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Weide ab 2022: Neue Richtlinie für Biobetriebe

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29.03.2022 | von Dipl. Ing. Astrid Pichorner

Alle Pflanzenfresser müssen von April bis Oktober geweidet werden - bis auf wenige Ausnahmen. Winterfuttergewinnung und strukturelle Einschränkungen zählen nicht dazu.

Weide01 (c) Pichorner.jpg © LK Kärnten/Astrid Pichorner
Die Weidezeit erstreckt sich prinzipiell von April bis Oktober. © LK Kärnten/Astrid Pichorner
Die Europäische Kommission führte 2017 in Österreich ein Bio-Audit durch und bemängelte dabei die Umsetzung der Weiderichtlinie in Österreich. Deshalb kommt es ab 2022 zu gravierenden Änderungen. Ab dem nächsten Jahr müssen während der Vegetationsperiode (1. April - 31. Oktober) alle Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden sämtlicher Altersklassen geweidet werden. Die Weidehaltung kann zeitweise nur durch jahreszeitliche und witterungsbedingte Umstände (wie z.B. der Futteraufwuchs im Frühjahr) sowie ungünstige Bodenzustände unterbrochen werden. Zusätzlich wurden von den zuständigen Bundesministerien weitere Gründe angeführt, die es den Biobetrieben erlauben, die Tiere auch im Sommer zeitlich begrenzt im Stall zu halten. Dazu zählen veterinärmedizinische Gründe, Krankheiten oder Routinemaßnahmen, siehe Tabelle.

Schriftliche Dokumentation

Alle kurzfristigen, umstandsbedingten Weideunterbrechungen während der Vegetationsperiode müssen in schriftlicher Form dokumentiert werden! Es gibt aber keine offizielle Formvorgabe, wie die schriftlichen Aufzeichnungen gestaltet sein sollen. Folgende Informationen sollten sie jedoch unbedingt beinhalten:
  • OM-Nummer oder Stückzahl der betroffenen Tiere bzw. Gruppen
  • Grund für die Unterbrechung des Weidegangs
  • Zeitdauer (genaues Datum)
Die Weidedokumentation wird bei der jährlichen Biokontrolle überprüft. Das Biozentrum Kärnten hat eine Aufzeichnungsvorlage erstellt, die von der Homepage der LK Kärnten heruntergeladen werden kann (siehe Downloadbereich).  
Mukuh_Weide 02 (c) Pichorner.jpg © LK Kärnten/Astrid Pichorner
Jungtiere müssen erst nach der Mindesttränkezeit geweidet werden. © LK Kärnten/Astrid Pichorner

Weideoptimum & -maximum

Laut dem Erlass für Freigeländezugang und Weide muss den Tieren je nach Stallhaltungssystem ein Optimum bzw. ein Maximum an Weide angeboten werden. Jedes einzelne Tier am Betrieb wird individuell einem der vier Haltungssysteme zugeordnet. Folgende Systeme werden unterschieden:

·       Haltungssystem A: Laufstall mit ganzjährigem Auslauf

·       Haltungssystem B: Laufstall ohne Auslauf

·       Haltungssystem C: Kombinationshaltung

·       Haltungssystem D: Freilandhaltung

 

Beim Optimum an Weide genügt eine Bewegungsweide, wobei die Fortbewegung im Vordergrund steht. Es muss eine überwiegend erkennbare Grasnarbe vorhanden sein und die Nitratrichtlinie eingehalten werden. Genutzt werden kann ein Optimum nur von Tieren, die sich im Stallhaltungssystem A befinden.

Beim Maximum an Weide ist die Bewegungsweide nicht ausreichend. Neben der Fortbewegung steht auch die Nahrungsaufnahme im Vordergrund. Es sind jedoch keine Mindestvorgaben bezüglich Weidedauer und Futteraufnahme vorgegeben. Allen Tieren in den Haltungssystemen B, C und D muss ein Maximum an Weide angeboten werden. Der Tierbesatz ist in beiden Fällen so zu wählen, dass es zu keinem Zertrampeln der Fläche kommt und die Umweltbelastungen möglichst gering sind. Zu beachten ist auch, dass Tieren während der Endmast unabhängig vom Stallhaltungssystem zumindest eine Bewegungsweide angeboten wird.

Checkliste

Nachfolgend finden Sie eine kurze Checkliste, in der die wichtigsten zu erfüllenden Punkten zusammengefasst sind. Wenn sie alle Fragen mit Ja beantworten können, setzen Sie die neue Weidevorgabe ab 2022 um. Können Sie mindestens einen der Punkte nicht erfüllen oder haben Sie sonst noch Fragen zum Thema Weidehaltung, stehen Ihnen die Berater des Biozentrum Kärntens gerne telefonisch zur Verfügung (Tel.-Nr.: 0463-5850-5400).

Checkliste Bio-Weide 2022 - Vorgaben

Kann ich alle meine Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden von April bis Oktober weiden, sofern es der Boden und die Witterung zulassen? x
Habe ich genügend Weideflächen zur Verfügung?
Kann ich meine Jungtiere zumindest nach der Mindesttränkezeit inkl. Umstellungsfütterung weiden?
Kann ich meine Stiere und Ochsen weiden? (Ausnahme: Tiere älter ein Jahr im Haltungssystem A)
Kann ich meinen Tieren während der Endmast zumindest eine Bewegungsweide anbieten?

Ausnahmen von der Weideverpflichtung

Wer muss geweidet werden?

Alle Rinder, Schafe, Ziegen und Equiden Ausnahmen:
·       Kälber, Kitze und Lämmer während der Mindesttränkezeit (Kälber 90 Tage, Kitze und Lämmer 45 Tage, bzw. betriebsindividuell) inkl. 4 Wochen Umstellungsfütterung; ein Auslauf muss in dieser Zeit angeboten werden!
·       Stiere und Ochsen über 1 Jahr, wenn Stallhaltungssystem A

Wann muss geweidet werden?

Täglich von April bis Oktober Ausnahmen:
·       Umstände: Jahreszeitliche Bedingungen (wie Futteraufwuchs), Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens
·       im Seuchenfall
·       Quarantänemaßnahmen
·       bei Krankheit des Betriebsführers
·       bei Routinemaßnahmen und veterinärmedizinischen Gründe (z.B. Belegen, Trockenstellen, Abkalbung, Klauenpflege, Verkaufsvorbereitung, Krankheiten)

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  • Bio Weidedokumentation PDF 330,64 kBBio Weidedokumentation

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