Schnelleres Eingreifen bei Schadwölfen in Kärnten möglich
400 Nutztierrisse 2022 und 133 im Jahr 2023 gehen in Kärnten auf das Konto von Wölfen. Heuer mussten bereits 60-mal Vergrämungsschritte gegen Risikowölfe gesetzt werden. Die somit weiterhin dynamische Entwicklung rund um den Wolf in Kärnten ist mit ein Grund dafür, dass die Kärntner Landesregierung gesetzliche Vorkehrungen für die anstehende Alm- und Weidesaison trifft. Auf Vorschlag des Jagd- und Agrarreferenten LHStv. Martin Gruber wurde das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz beschlossen. „Kurz gesagt wird dieses Gesetz einen schnelleren Abschuss von Schadwölfen ermöglichen“, betonte Gruber.
Die Eckpunkte
Die Eckpunkte des Gesetzes haben sich nach dem Begutachtungsverfahren nicht verändert: In ausgewiesenen Almschutzgebieten, in denen Herdenschutzmaßnahmen nicht umsetzbar sind, wird ein Eingreifen gegen Schadwölfe möglich, sobald eine unmittelbare Bedrohung für Nutztiere von ihnen ausgeht. Zusätzlich entfällt die bisherige Regelung, die in der Wolfsverordnung für Schadwölfe gegolten hat, dass eine bestimmte Anzahl von Nutztieren getötet worden sein muss, bevor der Wolf zum Abschuss frei war. Bereits nachdem der erste Riss festgestellt wurde, besteht nun laut Gesetz die Möglichkeit der Entnahme des Schadwolfes, und zwar für die Dauer von vier Wochen, im gesamten Jagdgebiet sowie innerhalb eines 10-Kilometer-Radius davon. Auch die Vergrämung von Wölfen in Almschutzgebieten und auf Weiden ist durch jede Person und zu jeder Zeit möglich. Sollte ein Warnschuss abgegeben werden, hat dies durch einen Jagdausübungsberechtigten zu erfolgen.
„Damit dieses Gesetz noch vor der heurigen Weidesaison in Kraft treten kann und es zu keinen rechtlichen Regelungslücken kommt, haben wir parallel bereits weitere Verordnungen in Begutachtung geschickt“, informierte der Agrarreferent. Zum einen geht es um jene Verordnung, die festlegt, welche Kärntner Almen konkret zu Schutzgebieten erhoben werden. Aktuell liegen in allen Kärntner Gemeinden, in deren Gemeindegebieten sich bewirtschaftete Almen befinden, Listen und Übersichtspläne zu den geplanten Almschutzgebieten auf und können eingesehen werden (siehe Seite 5). Zum anderen wurde eine neue Risikowolfsverordnung in Begutachtung geschickt, damit es im Siedlungsgebiet weiterhin die Möglichkeit gibt, Problemwölfe zu vergrämen und wenn nötig zu entnehmen. „Das neue Alm- und Weideschutzgesetz bringt mehr Sicherheit für unsere Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde, die nun schon bald wieder auf die Weiden und Almen getrieben werden“ zeigt sich LK-Präsident Siegfried Huber über den Beschluss erfreut. „Mit dem neuen Gesetz können Schadwölfe leichter entnommen werden als bisher. Das ist für Kärnten auch absolut notwendig“, betont Huber. Er weist darauf hin, dass gerade die Weidehaltung in der Kärntner Landwirtschaft eine außerordentlich große Rolle spielt: Rund 90 % des gesamten Dauergrünlandes in Kärnten werden beweidet – ein Spitzenwert im Bundesländervergleich. Der LK-Präsident bedankt sich bei LHStv. Gruber, der das Gesetz auf den Weg gebracht hat, sowie bei der gesamten Landesregierung: „Dieser einstimmige Beschluss zeigt, dass die Landesregierung hinter den Bäuerinnen und Bauern steht!“ Huber ersucht die Landtagsabgeordneten aller Fraktionen, dem Gesetz ohne Verzögerung die Zustimmung zu erteilen: „Die Weidesaison beginnt heuer früher und steht in manchen Regionen unmittelbar bevor. Auch der Almauftrieb wird dieses Jahr früher starten. Deshalb muss das Gesetz so rasch wie möglich beschlossen werden, damit die Tiere Schutz und die Bäuerinnen und Bauern Rechtssicherheit haben!“ An die Kärntner Jägerinnen und Jäger richtet der LK-Präsident die dringende Bitte, die Möglichkeiten zur Entnahme von Schadwölfen zu nutzen, die das neue Gesetz vorsieht: „Die Jäger haben in den letzten beiden Almsommern gezeigt, dass sie ihre Verantwortung ernst nehmen. Ich bitte sie, auch jetzt wieder mitzuhelfen, ernste Schäden in der Tierhaltung zu vermeiden und Schadwölfe zu bejagen.“