"Vorbeugender Grundwasserschutz Acker": letztmaliger Einstieg
In Kärnten gibt es eine Maßnahmenfläche von rund 20.000 ha, und diese Maßnahme wird in Katastralgemeinden der Bezirke Völkermarkt, Wolfsberg, St. Veit, Feldkirchen und Klagenfurt angeboten. Derzeit nehmen in Kärnten rund 140 Betriebe teil - es ist noch ein großes Potenzial an Betrieben vorhanden, die daran teilnehmen könnten! Die aktuell genehmigten ÖPUL-Änderungen bringen bereits ab 2024 höhere Prämien (+8%), und ab 2025 gibt es eine Richtlinienanpassung und neue Zuschläge.
Verbesserte Rahmenbedingungen bei der schlagbezogenen Stickstoffbilanzierung: Ab 2025 ist erst ein Stickstoffüberschuss ab 20 kg N/ha aus einer vorangegangenen Kultur für die Folgekultur zu berücksichtigen (derzeit ab 10 kg N/ha). Zudem ist im Fall von Elementarereignissen, wie beispielsweise Dürre, Hagelereignissen und Hochwasser, ein Stickstoffüberschuss von 100 kg N/ha zu berücksichtigen (derzeit keine Begrenzung nach oben). Zusätzlich gibt es ab 2025 die Cultan-Düngung als neuen Zuschlag in der Gebietskulisse.
Entscheiden Sie sich für den freiwilligen, prämienfähigen Boden- und Grundwasserschutz bis 31. Dezember 2024.
Info: Genaue Erläuterungen zu dieser Maßnahme finden Sie auf der AMA-Website unter
O6_16_Vorbeugender-Grundwasserschutz-Acker_2024_10.pdf
Verbesserte Rahmenbedingungen bei der schlagbezogenen Stickstoffbilanzierung: Ab 2025 ist erst ein Stickstoffüberschuss ab 20 kg N/ha aus einer vorangegangenen Kultur für die Folgekultur zu berücksichtigen (derzeit ab 10 kg N/ha). Zudem ist im Fall von Elementarereignissen, wie beispielsweise Dürre, Hagelereignissen und Hochwasser, ein Stickstoffüberschuss von 100 kg N/ha zu berücksichtigen (derzeit keine Begrenzung nach oben). Zusätzlich gibt es ab 2025 die Cultan-Düngung als neuen Zuschlag in der Gebietskulisse.
Entscheiden Sie sich für den freiwilligen, prämienfähigen Boden- und Grundwasserschutz bis 31. Dezember 2024.
Info: Genaue Erläuterungen zu dieser Maßnahme finden Sie auf der AMA-Website unter
O6_16_Vorbeugender-Grundwasserschutz-Acker_2024_10.pdf
Prämien für Ackerflächen in der Gebietskulisse
Prämiengewährung für | Prämien €/ha |
Basisprämie bei Teilnahme an der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ oder „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ | 2023: € 25,0/ha |
ab 2024: € 27,0/ha | |
Basisprämie ohne Teilnahme an der Maßnahme “Biologische Wirtschaftsweise“ oder „Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ | 2023: € 50,0/ha |
ab 2024: € 54,0/ha | |
Zuschlag für die ersten 10 ha für Bildungs- und Beratungsauflagen | 2023: € 30,0/ha |
ab 2024: € 60,0/ha | |
Zuschlag für Pflanzenschutzmittelverzicht Mais (ohne Saatmaisvermehrung) und Sorghum | 2023: € 20,0/ha |
ab 2024: € 21,6 ha | |
Zuschlag für Pflanzenschutzmittelverzicht Raps und Saatmaisvermehrung | 2023: € 60,0/ha |
ab 2024: € 64,8/ha | |
Option auswaschungsgefährdete Ackerflächen (bis max. 20 % der Ackerfläche des Betriebes) | 2023: € 500,0/ha |
ab 2024: € 540,0/ha | |
Optionaler Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen | 2023: € 50,0/ha |
ab 2024: € 54,0/ha | |
Optionaler Zuschlag Cultan-Düngung auf Ackerflächen | ab 2025: € 40,0/ha |