Weitere Vermieter profitieren nun vom Ausfallsbonus
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Der sogenannte Ausfallbonus aus dem Härtefallfonds ist eine der vielen Maßnahmen der Bundesregierung, mit denen die wirtschaftlichen Folgen durch die Coronakrise abgefedert werden. Der Ausfallbonus von 15 % kann ab sofort von folgenden Vermietern in Anspruch genommen werden:
- Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens zehn Betten vermieten,
- Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 Einkommensteuergesetz (EStG) beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen,
- Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen,
- Most-, Weinbuschenschank und Almausschank, Urlaub am Bauernhof-Betriebe.
Nähere Informationen
stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.