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Von Tierwohl bis Innovationen

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12.12.2022 | von Von Elke Burgstaller, Msc.

Nach drei Jahren fand die Landesfachtagung für Schweinehalter dieses Jahr wieder in Präsenz im Gasthaus Karawankenblick statt. Dementsprechend groß war der Andrang.

Schweinehaltung.jpg © agrarfoto.com
Die Unterteilung in Funktionsbereiche wirkt sich positiv auf das Tierwohl aus. © agrarfoto.com

Aktuelle Entwicklungen im Tierschutz

Die aktuellen gesetzlichen Veränderungen im Tierschutz waren das Hauptthema der Veranstaltung. Zu Beginn gab es einen kurzen Überblick, die Referenten gingen in den anschließenden Fachvorträgen auf die Regelungen und Projekte in den Bereichen Eingriffe (Dr. Leeb) und Umbaulösungen für bestehende Stallungen (Dr. Heidinger und Egger) genauer ein.

Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  • Verpflichtende Fortbildungen für alle Schweinehalter im Ausmaß von vier Stunden innerhalb von vier Jahren im Bereich Schweinehaltung und -gesundheit ab 2023.
  • Schwanzkupieren: Dokumentationspflicht mit Risikoanalyse (ab 2023) und Tierhaltererklärung (erstmals bis 31. März 2024 für das Jahr 2023).
  • Kastration: Die Kastration mittels Inhalationsnarkose ist nun auch erlaubt.
  • Gruppenhaltung neu – für Um-/​ und Neubauten ab 2023.
  • Aus für unstrukturierte Vollspaltenbuchten.
  • Die Buchten müssen über einen planbefestigten Liegebereich im Ausmaß von einem Drittel verfügen, der entweder geschlossen und eingestreut ist oder einen maximalen Perforationsanteil von 10 % aufweist. In der Ferkelaufzucht können im Liegebereich Kunststoffböden mit einem höheren Perforationsanteil verwendet werden.
  • In Buchten ohne eingestreuten Liegebereich sind mindestens zwei verschiedene Beschäftigungsmaterialien anzubieten. Ein organisches Beschäftigungsmaterial muss ständig verfügbar sein.
  • Die Mindestbuchtenfläche hat 10 m² für Absetzferkel und 20 m² für Mastschweine zu betragen. Unterschreiten Buchten diese Werte, so muss der Liegebereich jedenfalls geschlossen und eingestreut sein, und die Mindestfläche je Tier ist bis zu einem Tiergewicht von 110 kg um 10 % zu erhöhen.
  • Jedem Tier muss mindestens folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen:
    • Tiergewicht bis 20 kg eine Mindesfläche von 0,25 m²/​Tier
    • bis 30 kg eine Mindesfläche von 0,40 m²/​Tier
    • bis 50 kg eine Mindesfläche von 0,50 m²/​Tier
    • bis 85 kg eine Mindesfläche von 0,65 m²/​Tier
    • bis 110 kg eine Mindesfläche von 0,80 m²/​Tier
    • über 110 kg eine Mindesfläche von 1,20 m²/Tier

Innovationen für bestehende Schweineställe – erste praktische Erfahrungen

Um die konventionelle Schweinehaltung an die neuen gesetzlichen baulichen Regelungen heranzuführen, werden im Projekt IBeSt (Innovationen für bestehende Schweineställe) Umbaulösungen für bereits bestehende Stallungen erarbeitet. Im Rahmen des Projekts erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft (HBLFA Raumberg-Gumpenstein, Universität für Bodenkultur, Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik), Branche (VÖS), Beratung (Landwirtschaftskammern), Stallbaubranche und Praxisbetrieben.

