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Von Licht bis Heizung – wenn nichts mehr geht

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02.09.2021 | von Ing. Martin Mayer

Hervorgerufen durch Wetterextreme kommt es immer öfter zu Stromausfällen, dies trotz sehr guter Infrastruktur und rascher Hilfe bzw. Instandsetzung im Störungsfall. Eine Notstromversorgung wird empfohlen.

Stromversorgung AdobeStock_7787880.jpg © Tryfonov/stock.adobe.com
© Tryfonov/stock.adobe.com
Neben umweltbedingten Störungen sind auch Blackouts (Totalzusammenbruch des Stromnetzes) nicht mehr ausgeschlossen – in den letzten Jahren ist Österreich bereits mehrere Male an einem drohenden Blackout vorbeigeschrammt. Wer schon einmal einen Stromausfall über einen längeren Zeitraum mitgemacht hat, der weiß, „es geht im wahrsten Sinne des Wortes nichts mehr“ – vom Licht über die Heizung bis zur Melkanlage und Milchkühlung – alles steht still. Stromausfälle über mehrere Tage oder auch Wochen waren in den letzten Jahren keine Seltenheit, Niederschlagsextreme beispielsweise in den Tauern, Karnischen Alpen und den Karawanken sorgten in vielen Fällen wochenlang für Stromlosigkeit. Betroffen waren in erster Linie ländliche Gebiete mit schwerer Erreichbarkeit. Aber auch urbane Räume sind vor Blackouts nicht gefeit, wodurch eine Notstromversorgung für alle landwirtschaftlichen Betriebe empfehlenswert ist.


1. Was zu beachten ist
In erster Linie stellt sich die Frage, was im Falle eines Stromausfalles versorgt werden soll. Neben dem Wohngebäude mit allen wichtigen elektrischen Einrichtungen, beispielsweise Heizung, Kühl- und Gefriergeräten etc., ist insbesondere bei viehhaltenden Betrieben nachzudenken, was unbedingt funktionieren muss. Daraus ergibt sich schon, dass mit Kompaktgeräten einerseits meistens nicht das Auslangen gefunden werden kann und andererseits für die Notstromproduktion ein zentraler Einspeisepunkt geschaffen werden muss. 

2. Notstrom: die Komponenten
Da in den meisten Fällen der Großteil der Stromversorgung im Notfall aufrechterhalten werden soll, muss eine zentrale Einspeisestelle für die Notstromversorgung geschaffen werden. Diese soll ausschließlich durch einen Elektrofachbetrieb ausgeführt werden und muss außerdem dem Netzbetreiber bekanntgegeben werden. Die Einspeisestelle besteht im Wesentlichen aus der Notstromeinspeiseleitung, dem Notstromstecker, Notstromumschalter, der Drehfeldrichtungsanzeige und der Netzspannungswiederkehranzeige. Durch den Notstromumschalter soll verhindert werden, dass Strom aus der Notstromversorgungsanlage in das Stromnetz eingespeist wird und dadurch Netzmonteure bei Störungsbehebungen gefährdet werden. Ob ein händischer Umschalter oder eine Umschaltautomatik (unterbrechungsfreie Stromversorgung) gewählt wird, ist im Einzelfall zu entscheiden. Der Notstromschalter trennt die aktiven Leiter des Versorgungsnetzes von den aktiven Leitern des Generators. Der Umschalter muss drei Stellungen aufweisen, nämlich Versorgungsnetz, Nullstellung und Notstromeinspeisung. In den meisten Fällen wird es zum Einbau einer händischen Umschaltung kommen, da eine unterbrechungsfreie Umschaltung auch ein Stationäraggregat mit automatischem Start voraussetzt. Meist ist damit die Wiederkehranzeige für die Netzspannung verbunden. Die Drehfeldrichtungsanzeige zeigt an, ob die vom Generator vorgegebene Phasenfolge (Rechtsdrehfeld) der Phasenfolge in der Anlage entspricht. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Einspeiseleitung (Generatorkabel) ein fixer Bestandteil der Notstromversorgung ist und auch als solches gekennzeichnet bzw. verwendet wird. Bei Zapfwellenaggregaten soll außerdem eine eigene Gelenkwelle für das Aggregat angeschafft und ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.
Eine wesentliche Komponente stellt das Notstromaggregat dar. Ob ein stationäres oder ein Zapfwellenaggregat gewählt wird, ist von Fall zu Fall zu entscheiden. In den meisten Fällen entscheidet man sich aus Kostengründen bzw. aufgrund der erforderlichen Leistung für ein Zapfwellenaggregat, weshalb in weiterer Folge ausschließlich auf diese Art eingegangen wird.

