Richtpreise für Biogetreide
Alljährlich vor der Getreideernte
erhebt Bio
Austria ein angemessenes
Preisband für den Futtergetreidehandel.
Dieses soll laut dem
Verband maßgeblicher Anhaltspunkt
für den Handel von Futtergetreide
von Bio Austria-Bauern
untereinander sein. Es gehe dabei
um eine rechtlich unverbindliche
Orientierungshilfe zur leichteren
Einschätzung des Marktes.
Aktuell werden demnach für Bioackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Nettorichtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria- Bauern erkannt:
Diesen Richtpreisen liegen folgende Annahmen zugrunde:
Der Verband weist darauf hin, dass Biobauern, die nicht nach Bio Austria-Richtlinien produzieren, in der Erzeugung einen Kostenvorteil von rund 30 Euro je t hätten. Diese Tatsache solle beim Handel in Bezug auf die genannten Richtpreise berücksichtigt werden. Eine weitere Differenzierung bestehe bei Ware von Umstellungsbetrieben.
Laut EU-Bioverordnung darf maximal 30 % Umstellerware im Biofutter eingemischt werden. Aufgrund der zahlreichen Neueinsteiger in den Bioackerbau in den letzten beiden Jahren erwartet Bio Austria heuer eine überdurchschnittlich hohe Menge an Umstellerware. Für Bio Austria-Futtergetreide-Umstellerware wird daher im Handel unter Landwirten ein Preisabschlag von 50 Euro je t empfohlen.
Aktuell werden demnach für Bioackerfrüchte folgende rechtlich unverbindliche Nettorichtpreise als angemessen im Vertriebsweg zwischen Bio Austria- Bauern erkannt:
- Futtergerste 270 Euro
- Futterweizen 290 Euro
- Futtertriticale 250 Euro
- Futterroggen 240 Euro
- Futterhafer 250 Euro
- Futtererbse 450 Euro
- Platterbse 450 Euro
- Ackerbohne 450 Euro
Diesen Richtpreisen liegen folgende Annahmen zugrunde:
- Preise in Euro je t von Landwirt zu Landwirt
- Ware entspricht dem Bio Austria-Standard
- ohne Berücksichtigung von Transportkosten
- gerechnet für 25 t
- exklusive Umsatzsteuer
- ohne Aspiration
- ab Hof
- feldfallend mit 2 % Besatz
- 14 % Feuchte, alles darüber hinaus wird in Abzug gebracht.
Der Verband weist darauf hin, dass Biobauern, die nicht nach Bio Austria-Richtlinien produzieren, in der Erzeugung einen Kostenvorteil von rund 30 Euro je t hätten. Diese Tatsache solle beim Handel in Bezug auf die genannten Richtpreise berücksichtigt werden. Eine weitere Differenzierung bestehe bei Ware von Umstellungsbetrieben.
Laut EU-Bioverordnung darf maximal 30 % Umstellerware im Biofutter eingemischt werden. Aufgrund der zahlreichen Neueinsteiger in den Bioackerbau in den letzten beiden Jahren erwartet Bio Austria heuer eine überdurchschnittlich hohe Menge an Umstellerware. Für Bio Austria-Futtergetreide-Umstellerware wird daher im Handel unter Landwirten ein Preisabschlag von 50 Euro je t empfohlen.