MKS: Seuchenschutz beginnt im eigenen Stall
Nach den Ausbrüchen in Deutschland und Ungarn ist die Tierseuche in drei großen slowakischen Betrieben festgestellt worden. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken, für den Menschen ist die Seuche ungefährlich. Bei einem Seuchenzug erkranken nahezu alle Tiere eines Bestandes. Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit werden betroffene Bestände gekeult und umfangreiche Schutzmaßnahmen von den Behörden angeordnet. Dazu gehören das generelle Verbringungsverbot für empfängliche Tiere und das Einrichten von Schutz- und Überwachungszonen. Die Übertragung kann von Tier zu Tier, aber auch durch ihre Produkte (Milch, Fleisch, Samen) und Ausscheidungen erfolgen. Eine besondere Gefahr geht von kontaminierten Objekten, wie Arbeitskleidung und Transportfahrzeugen, aus. Das Virus kann auch über die Luft bis zu 60 km verfrachtet werden. Der Erreger ist in der Umwelt sehr widerstandsfähig und überlebt in gefrorener, feuchter und eingetrockneter Umgebung über Wochen bis Monate.
Biosicherheit
Um die heimischen Bestände bestmöglich zu schützen, ist jede Weiterverbreitung des Erregers aus den Seuchengebieten nach Österreich zu verhindern. Neben dem Tierverkehr ist vor allem auf kontaminierte Gegenstände zu achten. Verschmutzte Stiefel und Reifenprofile können die MKS ebenso weiterverbreiten wie Lebensmittel tierischen Ursprungs. Kontaminiertes Stroh und Heu aus Seuchengebieten stellen ein großes Risiko dar, Fremdarbeitskräfte haben eine Schlüsselrolle in der Seuchenprävention.
Aufgrund des MKS Ausbruchs grenznahe in Ungarn erstreckt sich die Überwachungszone nach Österreich. Zusätzlich wird eine weiter Sperrzone im Grenzverlauf errichtet.
Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung und zugehörige Kundmachung
1. Zur Umsetzung der unionsrechtlich vorgesehenen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen wird eine eigene Maul- und Klauenseuche-Bekämpfungsverordnung erlassen. Sie legt die Rahmenbedingungen für sogenannte Sperrzonen in Österreich fest. Diese Sperrzonen betreffen insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit bestimmten Tierarten und beinhalten veterinärrechtliche Maßnahmen wie etwa verstärkte Hygieneregeln, betriebliche Kontrollen und Einschränkungen bei Tiertransporten.
Wichtig: Für Menschen bestehen keinerlei Einschränkungen – der Aufenthalt in diesen Gebieten ist unbedenklich, auch für Haustiere. Jedenfalls ist auf Hygiene und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Tiere dürfen unter definierten Auflagen weiterhin in diese Zonen hinein- und hinausgebracht werden. Die konkrete geografische Festlegung der betroffenen Gebiete erfolgt durch eine gesonderte Kundmachung und wird laufend an die aktuelle Seuchenlage angepasst.
2. Einfuhrverbot bestimmter Tiere und Produkte aus Ungarn und der Slowakei
Um eine Einschleppung des MKS-Virus aus den betroffenen Nachbarländern zu verhindern, wird der Tierverkehr sowie das Einbringen bestimmter tierischer Produkte nach Österreich untersagt.
Das Verbot betrifft unter anderem:
3. Vorordung zur Unterstützung durch Polizei und Zoll bei grenznahen Kontrollen
Zur Kontrolle der Verbringungsverbote wird eine weitere Verordnung erlassen, die es ermöglicht, Polizei und Zoll für gezielte Kontrollen im grenznahen Raum heranzuziehen. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Es handelt sich dabei nicht um stationäre Grenzkontrollen, sondern um mobile, risikobasierte Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen Verbringung von Tieren oder Produkten. Seit dem Herbst 2023 finden Grenzkontrollen zur Slowakei statt. Diese sind vorerst bis Mitte April 2025 anberaumt und werden verlängert.
Tägliche Abstimmung auf Bundes- und Länderebene
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung unter enger Einbindung der Bundesländer. Zusätzlich finden laufende Abstimmungen mit dem Innen-, Verteidigungs- und Landwirtschaftsministerium sowie mit den Kammern (Tierärztekammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und den betroffenen Branchen statt. Die übergeordnete Koordination erfolgt gemeinsam mit dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) im BMI sowie dem Krisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt.
Appell an alle Tierhalter, Tierärzte, Jäger und Transportunternehmen, höchste Hygienestandards einzuhalten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. Nur durch gemeinsames, entschlossenes Handeln kann eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich wirksam verhindert werden.
Wichtig: Für Menschen bestehen keinerlei Einschränkungen – der Aufenthalt in diesen Gebieten ist unbedenklich, auch für Haustiere. Jedenfalls ist auf Hygiene und die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Tiere dürfen unter definierten Auflagen weiterhin in diese Zonen hinein- und hinausgebracht werden. Die konkrete geografische Festlegung der betroffenen Gebiete erfolgt durch eine gesonderte Kundmachung und wird laufend an die aktuelle Seuchenlage angepasst.
2. Einfuhrverbot bestimmter Tiere und Produkte aus Ungarn und der Slowakei
Um eine Einschleppung des MKS-Virus aus den betroffenen Nachbarländern zu verhindern, wird der Tierverkehr sowie das Einbringen bestimmter tierischer Produkte nach Österreich untersagt.
Das Verbot betrifft unter anderem:
- Lebende Tiere empfänglicher Arten (z. B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)
- Frisches Fleisch und Rohmilch
- Gülle und Mist
- Jagdtrophäen, Wildfleisch sowie Wild in der Decke
3. Vorordung zur Unterstützung durch Polizei und Zoll bei grenznahen Kontrollen
Zur Kontrolle der Verbringungsverbote wird eine weitere Verordnung erlassen, die es ermöglicht, Polizei und Zoll für gezielte Kontrollen im grenznahen Raum heranzuziehen. Die Maßnahme erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Es handelt sich dabei nicht um stationäre Grenzkontrollen, sondern um mobile, risikobasierte Maßnahmen zur Verhinderung der illegalen Verbringung von Tieren oder Produkten. Seit dem Herbst 2023 finden Grenzkontrollen zur Slowakei statt. Diese sind vorerst bis Mitte April 2025 anberaumt und werden verlängert.
Tägliche Abstimmung auf Bundes- und Länderebene
Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung unter enger Einbindung der Bundesländer. Zusätzlich finden laufende Abstimmungen mit dem Innen-, Verteidigungs- und Landwirtschaftsministerium sowie mit den Kammern (Tierärztekammer, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammer) und den betroffenen Branchen statt. Die übergeordnete Koordination erfolgt gemeinsam mit dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) im BMI sowie dem Krisensicherheitsbüro im Bundeskanzleramt.
Appell an alle Tierhalter, Tierärzte, Jäger und Transportunternehmen, höchste Hygienestandards einzuhalten und sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. Nur durch gemeinsames, entschlossenes Handeln kann eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche nach Österreich wirksam verhindert werden.