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Zuchtarbeit mit einem Schlag zunichtegemacht

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07.08.2024 | von Mag. Kurt Matschnigg

In heißen Sommermonaten besteht immer die Gefahr, dass Alm- und Weidevieh vom Blitz getroffen wird. Die richtige Vorgangsweise im Fall der Fälle ist von großer Bedeutung.

Blitz.jpg © Libor/stock.adobe.com
© Libor/stock.adobe.com
Ein Blitz kann sprichwörtlich mit einem Schlag die Hoffnung auf einen guten Almsommer oder die Zuchtarbeit mehrerer Jahre zunichtemachen. Die Almsaison war bis jetzt hoffnungsvoll verlaufen. Landwirt XY mit einem Milchviehbetrieb in S. hatte Ende Mai sechs trächtige Kühe und sieben Kalbinnen auf seine Alm auf der Krucken/Hochrindl gebracht. Die Almflächen zeigten guten Aufwuchs, die Tiere hatten sich gut akklimatisiert und bis Ende Juli auch schon sichtbar an Gewicht zugenommen. Wie schon etliche Male in diesem Sommer war auch kürzlich ein heftiges Gewitter über die Nockberge gezogen. XY hatte deshalb bei der Auffahrt zur Alm schon ein ungutes Gefühl, welches sich oben angekommen auch tatsächlich bewahrheiten sollte. Auf einer kleinen Hochebene offenbarte sich ihm das ganze Unglück. Unter einer Lärche sah er schon von Weitem die toten Körper von zweien seiner Zuchtkühe.
Blitzschlag1 QCAV8703.jpg © Rainer-Spendier/Burgstaller
Rinder suchen bei Gewitter instinktartig Schutz unter Bäumen. Deshalb werden oftmals gleich mehrere Tiere vom Blitz erschlagen. Frische Ausrisse am Baum oder am Boden beweisen den stattgefundenen Blitzschlag. © Rainer-Spendier/Burgstaller
Die Diagnose Blitzschlag war für ihn sofort klar, weil praktisch nur ein Blitz zwei Tiere an Ort und Stelle plötzlich tötet. Außerdem waren am Stamm der Lärche und auch am Boden durch den Blitzschlag Ausrisse entstanden. Eine weitere Kuh war etwa 50 m entfernt von den anderen ebenfalls durch Blitzschlag verendet. Die Hitze des letzten Tages hatte die Körper der Kalbinnen schon mächtig aufgetrieben, deshalb war jetzt rasches und richtiges Vorgehen wichtig. Noch vom Ort des Geschehens aus verständigte Landwirt XY seinen Haustierarzt von dem Unglück. Dieser hatte noch am selben Tag Zeit, auf die Alm zu kommen und den Sachverhalt genau aufzunehmen. Das tierärztliche Attest war nachfolgend Grundlage für die Forderung an die Versicherungsanstalt.
Blitzchlag 2 TZVM7082.jpg © Rainer-Spendier/Burgstaller
Nur selten sind so eindeutige Blitzzeichnungen auf der Haut zu erkennen. © Rainer-Spendier/Burgstaller
Zum Unglück auf der Alm kam bei der Abwicklung des Schadensfalles mit der Versicherung leider auch noch Pech dazu. Das Risiko Blitzschlag war zwar in der Polizze angeführt, bedauerlicherweise jedoch mit 5000 Euro pro Schadensfall begrenzt. Die Gesamtsumme des Schadens überschritt jedoch diese Summe um Einiges. Auf den normalerweise ebenfalls über die Versicherung abgeltbaren Kosten für die Bergung und das tierärztliche Attest blieb der Landwirt deshalb ebenso sitzen. Aus Schaden wird man klug, könnte man sagen - zumindest aber sollte jeder, der auf die Alm auftreibt, daraus lernen, seine Versicherungspolizze auch hinsichtlich solcher beschriebenen Fälle zu überprüfen.