3. Erhebung der Leistung
Um nun das Pferd nicht verkehrt herum aufzuzäumen, ist zu Beginn eine Erhebung der erforderlichen elektrischen Wirkleistung erforderlich. Soll es sich bei der Investition um eine Vollversorgung handeln, ist es unumgänglich, eine Leistungsermittlung durchzuführen, idealweise durch Messungen. Da jedoch die Wenigsten Zugang zu Messgeräten haben bzw. diese relativ aufwändig wären, ist es ausreichend, die wichtigsten Stromabnehmer zu erheben, dies kann durch Ablesen der Wirkleistungen in kW von den Typenschildern oder Datenblättern erfolgen. Hinzuzurechnen ist noch eine Leistung für das Wohnhaus, in der Regel sollte für die Aufrechterhaltung der Stromversorgung im Bauernhaus eine Leistung von vier bis fünf kW ausreichen. Verbraucher mit kritischer Leistungsaufnahme (hoher Anlaufstrom, Antrieb mit Frequenzumrichter etc.) sollen gesondert ermittelt werden. 

4. Dimensionierung des Generators
Als Kenngröße des Generators wird die elektrische Scheinleistung (kVA = Kilovoltampere) angegeben. Um nun eine Leistungsreserve sowie Einschalt- und Anlaufvorgänge von Verbrauchern zu berücksichtigen, soll die ermittelte Wirkleistung mit dem Faktor 1,6 multipliziert werden, das Ergebnis ist die Mindestgeneratorscheinleistung. Empfehlenswert dabei ist, bei der Kaufentscheidung auf die nächsthöhere Leistungsstufe zu gehen.

5. Erforderliche Antriebsleistung
Für eine Komplettversorgung werden in der Landwirtschaft üblicherweise Zapfwellengeneratoren, die über den Traktor angetrieben werden, eingesetzt. Stationäre Aggregate kommen aufgrund der Investitionskosten meist nur in Einzelfällen zum Einsatz. Um die Frequenz und die Generatorspannung konstant halten zu können, ist eine ausreichende Dimensionierung Voraussetzung. Berücksichtigt werden soll dabei die Drehmomentkennlinie des Traktors. Der Traktor sollte zumindest die zweifache Leistung der Leistung des Generators aufweisen, falls es sich bei den Verbrauchern um Abnehmer ohne Lastschwankungen handelt, ansonsten soll sicherheitshalber auf die dreifache Leistung gegangen werden. Dies bedeutet aber auch, dass die Leistung der Notstromversorgungsanlage einerseits von der benötigten Generatorleistung und andererseits von den am Betrieb vorhandenen Traktoren abhängt – wegen einer Notstromversorgung wird sich niemand einen neuen Traktor anschaffen. 

 
Beispielrechnung_förderaktion.png © LK Kärtnten
Förderaktionen
Das Agrarreferat des Landes Kärnten gibt einen Zuschuss für die eigene Notstromversorgung. Anträge können ab sofort eingebracht werden.Details siehe Link am Ende des Artikels.

Seminare
Zu dieser Thematik werden von der Landwirtschaftskammer Kärnten auch Abrufseminare angeboten, des Weiteren ist geplant, in der ersten Oktoberhälfte ein Online-Seminar zum Thema Notstromversorgung anzubieten, dies wird noch gesondert im Kärntner Bauer angekündigt.

Reaktionen
Die Notstromförderaktion für Landwirte begrüßt Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber. Die Gefahr von Stromausfällen steige, die Notstromversorgung werde wichtiger. „Mit dieser Maßnahme wird ein weiterer Punkt aus dem LK-Zukunftsprozess umgesetzt“, sagte Huber. Er dankte Agrarlandesrat Martin Gruber, der dies ermögliche.

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