Worauf Jäger heuer achten sollten
Mario Deutschmann, neuer Verwaltungsdirektor der Kärntner Jägerschaft, hält im Gespräch mit dem „Kärntner Bauer“ unmissverständlich fest: „Jäger erfüllen systemrelevante Dienste. Die Bejagung des Reh- und Rotwildes auf Basis behördlicher Abschusspläne und mit Blick auf die Wildschadenssituation ist notwendig. Ebenso die Versorgung der Bevölkerung mit Wildfleisch.“
Der Einzelansitz, die weitere Versorgung des Wildes, die Direktvermarktung, die Wahrnehmung der Jagdaufsicht, der Bau von Reviereinrichtungen – all das ist weiterhin gestattet. Dennoch gehen die neuen Coronavirus-Regeln der Bundesregierung an den Waidfrauen und -männern nicht spurlos vorüber.
Der Einzelansitz, die weitere Versorgung des Wildes, die Direktvermarktung, die Wahrnehmung der Jagdaufsicht, der Bau von Reviereinrichtungen – all das ist weiterhin gestattet. Dennoch gehen die neuen Coronavirus-Regeln der Bundesregierung an den Waidfrauen und -männern nicht spurlos vorüber.
1. Was ist erlaubt bzw. nicht erlaubt?
„Die gesetzlichen Corona-Vorschriften und -Vorsichtsmaßnahmen gelten für uns alle“, betont Mario Deutschmann. Wie bereits oben ausgeführt, ist die Jagd aus den verschiedensten Gesichtspunkten jedoch notwendig. Untersagt sind aber unter anderem der gemeinsame Ansitz in der Kanzel, die gemeinsame Anfahrt zum Ansitz mit haushaltsfremden Personen, Gesellschaftsjagden und Zusammenkünfte wie Stammtische.
2. Zum Abschuss im Jahr 2020
Die Jagd darf unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und der darauf fußenden Verordnungen weiter ausgeübt werden. Die Jagd ist nicht nur als Recht gestaltet, sondern auch mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden – insbesondere die Erfüllung von Abschüssen bei mehreren Wildarten.
„Die Jagdausübung ist zur Vermeidung von Wildschäden geboten“, bekräftigt Mario Deutschmann. Dies gelte verstärkt in Wäldern, wo Kahlflächen aufgrund von Borkenkäferschäden, Wind- oder Schneeschäden vorliegen und die Wiederbewaldung mit klimafitten Baumarten, auch durch Naturverjüngung, erforderlich ist.
„Die Jagdausübung ist zur Vermeidung von Wildschäden geboten“, bekräftigt Mario Deutschmann. Dies gelte verstärkt in Wäldern, wo Kahlflächen aufgrund von Borkenkäferschäden, Wind- oder Schneeschäden vorliegen und die Wiederbewaldung mit klimafitten Baumarten, auch durch Naturverjüngung, erforderlich ist.
3. Zum Produkt Wildbret
Das Aufrechterhalten der Jagdausübung dient auch zur Versorgung der Bevölkerung mit dem gesunden und regionalen Lebensmittel Wildfleisch. Gerade in der jetzigen Situation sollten Konsumenten besonders darauf achten, dass sie Lebensmittel bei regionalen Betrieben, Fleischhauern, kleinen Lebensmittelproduzenten und der örtlichen Jägerschaft kaufen.
„Qualitatives Wildfleisch ist meist nur einen Anruf entfernt“, lädt Verwaltungsdirektor Deutschmann alle Menschen zum proaktiven regionalen Einkauf auf. „Und was könnte noch regionaler sein als Wild von den Kärntner Jägerinnen und Jägern. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wildfleisch ist ihnen ein besonders Anliegen.“
„Qualitatives Wildfleisch ist meist nur einen Anruf entfernt“, lädt Verwaltungsdirektor Deutschmann alle Menschen zum proaktiven regionalen Einkauf auf. „Und was könnte noch regionaler sein als Wild von den Kärntner Jägerinnen und Jägern. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wildfleisch ist ihnen ein besonders Anliegen.“
4. Zum Thema Hegeringschießen
Aufgrund der aktuellen Situation finden im heurigen Jahr in Kärnten keine Hegeringschießen statt. Der Versicherungsschutz der Kärntner Jägerinnen und Jägern bleibt weiterhin aufrecht – auf Basis des „Stempels“ aus dem Vorjahr. Darüber hinaus empfiehlt Deutschmann, dass die Sicherheit der Waffen selbstständig und in Eigenverantwortung überprüft wird.
5. Zur Verpachtungssituation
Der Verwaltungsdirektor der Kärntner Jägerschaft geht davon aus, dass es aufgrund des Covid-19 Maßnahmengesetzes zu keinen Verzögerungen kommen wird – sofern sich die Situation nicht weiter verschärft. Die Bezirkshauptmannschaften seien dabei auf einem guten Weg.
Zur medial kolportierten Ankündigung der Kärntner Landesregierung, coronabedingt die Fördergelder bei der Jagd einzufrieren, hält Landesjägermeister Walter Brunner fest, dass die Kärntner Jägerschaft nicht betroffen sei. Es handle sich hierbei lediglich um einen entsprechenden Sondertopf, wo spezielle Projekte und Umsetzungen gefördert wurden. „Der normale Betrieb der Kärntner Jägerschaft ist davon nicht betroffen.“
Der Landesjägermeister fügt hinzu, dass es im heurigen Jahr vermehrt zu Freizeitaktivitäten verschiedenster Naturnutzer kommen werde. Hier sei insbesondere ein spezielles Verantwortungsbewusstsein der Naturnutzer geboten. Gerade jetzt im Frühjahr beziehungsweise Frühsommer sind viele Wildtiere mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Walter Brunner appelliert an alle Hundebesitzer, die gesetzliche Leinenpflicht einzuhalten. Nur so könne unnötiges Tierleid verhindert werden. „Dabei sind nicht unsere Hunde das Problem, sondern der Zweibeiner hinter dem Vierbeiner“, sagt er.
Zur medial kolportierten Ankündigung der Kärntner Landesregierung, coronabedingt die Fördergelder bei der Jagd einzufrieren, hält Landesjägermeister Walter Brunner fest, dass die Kärntner Jägerschaft nicht betroffen sei. Es handle sich hierbei lediglich um einen entsprechenden Sondertopf, wo spezielle Projekte und Umsetzungen gefördert wurden. „Der normale Betrieb der Kärntner Jägerschaft ist davon nicht betroffen.“
Der Landesjägermeister fügt hinzu, dass es im heurigen Jahr vermehrt zu Freizeitaktivitäten verschiedenster Naturnutzer kommen werde. Hier sei insbesondere ein spezielles Verantwortungsbewusstsein der Naturnutzer geboten. Gerade jetzt im Frühjahr beziehungsweise Frühsommer sind viele Wildtiere mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Walter Brunner appelliert an alle Hundebesitzer, die gesetzliche Leinenpflicht einzuhalten. Nur so könne unnötiges Tierleid verhindert werden. „Dabei sind nicht unsere Hunde das Problem, sondern der Zweibeiner hinter dem Vierbeiner“, sagt er.