Verordnung regelt die Errichtung von PV-Anlagen
Wir gehen in dieser Verordnung sorgsam mit Kärntner Böden um. Aber auch sie ist vom Grundgedanken des Ermöglichens getragen“, fasst Raumordnungsreferent LHStv. Martin Gruber zusammen. Die neuen Regelungen werden die Errichtung von PV-Anlagen insbesondere zur regionalen Eigenversorgung dort erleichtern und schneller ermöglichen, wo sich Nutzungskonflikte vermeiden lassen. Keine Widmung braucht man daher unter anderem bei Anlagen bis 100 m2, zum Beispiel im eigenen Garten, auf Dächern, Zäunen, Parkplätzen oder Carports sowie bei Anlagen, die der Eigenversorgung von Eigenheimen, Hofstellen, Industrie-, Kommunal- und Gewerbebetrieben, Kasernen oder Krankenhäusern dienen. Forciert werden ferner Anlagen auf bereits belasteten Flächen, zum Beispiel Schottergruben, Steinbrüche, Eisenbahn- und Seilbahnanlagen, für die bereits andere Genehmigungen vorliegen. Entscheidend ist für Gruber auch, dass der angekündigte parallele Ausbau auf Dächern und Freiflächen mit dieser Verordnung stattfinden kann, „aber innerhalb eines sehr klaren Rahmens, den wir vorgeben“.
Ausbau in Schritten
Daher seien – so Gruber – Grünland-PV-Anlagen mit einem Maximalausmaß von 4 ha begrenzt, nur im Nahbereich von bereits existierenden Infrastrukturen möglich und brauchen weiterhin ein Widmungsverfahren. „Es geht uns um einen schrittweisen, bedarfsdeckenden Ausbau, der im Hinblick auf die Netzinfrastruktur, aber vor allem auch im Hinblick auf die kleinräumige Struktur der Kärntner Landschaft angemessen und verträglich ist“, betont der Agrarreferent.
Wertvolle Agrarflächen wurden geschützt, indem Böden mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft ausgewiesen wurden und für Freiflächen-Photovoltaik nicht zur Verfügung stehen.
Neu ist in Kärnten hingegen die Möglichkeit der Errichtung von Agri-PV-Anlagen. „Wir verstehen darunter aber, dass die Fläche der Landwirtschaft nicht entzogen werden darf, sondern es zu einer nachhaltigen Doppelnutzung kommt. Damit geben wir den Landwirten die Chance auf ein zusätzliches Standbein als Energiewirt, aber ohne damit die Versorgungssicherheit zu gefährden“, meint Gruber. Insgesamt entstehe durch die neuen Regelungen ohne gravierende Einschnitte in die Landschaft auf einen Schlag ein Vielfaches an zusätzlicher Potenzialfläche für Photovoltaik in Kärnten, erläutert er.