ÖPUL 2023: Tierwohl - Schweinehaltung neu
Die Maßnahmenanmeldung und Zuschlagsbeantragung sind bis spätestens 31. Dezember 2024 im Rahmen des Mehrfachantrages möglich. Ziel der Maßnahme "Tierwohl - Schweinehaltung" sind die Verbesserung des Tierwohles und neu der Erhalt und der Ausbau klimafreundlicher und standortangepasster Tierhaltung.
Gefördert wird die Stallhaltung von Schweinen (Ferkel, Jung- und Mastschweine, Zuchtsauen) in Gruppen auf eingestreuten Liegeflächen mit erhöhtem Platzangebot. Die Unterstützung wird weiters auch für die Haltung von Freilandschweinen, die Haltung von ausschließlich unkupierten Schweinen und die Fütterung mit ausschließlich europäischen Eiweißfuttermitteln gewährt. Neu ist ab 2025 eine Förderung für die Festmistkompostierung.
Durch die Förderung sollen Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen werden, die durch Einstreu, Beschäftigungsmaterial, erhöhten Platzbedarf, Freilandhaltung, Fütterung von Eiweißfuttermitteln aus europäischen Quellen, den Verzicht auf das Schwanzkupieren bei Ferkeln sowie durch die Festmistkompostierung entstehen.
Förderfähige Kategorien von Schweinen:
- Ferkel (8 - 32 kg Lebendgewicht)
- Jung- und Mastschweine (ab 32 kg Lebendgewicht, inkl. ungedeckter Jungsauen und ausgemerzter Zuchttiere)
- Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen (ab 50 kg Lebendgewicht)
Zugangsvoraussetzung:
Teilnahme mit mindestens 2 GVE/Betrieb in Summe über alle Kategorien im jeweiligen Jahr.
Förderungsverpflichtungen:
- Teilnahme an einem anerkannten Tiergesundheitsdienst (TGD) bei Schweinen (gilt für Betriebe über 10 GVE förderbare Tiere).
- Für alle Tiere der jeweiligen Kategorie müssen die Verpflichtungen einhalten werden. Werden einige Tiere in einer separaten, bereits bestehenden Stallung gehalten, die nicht den unten genannten Vorgaben entspricht, muss die Anzahl dieser Tiere im Rahmen des Mehrfachantrages (MFA) an die AMA gemeldet werden. Diese Tiere werden dann nicht gefördert.
- Neu ab 2025 ist, dass keine Stallskizze mehr am Betrieb aufliegen muss. Für die Freilandhaltung muss aber weiterhin eine laufende Dokumentation mit Beginn und Ende des Weidezeitraumes je Schlag sowie der Anzahl der Tiere je Schlag vorhanden sein.
- Haltung von Ferkeln, Jung- und Mastschweinen in Gruppen sowie Zuchtsauen und gedeckten Jungsauen in Gruppen (ausgenommen für Zeitabschnitte, in denen Gruppenhaltung gesetzlich nicht vorgesehen ist) unter folgenden Bedingungen:
- Den Tieren muss eine geschlossene, planbefestigte (d h. zu maximal 5% perforierte) Liegefläche zur Verfügung stehen. Die eingestreute Liegefläche muss bei Ferkeln, Jung- und Mastschweinen mindestens ein Ausmaß von 40% der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen; bei Zucht- und Jungsauen: Mindestausmaß der Liegefläche: 0,95 m²/Jungsau und 1,3 m²/Zuchtsau.
- Der Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine trockene Liegefläche gewährleistet ist.
- Es muss jederzeit ausreichend Beschäftigungsmaterial in Form von Gras, Stroh oder Heu zur Verfügung stehen.
- Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen: (Siehe Tabelle 1)
- Haltung von Ferkeln, Jung- und Mastschweinen oder von Zuchtsauen und gedeckten Jungsauen in Gruppen in Freilandhaltung auf unbefestigten Flächen unter folgenden Bedingungen:
- Es dürfen maximal 4 GVE je Hektar gehalten werden, oder der Tierbestand richtet sich nach einer wasserrechtlichen Bewilligung durch die zuständige Behörde.
- Das Gehege muss zur Verhinderung des Kontakts mit Wildschweinen eine doppelte Umzäunung oder eine fundamentierte, dichte Umfriedung aufweisen.