Wie bei toten Tieren auf der Alm vorzugehen ist

1 Zur Dokumentation des Vorfalles und Meldung bei der Versicherung sollten möglichst aussagekräftige Bilder vom Tier und von seiner Position in der Umgebung gemacht werden. Das Tier sollte jedoch nicht vom Auffindungsort entfernt werden, damit nachfolgende Befundaufnahmen durch Tierarzt oder Amtstierarzt ein korrektes Bild ergeben.
2 Egal, ob die Todesursache Blitzschlag, Seuche, Krankheit oder Unfall ist, in den allermeisten Fällen wird die Diagnose des praktischen Tierarztes gefragt sein. Der Tierarzt ist auch derjenige, der einen Seuchenverdacht (Rauschbrand, Milzbrand) ausschließt oder äußert und diesen in der Folge dem Amtstierarzt meldet. Voreilige „Aufräumarbeiten“ vor der Meldung an bzw. Freigabe durch den Tierarzt bzw. Amtstierarzt sollten tunlichst unterlassen werden! Obwohl für den Tierarzt die Anfahrt auf die Alm oft weit und möglicherweise auch beschwerlich sein kann, ist sein Gutachten gerade bei Versicherungsfällen entscheidend. Der Vorbericht zum Todesfall (wann, wo, was) sollte dem Haustierarzt offen und wahrheitsgemäß geschildert werden. Das Attest des Haustierarztes wird im Normalfall von der Versicherung verlangt und auch anstandslos bezahlt. Es braucht kein Roman sein, sollte aber Ort, Datum, Identität, Geschlecht, Untersuchungsbefunde, festgestellte bzw. mutmaßliche Todesursache enthalten. Bei Angaben zu Alter, Rasse, Trächtigkeiten, besonderen Eigenschaften usw. sollte immer bedacht werden, dass diese Daten anhand bestehender Datenbanken auch schlüssig sein müssen. Gewichtsangaben sind darin nicht notwendig, da diese sowieso dem Abholschein der TKE entnommen werden können.
3 Gefälligkeitsgeschichten sind bei diesen Angelegenheiten von beiden Seiten zu unterlassen. Ein Blitzschlag ist nur dann ein Blitzschlag, wenn ein Blitz schlägt! Und dass der Blitz immer gerade die beste Kuh im Stall trifft, ist mathematisch auch nicht erklärbar. Blitzschläge werden heutzutage für eine exakt abgrenzbare Fläche auf die Sekunde genau vom Blitzerkennungssystem ALDIS aufgezeichnet und sind beispielsweise von Versicherungen auf Jahre zurück abrufbar.
Blitzschlag3 Vallant_.jpg © Vallant
Blitze können an den Kronsäumen Austrittsspuren hinterlassen. Selten werden durch den extremen Stromschlag auch die Augäpfel zerrissen. © Vallant
4 Verendete Tiere (Falltiere) sind in Kärnten grundsätzlich entsorgungspflichtig. Die Hauptverantwortung für die Beseitigung von Falltieren aus Gründen allgemeiner Hygiene, des Gewässerschutzes und der Seuchenprävention liegt dabei beim Verfügungsberechtigten. Ab einem Einzeltiergewicht von 80 kg bzw. Gesamtgewicht, bei mehreren Tieren von 160 kg erfolgt in Kärnten die Ab­holung der Kadaver mittels eines Lkw der Tierkörperentsorgung (TKE) am Hof bzw. an zumutbar erreichbarer Straße. Die Vorortabholung von Falltieren durch die TKE wird in Kärnten grundsätzlich über die örtliche Gemeinde organisiert. Bei Falltieren auf der Alm sind natürlich Ort/​Treffpunkt und Zeit der Abholung sehr exakt zu vereinbaren. Freitagnachmittag bzw. samstags bis 11 Uhr kann die Meldung an die TKE auch direkt vom Landwirt telefonisch (0463/​33 2 75) oder via Onlineformular (kadaver.ktke.at) an die TKE erfolgen. Die verendeten Tiere werden mittels geeichter Waage bei der Abholung gewogen. Für eine allfällige Bewertung des Tieres (zur Schadensregulierung durch die Versicherung), ist das angeführte Kadavergewicht ebenfalls wesentlich.
5 Liegt das verendete Tier im unwegsamen, ausgesetzten Gelände, gibt es zwei mögliche Szenarien, welche nur in Absprache und mit Bewilligung durch ­Gemeinde und Veterinärverwaltung/​Amtstierarzt zur Anwendung kommen: das Vergraben oder Einsteinen an Ort und Stelle, wenn keine anzeigepflichtige Tierseuche, wasserrechtlichen oder sonstigen Bedenken vorliegen. die Bergung mittels eines Hubschraubers über Anordnung der Veterinärverwaltung. Von den dabei anfallenden Kosten (zwischen 1000 und 2500 Euro) übernimmt das Land momentan einen Anteil von 75%. Der 25%ige Anteil des Landwirtes wird bei entsprechender Versicherung von der Feuerversicherung übernommen.
6 Rasche Meldung des Schadens an die Versicherung mit Beilage bzw. Nachreichung von tierärztlichem Attest und TKE-Abholschein.
7 Verendungsmeldung an die AMA binnen sieben Tagen und Meldung "höherer Gewalt" in der Auftriebsliste in eAMA binnen 21 Tagen, um keine Prämienkürzungen auszulösen.

