spätestens bis 31. Dezember 2026 erfolgen.
Auch die Maßnahmenkategorie „Stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen“ ist an diese Maßnahme gekoppelt. Der letzte Einstieg dafür ist mit dem Förderjahr 2028 möglich (Beantragung bis spätestens 31. Dezember 2027), sofern der Betrieb gültig an der Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ teilnimmt.
Die Maßnahme verbindet moderne Landwirtschaft mit aktivem Umwelt- und Ressourcenschutz und schafft gleichzeitig mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die Maßnahme verbindet moderne Landwirtschaft mit aktivem Umwelt- und Ressourcenschutz und schafft gleichzeitig mehr Akzeptanz in der Bevölkerung.