Pflanzenschutzmittel und Biozide - worauf es ankommt
Künftig müssen zusätzliche Angaben wie der EPPO-Code, das BBCH-Entwicklungsstadium sowie - bei bienengefährlichen Wirkstoffen - auch die Uhrzeit der Anwendung erfasst werden.
Die verpflichtende elektronische Aufzeichnung wird zwar auf den 1. Jänner 2027 verschoben, dennoch wird empfohlen, bereits im Jahr 2026 die Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar zu führen.
Folgende Informationen sind künftig verpflichtend zu dokumentieren:
Für die Dokumentation stehen verschiedene Programme zur Verfügung. Der ÖDüPlan Plus ist ein kostenpflichtiges Programm, das den Vorteil einer automatischen Plausibilitätsprüfung bietet. Als kostenlose Alternative wird der adaptierte LK-Düngerrechner mit einem zusätzlichen Pflanzenschutz-Aufzeichnungsblatt als Excel-Datei angeboten. Zusätzlich wird auf der Homepage der LK Kärnten im Bereich Downloads/Pflanzen eine Vorlage bereitgestellt.
Die Aufzeichnungen müssen tagesaktuell geführt werden. Für die elektronische Erfassung gilt eine 30-tägige Nachtragsfrist. Auch Betriebe, die den Pflanzenschutz ausgelagert haben, sind verpflichtet, eine vollständige Aufzeichnung über die Anwendungen auf den eigenen Flächen zu führen. Rechnungen über Pflanzenschutzmittel sind aufzubewahren und bei Kontrollen vorzulegen.
Aufzeichnungspflicht für die Biozide
Nicht zu vergessen ist, dass diese Aufzeichnungspflicht auch für den Einsatz von Bioziden (z.B. Mäuse- und Rattenköder) in der pflanzlichen und tierischen Produktion, beispielsweise im Bereich der landwirtschaftlichen Hofstelle oder Futtermittellager, gilt. Da es hierfür noch keine einheitliche Formvorschrift gibt, kann die Dokumentation vereinfacht erfolgen.
Die Mindestangaben sind:
Die verpflichtende elektronische Aufzeichnung wird zwar auf den 1. Jänner 2027 verschoben, dennoch wird empfohlen, bereits im Jahr 2026 die Aufzeichnungen elektronisch und maschinenlesbar zu führen.
Folgende Informationen sind künftig verpflichtend zu dokumentieren:
- Datum der Anwendung
- Uhrzeit (nur bei bienengefährlichen Wirkstoffen)
- Flächenangabe (georeferenziert laut Mehrfachantrag), Schlagname und -nummer
- Flächengröße
- Kulturart
- EPPO-Code der Kultur
- Mais (Zea mays) → ZEAMX
- Weichweizen (Triticum aestivum) → TRZAX
- Entwicklungsstadium der Pflanze (BBCH-Stadium)
Hilfreiche Übersichten finden sich unter:- BBCH-Stadien im Getreidebau: Wachstumsstadien im Getreidebau (LK Oberösterreich)
- BBCH-Stadien anderer Kulturen: BBCH-deutsch.pdf
- Genaue Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
- Die Angabe des reinen Wirkstoffnamens (z.B. "Glyphosat") ist nicht ausreichend. Es muss das konkret eingesetzte Produkt (z.B. Clinic Xtreme, Roundup Future) angeführt werden.
- Bei Produktpaketen (z.B. "Kwizda Getreidepack - Herbst") sind alle Einzelprodukte separat einzutragen (z.B. Express SX und Nucleus).
- Wird kein Originalprodukt verwendet, ist das zugelassene Nachbauprodukt mit korrektem Namen anzugeben.
