Rauschbrandimpfung 2025: Voraussetzungen für Unterstützung

Drei weitere Verendungsfälle bei Rindern waren auf Pararauschbrand zurückzuführen. Diese sind in den Bezirken Villach Land, Feldkirchen und St. Veit an der Glan aufgetreten.
Im Vorjahr wurden insgesamt 14.718 Rinder in 1204 Beständen rauschbrandschutzgeimpft. Das bedeutet, dass rund 600 Rinder weniger als im Jahr davor geimpft wurden. Um die Impfquote wieder zu erhöhen, unterstützt LHStv. Martin Gruber auch heuer die Rauschbrandschutzimpfung mit einer Summe von rund 22.000 Euro. „Gesunde Tiere sind die Grundlage für betrieblichen Erfolg. Gerade der Rauschbrand stellt eine Gefährdung unserer Rinderherden dar. Wir übernehmen daher die gesamten Kosten für den Impfstoff aus dem Agrarreferat, um die Landwirte bei dieser Vorsorgemaßnahme zu unterstützen“, sagt LHStv. Martin Gruber.
Die jährliche Impfung von Rindern, die ausgetrieben werden, soll vor Tierverlusten durch Rauschbrand und Pararauschbrand schützen. Da jeder Rauschbrandfall in der Lage ist, den Fallort auf Jahrzehnte hinaus zu verseuchen, bietet die Durchimpfung des Weidetierbestandes auch einen Schutz vor der möglichen Verseuchung eines ganzen Weidegebietes. Darüber hinaus bewahrt die Schutzimpfung auch den Tierbesitzer vor finanziellen Verlusten, da im Falle eines Verlustes eines geimpften Rindes durch Rauschbrand eine Beihilfe vom Tierseuchenfonds gewährt wird.
Geimpft werden können Rinder ab zwei Wochen, wenn sie von nicht geimpften Müttern stammen, oder ab acht Wochen bei geimpften Müttern. Die Schutzimpfung sollte unbedingt schon drei Wochen vor dem Austrieb beendet sein. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Gefahr durch den gelegentlichen, frühzeitigen Austrieb auf die Heimweiden hingewiesen. Die Impfung ist vom Landwirt direkt beim Tierarzt seiner Wahl anzumelden. Für die Unterstützung durch den Tierseuchenfonds ist nachzuweisen, dass
Im Vorjahr wurden insgesamt 14.718 Rinder in 1204 Beständen rauschbrandschutzgeimpft. Das bedeutet, dass rund 600 Rinder weniger als im Jahr davor geimpft wurden. Um die Impfquote wieder zu erhöhen, unterstützt LHStv. Martin Gruber auch heuer die Rauschbrandschutzimpfung mit einer Summe von rund 22.000 Euro. „Gesunde Tiere sind die Grundlage für betrieblichen Erfolg. Gerade der Rauschbrand stellt eine Gefährdung unserer Rinderherden dar. Wir übernehmen daher die gesamten Kosten für den Impfstoff aus dem Agrarreferat, um die Landwirte bei dieser Vorsorgemaßnahme zu unterstützen“, sagt LHStv. Martin Gruber.
Die jährliche Impfung von Rindern, die ausgetrieben werden, soll vor Tierverlusten durch Rauschbrand und Pararauschbrand schützen. Da jeder Rauschbrandfall in der Lage ist, den Fallort auf Jahrzehnte hinaus zu verseuchen, bietet die Durchimpfung des Weidetierbestandes auch einen Schutz vor der möglichen Verseuchung eines ganzen Weidegebietes. Darüber hinaus bewahrt die Schutzimpfung auch den Tierbesitzer vor finanziellen Verlusten, da im Falle eines Verlustes eines geimpften Rindes durch Rauschbrand eine Beihilfe vom Tierseuchenfonds gewährt wird.
Geimpft werden können Rinder ab zwei Wochen, wenn sie von nicht geimpften Müttern stammen, oder ab acht Wochen bei geimpften Müttern. Die Schutzimpfung sollte unbedingt schon drei Wochen vor dem Austrieb beendet sein. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Gefahr durch den gelegentlichen, frühzeitigen Austrieb auf die Heimweiden hingewiesen. Die Impfung ist vom Landwirt direkt beim Tierarzt seiner Wahl anzumelden. Für die Unterstützung durch den Tierseuchenfonds ist nachzuweisen, dass
- die Schutzimpfung vorgenommen wurde, oder
- das Tier nach Durchführung der Impfaktion zugekauft wurde, oder
- zum Zeitpunkt der Schutzimpfung noch nicht zwei Wochen (Muttertier nicht geimpft) bzw. acht Wochen (Muttertier geimpft) alt war, oder
- wegen einer Erkrankung nicht schutzgeimpft werden konnte.