Vogelgrippe: Präventionsmaßnahmen auch in Kärnten
Aufgrund eines starken Anstiegs von Vogelgrippefällen in Europa und mehreren Vogelgrippe-Fällen bei Wildvögeln in Österreich hat das Gesundheitsministerium für das gesamte Bundesgebiet Präventionsmaßnahmen verordnet und alle Bundesländer als Gebiete mit "erhöhtem Risiko" eingestuft. Die entsprechende Verordnung gilt für alle Geflügelhaltungen in Kärnten, unabhängig von der Anzahl der Tiere bzw. der Größe des Betriebs seit Montag, dem 3. November 2025. Zum Schutz der Geflügelbestände sind daher im gesamten Landesgebiet folgende vorbeugende Regelungen von Geflügelhaltern zu beachten:
- Enten und Gänsen sind von anderen Vögeln strikt getrennt zu halten.
- Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (z.B. durch Netze oder Dächer).
- Die Fütterung und Tränkung der Tiere hat im Stall oder unter einem Unterstand zu erfolgen.
- Eine Tränkung darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
- Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
- Bei einem Abfall der Futter- und/oder Wasseraufnahme sowie der Legeleistung und bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die zuständige Behörde zu informieren.