Gut erkannt - gut gelöst

Interessante tierärztliche Fälle aus der Praxis, von Tierärztinnen und Tierärzten sowie Bäuerinnen und Bauern beschrieben, finden Sie im Rahmen einer Serie des Kärntner Bauer. Der Titel: "Gut erkannt, gut gelöst". Die aktuelle Fallbeschreibung entstand in Zusammenarbeit mit der Tierarztpraxis Rainer/Spendier, Steuerberg. Sollten auch Sie einen inte ressanten Praxisfall gehabt haben, kontaktieren Sie: Mag. Kurt Matschnigg, Referat Tierproduktion, LK Kärnten, Tel. 067683 555 550.

Blitzschlag: Zahlen und Fakten

Eine Regenwolke besteht aus unendlich vielen kleinen Wassertröpfchen, welche ständig in Bewegung sind und sich dadurch aufladen. Im unteren Teil der Wolke sind sie negativ, im oberen Teil positiv geladen. Der Ladungsunterschied führt zu einer Entladung der Spannung in Form eines Blitzes zwischen Wolken oder zwischen Wolken und Erde. Verglichen mit der Lichtgeschwindigkeit von etwa 300.000 km/​s bewegt sich der Blitz nur etwa mit einem Zehntel bis einem Drittel dieser Geschwindigkeit.

Blitze können eine Spannung von mehreren Mio. Volt mit einer Stromstärke von bis zu 400.000 Ampere bei einer Temperatur von bis 30.000 Grad (= fünfmal so heiß wie die Sonnenoberfläche) aufbauen! Durch die schlagartige Erwärmung der Luft um den Blitzkanal kommt es durch die plötzliche Ausdehnung der Luft zu einem nachfolgenden Donnerschlag, welcher sich mit einer Geschwindigkeit von etwa 1 km pro 3 Sekunden ausbreitet. Deshalb kann man auch durch Zählen der Sekunden zwischen Blitz und Donner recht einfach die Nähe des Blitzschlages berechnen. Wenn sich Blitze Richtung Erde entladen, suchen sie oft den kürzesten Weg zur Entladung, also den höchsten Punkt unter den aufgeladenen Wolken. Dies können z. B. ein Berggipfel, ein Kirchturm, ein Baum oder auch Mensch oder Tier in stehender Position sein. 

Rinder haben die natürliche Eigenheit, sich bei Gewitter unter Bäumen als vermeintlich gutem Wetterschutz zusammenzustellen, was bei Blitzschlag der ganzen Gruppe zum Verhängnis wird. Durch die - im Vergleich zum Menschen - weiter voneinander entfernten Beine entsteht bei Blitzschlägen und Weiterleitung über den Boden bei Rindern auch eine höhere Schrittspannung und damit höhere Wahrscheinlichkeit von Tod oder Verletzung. Deshalb gilt für - vom Gewitter auf der Alm überraschten - Wanderer auch die Empfehlung, sich sofort von exponierten Punkten zu entfernen und sich mit eng geschlossenen Füßen hinzukauern.

Kontakt

  • Kurt Matschnigg
    Mag. Kurt Matschnigg
    kurt.matschnigg@lk-kaernten.at
    T 0463/5850-1550
    F 0463/5850-91550

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