- Der aktuelle Zulassungsstatus kann im Pflanzenschutzmittelregister eingesehen werden: psmregister-neu.baes.gv.at/
- Pflanzenschutzmittel-Registriernummer
- Aufwandmenge pro ha
- Name der Anwenderin bzw. des Anwenders
Für die Dokumentation stehen verschiedene Programme zur Verfügung. Der ÖDüPlan Plus ist ein kostenpflichtiges Programm, das den Vorteil einer automatischen Plausibilitätsprüfung bietet. Als kostenlose Alternative wird der adaptierte LK-Düngerrechner mit einem zusätzlichen Pflanzenschutz-Aufzeichnungsblatt als Excel-Datei angeboten. Zusätzlich wird auf der Homepage der LK Kärnten im Bereich Downloads/Pflanzen eine Vorlage bereitgestellt.
Die Aufzeichnungen müssen tagesaktuell geführt werden. Für die elektronische Erfassung gilt eine 30-tägige Nachtragsfrist. Auch Betriebe, die den Pflanzenschutz ausgelagert haben, sind verpflichtet, eine vollständige Aufzeichnung über die Anwendungen auf den eigenen Flächen zu führen. Rechnungen über Pflanzenschutzmittel sind aufzubewahren und bei Kontrollen vorzulegen.
Aufzeichnungspflicht für die Biozide
Nicht zu vergessen ist, dass diese Aufzeichnungspflicht auch für den Einsatz von Bioziden (z.B. Mäuse- und Rattenköder) in der pflanzlichen und tierischen Produktion, beispielsweise im Bereich der landwirtschaftlichen Hofstelle oder Futtermittellager, gilt. Da es hierfür noch keine einheitliche Formvorschrift gibt, kann die Dokumentation vereinfacht erfolgen.
Die Mindestangaben sind:
- Genaue Bezeichnung des Biozidproduktes (z.B. Selontra, BROMATEC P-50)
- Anwendungsbereich
- Anwendungsdatum oder -häufigkeit (z.B. wöchentlich, alle 14 Tage)
- Aufwandmenge
Neuer Sachkundeausweis für Rodentizide
Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist ab 1. Jänner 2026 beim Kauf von Rodentiziden (Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel) mit blutgerinnungshemmenden Wirkstoffen ein eigener Sachkundenachweis erforderlich. Dieser ist ausschließlich für nachweislich berufliche Verwenderinnen und Verwender vorgesehen und nicht mit dem Pflanzenschutzmittel-Sachkundenachweis zu verwechseln.
Betroffen sind Rodentizide mit folgenden Wirkstoffen: Clorophacinon und Coumatretralyl (Wirkstoffe der 1. Generation) sowie Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Wirkstoffe der 2. Generation).
Bekannte Produkte sind: Bromatec P-50, Difenacoum, Racumin, Raider, Storm Ultra, Tomcat Blox.
Hintergrund der Verschärfung ist die Einstufung dieser Wirkstoffe als fortpflanzungsschädigend sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend und toxisch).
Ohne zusätzlichen Sachkundenachweis sind weiterhin Rodentizide mit den Wirkstoffen Alphachloralose und Cholecalciferol erhältlich.
Die LK Österreich hat gemeinsam mit dem LFI Österreich einen Online-Sachkundekurs für Landwirtinnen und Landwirte entwickelt. Dieser kann unter folgendem Link abgerufen und gebucht werden: oe.lfi.at/ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883503
Betroffen sind Rodentizide mit folgenden Wirkstoffen: Clorophacinon und Coumatretralyl (Wirkstoffe der 1. Generation) sowie Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Wirkstoffe der 2. Generation).
Bekannte Produkte sind: Bromatec P-50, Difenacoum, Racumin, Raider, Storm Ultra, Tomcat Blox.
Hintergrund der Verschärfung ist die Einstufung dieser Wirkstoffe als fortpflanzungsschädigend sowie als PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierend und toxisch).
Ohne zusätzlichen Sachkundenachweis sind weiterhin Rodentizide mit den Wirkstoffen Alphachloralose und Cholecalciferol erhältlich.
Die LK Österreich hat gemeinsam mit dem LFI Österreich einen Online-Sachkundekurs für Landwirtinnen und Landwirte entwickelt. Dieser kann unter folgendem Link abgerufen und gebucht werden: oe.lfi.at/ausbildung-sachkunde-rodentizide+2500+2883503