Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Das Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist im Internet unter psmregister.baes.gv.at für jeden frei zugänglich.
Pflanzenschutzmittel sind nur für eine bestimmte Zeit zugelassen und werden nach Erreichen dieser Frist wieder neu überprüft und im besten Fall auch wieder verlängert. Bekommt ein Pflanzenschutzmittel keine erneute Zulassung, so ist dies im Pflanzenschutzmittelregister unter "Ende der Zulassung" ersichtlich. Auf dieses Enddatum folgen eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchsfrist, welche zwischen einem und mehreren Monaten variieren können. Maßgeblich für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für berufliche Verwenderinnen und Verwender ist jedoch die Aufbrauchsfrist. Nach Erreichen dieser Frist dürfen Pflanzenschutzmittel weder verwendet noch gelagert, sondern müssen entsorgt werden. Die Entsorgung muss in den Aufzeichnungen dokumentiert werden.
Ist ein Pflanzenschutzmittel in der Standardsuche nicht mehr zu finden, kann man davon ausgehen, dass die Zulassung beendet wurde. Um dies zu prüfen und um die Aufbrauchsfrist zu erfahren, können unter "Vordefinierte Suchabfragen" unter dem Punkt "Beendete Zulassungen" die ausgelaufenen Mittel der letzten 24 Monate eingesehen werden.
Pflanzenschutzmittel sind nur für eine bestimmte Zeit zugelassen und werden nach Erreichen dieser Frist wieder neu überprüft und im besten Fall auch wieder verlängert. Bekommt ein Pflanzenschutzmittel keine erneute Zulassung, so ist dies im Pflanzenschutzmittelregister unter "Ende der Zulassung" ersichtlich. Auf dieses Enddatum folgen eine Abverkaufsfrist und eine Aufbrauchsfrist, welche zwischen einem und mehreren Monaten variieren können. Maßgeblich für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für berufliche Verwenderinnen und Verwender ist jedoch die Aufbrauchsfrist. Nach Erreichen dieser Frist dürfen Pflanzenschutzmittel weder verwendet noch gelagert, sondern müssen entsorgt werden. Die Entsorgung muss in den Aufzeichnungen dokumentiert werden.
Ist ein Pflanzenschutzmittel in der Standardsuche nicht mehr zu finden, kann man davon ausgehen, dass die Zulassung beendet wurde. Um dies zu prüfen und um die Aufbrauchsfrist zu erfahren, können unter "Vordefinierte Suchabfragen" unter dem Punkt "Beendete Zulassungen" die ausgelaufenen Mittel der letzten 24 Monate eingesehen werden.
Nicht nur der Zulassungsstatus, sondern auch allgemeine Anwendungsbestimmungen der Pflanzenschutzmittel können sich ändern. So ist es gut möglich, dass es bei einem Pflanzenschutzmittel, welches im Vorjahr gekauft wurde bzw. bei welchem eine Restmenge aus dem Vorjahr vorhanden ist, eine Änderung der Anwendungsbestimmungen gegeben hat. Mögliche Änderungen betreffen z.B. die höchstzulässigen Aufwandmengen, einzuhaltende Abstandsauflagen, wirkstoffbezogene Anwendungsverbote für Wasserschutz- und Wasserschongebiete oder wirkstoffbezogene Einschränkungen für die Anzahl der Anwendungen pro Jahr und Schlag. All diese Bestimmungen sind ebenfalls im Pflanzenschutzmittelregister ersichtlich und stets aktuell.
Unter dem Punkt "Zugelassene Indikationen" sind alle wichtigen Punkte für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vom Einsatzgebiet über die Kultur bis hin zum Schadfaktor angegeben. Bei einem Klick auf das "Einsatzgebiet" öffnet sich die Indikation in detaillierter Form, und es erscheinen neben der Kultur und dem Schadfaktor auch die Aufwandmengen, der Anwendungszeitpunkt und die Anwendungsart.
Ein kurzer Blick ins Pflanzenschutzmittelregister vor der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels bzw. mehrmals jährlich dient nicht nur der richtigen Handhabung, sondern kann unter Umständen auch rechtliche Folgen verhindern. Nutzen Sie daher das frei zugängliche Pflanzenschutzmittelregister im eigenen Interesse.
Unter dem Punkt "Zugelassene Indikationen" sind alle wichtigen Punkte für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vom Einsatzgebiet über die Kultur bis hin zum Schadfaktor angegeben. Bei einem Klick auf das "Einsatzgebiet" öffnet sich die Indikation in detaillierter Form, und es erscheinen neben der Kultur und dem Schadfaktor auch die Aufwandmengen, der Anwendungszeitpunkt und die Anwendungsart.
Ein kurzer Blick ins Pflanzenschutzmittelregister vor der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels bzw. mehrmals jährlich dient nicht nur der richtigen Handhabung, sondern kann unter Umständen auch rechtliche Folgen verhindern. Nutzen Sie daher das frei zugängliche Pflanzenschutzmittelregister im eigenen Interesse.