Schwall-Sunk - Kraftwerk Kolbnitz
Die Landwirtschaftskammer hat zum Projekt Kraftwerk Kolbnitz mit der KELAG intensive Gespräche geführt und zeitgleich die betroffenen Grundeigentümer laufend über den aktuellen Stand der Verhandlungen informiert. Bevor der Abschluss eines Rahmenübereinkommens ins Auge gefasst wird, wurden auch in diesem Fall die betroffenen Grundeigentümer nach ihrer Meinung zum Projekt und den mit der KELAG vereinbarten Entschädigungen sowie zusätzlichen Vertragsinhalten gefragt.
Die Befragung der Grundeigentümer im Bereich des Projekts ergab eine deutliche Nichtzustimmung für den Abschluss der vorliegenden Rahmenvereinbarung zum Projekt Kraftwerk Kolbnitz zwischen der LK Kärnten und der KELAG.
Der Letztstand aus den Gesprächen im Hinblick auf eine zeitgemäße Entschädigung und zusätzlich notwendiger Vertragsinhalte zeigt sich wie folgt:
Optionsvertrag
Dienstbarkeitsvertrag
Weitere Gespräche zur Optimierung der Entschädigungen sowie der Sicherung zusätzlicher Vertragsbestandteile werden aufgrund des eindeutigen Votums der betroffenen Grundeigentümer nicht mehr geführt. Der Abschluss eines konkreten Options- bzw. Dienstbarkeitsvertrages mit der KELAG liegt in der alleinigen und freien Entscheidung des einzelnen Grundeigentümers.
Die Befragung der Grundeigentümer im Bereich des Projekts ergab eine deutliche Nichtzustimmung für den Abschluss der vorliegenden Rahmenvereinbarung zum Projekt Kraftwerk Kolbnitz zwischen der LK Kärnten und der KELAG.
Der Letztstand aus den Gesprächen im Hinblick auf eine zeitgemäße Entschädigung und zusätzlich notwendiger Vertragsinhalte zeigt sich wie folgt:
Optionsvertrag
- Optionsentgelt beträgt mind. 500 €
Dienstbarkeitsvertrag
- Verkehrswertminderung 0,22 €/m² auf einer Breite von 40 m ergibt 8,80 €/Lfm
- Ausbruchsmaterial 0,22 €/m³ für 35 m³/Lfm ergibt 7,70 €/Lfm
- Lichtwellenleiteranlage 3,47 €/Lfm
- Errichtung einer Wasserleitung 1,76 €/Lfm
- Mühewaltung Euro 400
- Mindestentschädigung Euro 700
Weitere Gespräche zur Optimierung der Entschädigungen sowie der Sicherung zusätzlicher Vertragsbestandteile werden aufgrund des eindeutigen Votums der betroffenen Grundeigentümer nicht mehr geführt. Der Abschluss eines konkreten Options- bzw. Dienstbarkeitsvertrages mit der KELAG liegt in der alleinigen und freien Entscheidung des einzelnen Grundeigentümers.
Bei Fragen zum geplanten Projekt stehen Ihnen die Mitarbeiter der LK Kärnten zur Verfügung:
Dipl.-Ing. Max Borchardt, BEd, max.borchardt@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 46
Ing. Harald Sucher, harald.sucher@lk-kaernten.at, 0463/58 50-1445
Dipl.-Ing. Max Borchardt, BEd, max.borchardt@lk-kaernten.at, 0463/58 50-14 46
Ing. Harald Sucher, harald.sucher@lk-kaernten.at, 0463/58 50-1445