Jeweils neun Ferkelerzeuger und Schweinemäster nehmen gemeinsam mit der Versuchsstallung der Forschungsanstalt Raumberg-Gumpenstein teil. Projektleiterin Dr. Birgit Heidinger vom Forschungszentrum Raumberg-Gumpenstein stellte das Projekt bei der Fachtagung vor. Das Projekt hat zum Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Schweineställe zu verbessern, für erhöhtes Tierwohl zu sorgen, aber auch die Zufriedenheit und Identifikation der Landwirte selbst mit dem eigenen Haltungssystem und der eigenen Arbeit zu stärken. Dabei soll eine effiziente, tierfreundlichere und zukunftsfähige Schweineproduktion in Österreich gefördert werden. Die Erkenntnisse aus dem Projekt, das bis 2025 geplant ist, können in die Weiterentwicklung des Förderstandards einfließen.

Stallumbauliche Ansätze werden in die Bereiche Funktionstrennung, Stallklimatisierung, adäquate Beschäftigung, mehr Platz und größere Gruppen unterteilt. In der Gesamtbucht können Zusammenlegungen, in Relation mehr Platz für das Einzeltier und Gestaltungsmöglichkeiten erreicht werden. Außerdem sind rechteckige Buchten vorteilhafter als quadratische, da Distanzen größer werden können. Weitere Maßnahmen im Bereich Funktionstrennung und Gestaltungselemente betreffen die Bereiche Boden, Trennwände, Licht, Art und Anordnung der Ressourcen und Auslauf. Dabei werden je Betrieb unterschiedliche Schwerpunkte nach individuellem Bedarf gesetzt. Die Vermeidung von Konkurrenzsituationen, Abgrenzung von Funktionsbereichen und Schaffung von Ausweichmöglichkeiten werden durch die Umbauungen fokussiert.

Auf die Stallklimatisierung wird als weiteren Punkt Wert gelegt, denn sie beeinflusst nicht nur die Tiergesundheit und damit die Produktionsleistungen, sondern auch die Emissionen. Im Mastbereich wird z. B. mittels Cool Pads, Kühlturm oder Hochdruckvernebelung die Stallkühlung nachgerüstet. Da unterschiedliche Betriebe am Projekt teilnehmen, gibt es natürlich auch nicht das eine System, das für alle Betriebe gleich gut funktioniert. Es gibt viele Möglichkeiten, Veränderungen vorzunehmen. Wesentlich ist dabei, die Tiere zu beobachten, denn aus dem Verhalten können Hinweise auf die Annahme des umgebauten Systems rückgeschlossen werden. Aus tierbezogener Sicht sind geschlossene Buchtenwände positiv zu sehen. Diese sind hingegen mit Blick auf die Funktion jedoch heikler zu beurteilen, denn sie verschmutzen leichter.
Im Versuchsstall in Gumpenstein wurden bereits Umbaumaßnahmen durchgeführt, die derzeit evaluiert werden. So wurden Ökospalten verlegt, Gummimatten verlegt und auch ein Kratzbesen angebracht, dieser wurde aber von den Schweinen nicht zum Scheuern verwendet. Die aufgefressenen Borsten verursachten Probleme für die Gülle in Rohren. Aus Kärnten nimmt Martin Egger mit seinem Schweinemastbetrieb am IBeSt-Projekt teil. Bei ihm wird eine von drei Kammern adaptiert. Aus zwölf Buchten zu je elf Tieren werden zwei Buchten zu je 60 Tieren. Nach der derzeitig laufenden Planungsphase wird ab März des kommenden Jahres umgebaut werden.

