Qplus Rind: Förderung für 2023 noch sichern
"Qplus Rind - Fokus Tiergesundheit" - so nennt sich das im Jahr 2021 neu konzipierte Zusatzmodul in der "AMA-Gütesiegel-Richtlinie-Rinderhaltung". Landwirte, die daran teilnehmen, werden durch Bund und Land mit attraktiven "De-minimis-Beihilfen" unterstützt. Ziele des AMA-Gütesiegel-Zusatzmoduls "Qplus Rind" sind die Förderung der Tiergesundheit und des Tierwohls sowie eine nachhaltige Steigerung der Produktions- und Fleischqualität in der Rinder- und Kälberhaltung. Hierfür sind von einer anerkannten Abwicklungsstelle für jeden teilnehmenden Betrieb Parameter bezüglich Tiergesundheit, Tierhaltung, Mast- und Schlachtleistung sowie Fleischqualität zu erfassen und zu dokumentieren. Diese betriebsindividuellen Daten werden dann mit vorgegebenen Kennzahlen verglichen und den Betrieben in einem jährlichen Bericht übergeben. Erreicht ein Betrieb die vorgegebenen Kennzahlen, so besteht die Aufgabe der Abwicklungsstelle darin, Maßnahmen zur Absicherung und weiteren Verbesserung der Kennzahlen zu setzen. Unterschreitet ein Betrieb die vorgebebenen Kennzahlen, hat die Abwicklungsstelle mit dem Betrieb eine Maßnahmenplanung durchzuführen, die eine Erreichung der Zielvorgaben sicherstellen soll. Primär sollen die Teilnehmer am "Qplus Rind" also davon profitieren, dass sich durch externe Begleitung und Beratung die Tiergesundheit und die Leistung auf ihren Betrieben verbessert.
AMA-Gütesiegel: Voraussetzung
- Teilnahmevoraussetzung ist ein aufrechter Erzeugervertrag (Teilnahme an der "AMA-Gütesiegel-Richtlinie-Rinderhaltung") und der Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Teilnahme am Modul "Qplus Rind". Dieser "Einstieg" ins AMA-Gütesiegel nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch. Daher müssen Betriebe, die 2023 erstmalig am "Qplus Rind" teilnehmen und damit die Förderung abrufen wollen, bis spätestens Ende September die Vertragsunterlagen (Erzeugervertrag, Betriebserhebungsbogen, Beauftragung Erstkontrolle etc.) an die AMA Marketing übermitteln.
- Darüber hinaus hat der teilnehmende Betrieb einen Vertrag mit einer von der AMA Marketing anerkannten Abwicklungsstelle abzuschließen. Die Liste der anerkannten Abwicklungsstellen ist unter www.amainfo.at abrufbar. In Kärnten sind bislang die BVG Kärntner Fleisch Gen. m. b. H. und die Norbert Marcher GmbH als Abwicklungsstellen anerkannt. Für ihren Aufwand wird den teilnehmenden Landwirten von den Abwicklungsstellen eine Rechnung gestellt (Sockelbetrag je Betrieb und ein Betrag je vermarktetem Rind). Dieser Rechnungsbetrag wird von der Abwicklungsstelle bei der AMA zur Förderung eingereicht. Der diesbezügliche Abwicklungsvertrag muss bis 8. September abgeschlossen werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der teilnehmende Betrieb 100% des Nettobetrags der Rechnung als Förderung für die Teilnahme rückerstattet.
- Um einen zusätzlichen Anreiz für die Teilnahme am "Qplus Rind" zu setzen, haben Bund und Länder 2021 beschlossen, die "De-minimis-Beihilfen" für dieses Qualitätsprogramm deutlich aufzustocken, sodass jährlich ein nach Betriebsgröße gestaffelter Zuschuss von 1.000 bis 2.400 Euro ausbezahlt werden kann.
De-minimis-Beihilfe – Q plus Rind
Vermarktete Stück Rinder oder Kälber | Anzahl Mutterkühe | De-minimis -Beihilfe je Betrieb und Jahr |
5 bis 20 | 5 bis 10 | € 1000 |
21 bis 50 | 11 bis 20 | € 1200 |
51 bis 80 | 21 bis 30 | € 1600 |
81 bis 120 | 31 bis 50 | € 2000 |
über 120 | über 50 | € 2400 |
Landesmaßnahme für Kleinbetriebe
- Für Betriebe, die unter fünf Mutterkühen Jahresdurchschnittsbestand liegen und somit nicht an der Bundesmaßnahme teilnehmen können, wird auch für das Jahr 2023 wieder eine Landesförderung gewährt. Ziel dieser Förderung ist, dass sich auch Kleinbetriebe der Erzeugung von qualitativ hochwertigem Kalb- und Rindfleisch, unter besonderer Berücksichtigung der Tiergesundheit, widmen. Teilnahmevoraussetzung für diese Kleinbetriebe ist, dass sie entweder Teilnehmer an der AMA-Gütesiegel-Richtlinie Rinderhaltung oder ein Biobetrieb sind.
- Darüber hinaus ist eine Vereinbarung mit einer Abwicklungsstelle zu schließen, ein Betriebsbesuch durch einen Qualitätsmanager einer Abwicklungsstelle zu absolvieren, ein "Qplus Rind Betriebserhebungsbogen" auszufüllen und ein "Qplus Rind Betriebsbesuch-Maßnahmenplan" zu erstellen. Ein Neueinstieg in die Landesmaßnahme und damit die Auslösung der 500 Euro "De-minis-Beihilfe" für das Jahr 2023 ist noch möglich.