Zwei Resolutionen beschlossen
Resolution 1: Naturschutz auf Augenhöhe mit den Grundbesitzern bei der Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
Mit der Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“ strebt die EU-Kommission im Rahmen des Green Deal eine Wiederherstellung aller Lebensräume in der EU (Land- und Forstwirtschaft, Wälder, Seen, Flüsse etc.) auf den Zustand der 1950er-Jahre an. Für die öffentlichen und privaten Grundeigentümer wäre die Umsetzung dieser überschießenden und praxisfernen Verordnung mit massiven Auswirkungen auf ihr Eigentum an Grund und Boden verbunden. Die vorgeschlagene Verordnung sieht vor allem auch eine Einschränkung der aktiven Bewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft vor. Damit würden sowohl die Ernährungssouveränität als auch die Zielsetzungen des Klimaschutzes, der Bioökonomie und des Ausbaus der erneuerbaren Energieträger gefährdet.
Die laut Bundesverfassung rechtlich für den Naturschutz zuständigen Bundesländer haben sich vor diesem Hintergrund in einer gemeinsamen Stellungnahme einstimmig gegen die Umsetzung der Verordnung in der bisherigen Form ausgesprochen und die österreichische Bundesministerin Leonore Gewessler aufgefordert, bei der finalen Abstimmung zur Verordnung im Kreis der EU-Umweltminister gegen die Verordnung zu stimmen. Ob im Kreis der EU-Umweltminister eine Mehrheit gegen die Verordnung gefunden werden kann, ist derzeit aber völlig offen. Mit einer Abstimmung ist jedoch in naher Zukunft zu rechnen.
Sollte die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur umgesetzt werden müssen, hat dies durch sogenannte „Wiederherstellungspläne“ zu erfolgen, die in Österreich durch die für den Naturschutz zuständigen Bundesländer ausgearbeitet werden müssen.
Sollte die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur umgesetzt werden müssen, hat dies durch sogenannte „Wiederherstellungspläne“ zu erfolgen, die in Österreich durch die für den Naturschutz zuständigen Bundesländer ausgearbeitet werden müssen.
Im Falle einer positiven Abstimmung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur auf EU-Ebene fordert die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten den Kärntner Landtag auf, folgenden Beschluss zu fassen: Bei der Umsetzung der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kärnten soll die Kärntner Landesregierung in Anlehnung an das Regierungsprogramm der Nachhaltigkeitskoalition folgende Prämissen berücksichtigen:
- Potenziell von der Umsetzung betroffene Grundeigentümer sind von Anbeginn an einzubinden und zu informieren.
- Sämtliche Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnung müssen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit basieren.
- In der Umsetzung sind Vertragsnaturschutzmodelle anzuwenden, die eine zeitgemäße Entschädigung für die betroffenen Grundbesitzer vorsehen.
- Diese Resolution wurde mehrheitlich mit einer Stimmenthaltung (des Grünen KR Dr. Karlheinz Gigler) beschlossen.
Resolution 2: GLÖZ 6 praxistauglich gestalten
Die Umsetzung des GLÖZ 6- Standards (Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiträumen) ab 2023 hat viele Betriebe in Kärnten vor neue Herausforderungen gestellt. Die im Herbst des Vorjahres durchgesetzten Änderungen dieses Standards haben zwar für eine geringe Anzahl von Betrieben Erleichterungen gebracht, die mit der EU-Kommission in zähen Verhandlungen erreichten Ausnahmen sind jedoch denkbar kompliziert (Stichwort: „Bodenbedeckungsrechner“) bzw. fachlich nicht erklärbar (z.B. gelten gewisse Ausnahmen nur für geflügel- und schweinehaltende Betriebe, nicht aber für rinderhaltende Betriebe). Ebenso ist die derzeitige Festlegung des sensiblen Zeitraumes vom 1. November bis 15. Februar des Folgejahres auch fachlich nicht nachvollziehbar. Vor diesem Hintergrund ist der Unmut der Bäuerinnen und Bauern über die Umsetzung des GLÖZ 6-Standards nach wie vor groß.
Im Lichte der europaweiten Bauernproteste hat die EU-Kommission nun einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der unter anderem vorsieht, dass die Mitgliedstaaten den sensiblen Zeitraum für die Mindestbodenbedeckung bei GLÖZ 6 auf nationaler Ebene selbst festlegen können. Damit kommt die Kommission einer Forderung der österreichischen Agrarpolitik nach, die genau das mehrfach gegenüber Brüssel eingemahnt hat. Diese Chance gilt es daher nun zu nutzen!
Die Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten ersucht den zuständigen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Mag. Norbert Totschnig, die Verhandlungen für eine praxistaugliche Ausgestaltung des GLÖZ 6 auf nationaler Ebene aufzunehmen und zu versuchen, eine Neufestsetzung des sensiblen Zeitraums mit dem Koalitionspartner zu erreichen. Diese Resolution wurde einstimmig beschlossen.