Eingriffe beim Schwein

Zum Thema Eingriffe beim Schwein referierte Dr. Christine Leeb, Professorin am Institut für Nutztierwissenschaften an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Besonderes Augenmerk wurde dabei auf zukünftige Arbeitsweisen aufgrund der aktuellen gesetzlichen Veränderungen gelegt. Beleuchtet wurden die Bereiche Zähneschleifen, Kastration, Schwanzkupieren und die neu dazu erforderliche Risikoanalyse. Zähneschleifen ist weiterhin in den ersten sieben Lebenstagen der Ferkel möglich. Um Verletzungen zu verhindern, ist darauf zu achten, dass beim Abschleifen der Zähne eine glatte und intakte Oberfläche entsteht (nicht routinemäßig).  Als nächster Eingriff wurde die Kastration behandelt. Diese wird routinemäßig durchgeführt, um den Ebergeruch zu vermeiden. Jedoch werden Alternativen zur derzeitigen Praxis gefordert. Ethische Bedenken, Wünsche von Seiten der Konsumenten, aber auch wirtschaftliche Ansprüche spielen dabei eine entscheidende Rolle. Bisher war die Kastration für Ferkel unter sieben Tagen mit wirksamer Schmerzbehandlung durch eine sachkundige Person möglich. Für ältere Ferkel ist der Eingriff unter wirksamer intramuskulärer oder intravenöser Betäubung und anschließender Schmerzbehandlung durch den Tierarzt oder Viehschneider erlaubt. Neu ist nun die Möglichkeit, Ferkel in der ersten Lebenswoche unter Betäubung durch Inhalationsnarkose zu kastrieren. Dies kann durch eine sachkundige Person, also auch durch den Landwirt selbst geschehen. Dabei ist im Vergleich zur Vollnarkose durch Betäubungsmittel die Schlafzeit kürzer, aber die Sicherheit der Narkose trotzdem gegeben. Jedoch ist die Anschaffung von Narkosegeräten kostspielig. Außerdem birgt ausweichendes Narkosegas gesundheitliche Risiken für den Anwender.

Schwanzbeißen

Schwanzbeißen wird als abnormales Verhalten betrachtet, wobei als die zu Grunde liegende Motivation das Bedürfnis nach Erkundung und Futtersuche angesehen wird. Deshalb ist es wichtig, Risikofaktoren zu behandeln, denn das Kupieren der Schwänze löst das ursprüngliche Problem nicht. In Österreich, wie in der gesamten EU, darf nicht (mehr) routinemäßig kupiert werden, sondern nur nach Feststellen der Unerlässlichkeit. Dazu ist zusätzliche Dokumentation in Form der Risikoanalyse und Erhebung der Schwanz- und Ohrenverletzungen und der Tierhaltererklärung notwendig. An zwei Stichtagen oder kontinuierlich über das Jahr werden 2023 erstmals die Verletzungen erhoben. In der Risikoanalyse werden die Bereiche Tierbeobachtung und Maßnahmen, Beschäftigung, Stallklima, Gesundheit, Wettbewerb um Ressourcen (Platzangebot, Haltung), Fütterung sowie Struktur und Sauberkeit erhoben. Ein wichtiger Faktor dabei ist der ständige Zugang zu Beschäftigungsmaterial. In ausreichenden Mengen sollen Materialien, die bekaut, untersucht und bewegt werden können, wie z. B. Raufutter, Hanfseile oder Holz, zur Verfügung stehen. Auf Basis dessen werden Optimierungsmaßnahmen aufgestellt, wenn die Schwanzverletzungen über 4 % liegen, um Verbesserungen auf dem Betrieb zu erreichen. Bei weniger als 2 % Verletzungen ist es dem Betrieb vorgeschrieben, eine Bucht mit mindestens acht unkupierten Tieren zu halten. In der Tierhaltererklärung werden schließlich die Ergebnisse festgehalten, die erstmals bis Ende März 2024 für das vorhergehende Jahr auszufüllen ist.

Hilfestellung

Die LK Kärnten bietet als Hilfestellung zur erstmaligen Ausfüllung der Risikoanalyse eine Veranstaltung im März 2023 an.

Veranstaltungstipp

Tierschutz Schwein – Änderungen im Tierschutzgesetz
  • 13. Dezember, Bildungshaus Schloss Krastowitz
  • 14. Dezember, Zoom, online
  • 15. Dezember, Gasthaus Karawankenblick/​Ruhstatt, jeweils 9 bis 11 Uhr
Anmeldung: www.ktn.lfi.at
oder bei Sabine Lippitz, 0463/58 50-15 36 (vormittags)

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