ÖPUL-Maßnahme "Bio" - Förderauflagen und Prämienerhöhung
Aufrechter Kontrollvertrag
Einhaltung der EU-Bio-Verordnung
Grünlanderhaltung
Fruchtfolgeauflage bzw. Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen
Biodiversitätsauflagen im Grünland
- Verzögerter Nutzungstermin (DIVSZ)
- Nutzungsfreier Zeitraum von mindestens neun Wochen (DIVNFZ)
- Belassen von Altgrasstreifen (DIVAGF)
- Neueinsaat mit regionaler Grünland-Saatgutmischung (DIVRS)
Biodiversitätsflächen am Acker
Folgende Auflagen sind einzuhalten:
- Anlage bis spätestens am 15. Mai im Anlagejahr
- Verwendung einer Saatgutmischung mit mindestens sieben insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens drei Pflanzenfamilien
- 75 % der Ackerbiodiversitätsfläche dürfen frühestens ab 1. August genutzt/gepflegt werden - mindestens einmal bzw. maximal zweimal im Jahr.
- Der Umbruch ist erst ab 15. September des darauffolgenden Jahres erlaubt, bei Anbau einer Winterung oder Zwischenfrucht ist der Umbruch nach dem 31. Juli möglich.
- Detaillierte Informationen zu den Biodiversitätsauflagen im Grünland und auf Ackerflächen sind dem entsprechenden Maßnahmenblatt der AMA unter www.ama.at zu entnehmen.
Weiterbildungsverpflichtung
- drei Stunden zu biodiversitätsrelevanten Themen
- fünf Stunden zur biologischen Wirtschaftsweise
Es werden die Kurse je nach Bedarf als Veranstaltung in Präsenz, als Webinar oder neu, auch als Online-Weiterkurse angeboten.
Weiterbildung "Biologische Wirtschaftsweise"
Termine "Bio-Kompakt" 2024
- Wolfsberg: 6. Februar (Dienstag), 9 - 16 Uhr, Hotel Gasthof Stoff, Wolfsberg
- Völkermarkt: 20. Februar (Dienstag), 9 - 16 Uhr, Mochoritsch, Griffen Rast, Griffen
- Hermagor: 12. März (Dienstag), 9 - 16 Uhr, Gasthof Lenzhofer, Dellach/Gail
- Spittal: 9. April (Dienstag), 9 - 16 Uhr, Restaurant Auszeit, Sachsenburg
Weiterbildung "Biodiversität"
Impulsprogramm Landwirtschaft
Derzeit ist die österreichische Landwirtschaft mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Dazu zählen unter anderem steigende Betriebsmittelkosten, Inflation, volatile Marktpreise sowie extreme Wetterbedingungen. Auch die gesellschaftlichen Anforderungen in Richtung Umwelt- und Tierwohlstandards dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Aus diesem Grund setzt das Landwirtschaftsministerium gemeinsam mit den Ländern in den nächsten Jahren ein Impulsprogramm in der Höhe von insgesamt 360 Mio. Euro für die Landwirtschaft um - 90 Mio. Euro jährlich. Somit kommt es zu einer Erhöhung der ÖPUL-Förderung um durchschnittlich 8 % - davon profitieren auch Biobetriebe - siehe Tabelle "Basismodulprämien".
Eine genaue Aufstellung aller Fördersätze und inklusive der Zuschläge in der Bio-Maßnahme ist unter Downloads zum Thema "Bio Basisprämien 2024" ganz unten zu finden. Auch andere ÖPUL-Maßnahmen, sofern sie nicht über das Öko-Schema finanziert werden, und die Zahlungen der Ausgleichszulage werden im gleichen Ausmaß erhöht. Weitere Details sind unter Sonderrichtlinie ÖPUL 2023 (inklusive Öko-Regelungen) (bml.gv.at) abrufbar.