- Futterplatz und Tränke sind räumlich getrennt und entweder auf befestigtem Untergrund oder sie werden regelmäßig versetzt. Die Futterstelle ist zum Schutz vor Niederschlägen mit einer Überdachung auszustatten.
- Den Tieren steht ein überdachter, auf drei Seiten geschlossener und eingestreuter Liegebereich zur Verfügung, der so groß ist, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Für Zuchtsauen müssen Abferkelhütten zur Verfügung stehen.
- Optionaler Zuschlag: Haltung von ausschließlich unkupierten Ferkeln, Jung- und Mastschweinen bei allen an der jeweiligen Kategorie teilnehmenden Tieren.
- Optionaler Zuschlag: Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb. Der Nachweis der Herkunft und GVO-Freiheit ist bei nicht am Betrieb erzeugten Futtermitteln über entsprechende Belege (z.B. Lieferscheine, Rechnungen) zu erbringen. Eine gleichzeitige Lagerung und Verfütterung von nicht den Kriterien entsprechenden Eiweißfuttermitteln an andere Tierarten ist nicht zulässig.
- Neu: Mit der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans wurde der optionale Zuschlag Festmistkompostierung auch in die Maßnahme "Tierwohl - Schweinehaltung" aufgenommen. Die Beantragung muss ebenfalls bis spätestens 31. Dezember im Rahmen des Mehrfachantrages erfolgen. Die Fördervoraussetzung lautet wie folgt: Kompostierung des gesamten am Betrieb anfallenden Festmistes durch Aufsetzen von Kompostmieten am Betrieb und anschließendes, mindestens zweimaliges Umsetzen in einem Abstand von größer/gleich 14 Kalendertagen mittels Kompostwenders. Weiters können Kompostmieten anerkannt werden, wenn es sich um eine aufgesetzte/angelegte Mischung oder Schichtung von organischen Rückständen der Tierproduktion (Festmist) und organischem Material der Feldproduktion (Ernterückstände/Stroh/Grünschnitt) und/oder Strauchschnitt bzw. Astmaterial handelt. Eine Dokumentation über die Anlage bzw. das Umsetzen der Kompostmiete sowie das Ausbringen des Komposts oder die Abgabe an Dritte hat zu erfolgen.
- Dokumentation: Da der Schweinebestand, vor allem in den Kategorien Ferkel, Jung- und Mastschweine im Jahresverlauf stark schwanken kann, ist ein Durchschnittsbestand für das Kalenderjahr zu kalkulieren und im Mehrfachantrag gegebenenfalls richtigzustellen. Dies kann beispielweise mit einem Sauenplaner oder mit dem LK-Düngerrechner (der auf der Homepage der LK Kärnten zu finden ist) erfasst werden.
Tabelle 1: Nutzbare Gesamtfläche
Ferkel, Jung und Mastschweine | Gesamtfläche |
bis 20 kg | 0,30 m² |
bis 32 kg | 0,50 m² |
bis 50 kg | 0,70 m² |
bis 85 kg | 0,90 m² |
ab 85 kg | 1,10 m² |
Zuchtsauen | 3,00 m² |
Gedeckte Jungsauen | 2,00 m² |
Tabelle 2: Höhe der Prämie
Tierkategorie | Details | Euro/GVE |
ab 8 bis 32 kg Lebendgewicht | 194,4 | |
Ferkel | Optionaler Zuschlag für die Haltung von ausschließlich unkupierten Ferkeln | 270,0 |
Optionaler Zuschlag für den Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb | 64,8 | |
ab 32 kg Lebendgewicht | 70,2 | |
Jung- und Mastschweine | Optionaler Zuschlag für die Haltung von ausschließlich unkupierten Jung- und Mastschweinen | 64,8 |
Optionaler Zuschlag für den Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb | 64,8 | |
ab 50 kg Lebendgewicht | 86,4 | |
Zuchtsauen und gedeckte Jungsauen | Optionaler Zuschlag für den Einsatz von ausschließlich GVO-freien Eiweißfuttermitteln aus europäischer Herkunft für die Fütterung aller Schweine am Betrieb | 64,8 |
Optionaler Zuschlag Festmistkompostierung je GVE in der Maßnahme | 21,6 |