Pflanzenschutzgeräte am Prüfstand
Pflanzenschutzmittel dürfen nur mit überprüften Pflanzenschutzmittelgeräten ausgebracht werden. Bei Nichteinhalten der Pflichtkontrolle werden entsprechend gemäß Cross Compliance und Landesverordnung Strafen verhängt. Die Kontrolle erfolgt über die am Gerät angebrachte Plakette und durch den positiven Kontrollbericht, der bei der Kontrolle ausgehändigt wird.
Mit 1. Jänner 2020 wurde das Überprüfungsintervall von fünf auf drei Jahre reduziert. Geräte, die im Jahr 2017 bzw. Herbst 2016 überprüft wurden, müssen 2022 wieder zur Überprüfung kommen. Bei positivem Prüfergebnis erhalten sie eine Plakette bis 2025. Die Lochung der Überprüfungsplakette erfolgt bei jenem Kalendermonat und Kalenderjahr, in dem die nächste Überprüfung des Pflanzenschutzgerätes spätestens erforderlich ist. Die Plakette ist mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach dem gelochten Kalendermonat ungültig.
Beispiel: Letzte Überprüfung: April 2017
Die Feldspritze muss spätestens Ende Juni 2022 überprüft werden.
Sollten Pflanzenschutzgeräte neu angeschafft werden, bekommen diese ebenfalls ein Pickerl von der LK. Dazu muss der Kaufvertrag an pflanzenbau@lk-kaernten.at gesendet werden. Das neue Pickerl wird zugesandt und gilt ab Kaufvertragsdatum fünf Jahre lang als überprüft.
Der Überprüfungspflicht unterliegen Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Registernummer, wie z. B. Schneckenkornpräparate, Pilzgerste, aber auch Granulate, z. B. gegen Bodenschädlinge (Belem 0.8 MG, Picador 1.6 MG, Force Evo), ausgebracht werden. Wie bei allen Pflanzenschutzgeräten gelten Neugeräte fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. In Gebrauch befindliche Geräte, die älter als fünf Jahre sind, dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette verwendet werden. Das Prüfintervall beträgt wie bei den anderen Pflanzenschutzgeräten drei Jahre. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sowie Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.
Die Überprüfung der Granulatstreuer wird ebenfalls bei den Feldspritzenüberprüfungsterminen möglich sein. Aus zeitlichen Gründen ist es notwendig, sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort zu kümmern, da nur das per Anmeldeformular genannte Gerät (Feldspritze, Granulatstreuer bzw. andere Streugeräte) am Prüftag einen gesicherten Termin bekommt. Das Anmeldeformular liegt bei den Werkstätten auf. Die Termine entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Mit 1. Jänner 2020 wurde das Überprüfungsintervall von fünf auf drei Jahre reduziert. Geräte, die im Jahr 2017 bzw. Herbst 2016 überprüft wurden, müssen 2022 wieder zur Überprüfung kommen. Bei positivem Prüfergebnis erhalten sie eine Plakette bis 2025. Die Lochung der Überprüfungsplakette erfolgt bei jenem Kalendermonat und Kalenderjahr, in dem die nächste Überprüfung des Pflanzenschutzgerätes spätestens erforderlich ist. Die Plakette ist mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach dem gelochten Kalendermonat ungültig.
Beispiel: Letzte Überprüfung: April 2017
Die Feldspritze muss spätestens Ende Juni 2022 überprüft werden.
Sollten Pflanzenschutzgeräte neu angeschafft werden, bekommen diese ebenfalls ein Pickerl von der LK. Dazu muss der Kaufvertrag an pflanzenbau@lk-kaernten.at gesendet werden. Das neue Pickerl wird zugesandt und gilt ab Kaufvertragsdatum fünf Jahre lang als überprüft.
Der Überprüfungspflicht unterliegen Granulatstreuer und andere Streugeräte, mit denen amtlich zugelassene Pflanzenschutzmittel mit Registernummer, wie z. B. Schneckenkornpräparate, Pilzgerste, aber auch Granulate, z. B. gegen Bodenschädlinge (Belem 0.8 MG, Picador 1.6 MG, Force Evo), ausgebracht werden. Wie bei allen Pflanzenschutzgeräten gelten Neugeräte fünf Jahre ab Kaufdatum als überprüft. In Gebrauch befindliche Geräte, die älter als fünf Jahre sind, dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette verwendet werden. Das Prüfintervall beträgt wie bei den anderen Pflanzenschutzgeräten drei Jahre. Ausgenommen von der Kontrollpflicht sind nur handgehaltene oder schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte sowie Geräte und Vorrichtungen zur ausschließlichen Ausbringung von Nützlingen.
Die Überprüfung der Granulatstreuer wird ebenfalls bei den Feldspritzenüberprüfungsterminen möglich sein. Aus zeitlichen Gründen ist es notwendig, sich rechtzeitig um einen geeigneten Kontrolltermin beim jeweiligen Prüfstandort zu kümmern, da nur das per Anmeldeformular genannte Gerät (Feldspritze, Granulatstreuer bzw. andere Streugeräte) am Prüftag einen gesicherten Termin bekommt. Das Anmeldeformular liegt bei den Werkstätten auf. Die Termine entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Sachkundeausweis verlängern
Machen Sie auch einen Blick auf Ihren Sachkundeausweis. Zahlreiche Checkkarten haben ihre Gültigkeit verloren. Deshalb sollte jetzt die Zeit genutzt werden, um den Ausweis um weitere sechs Jahre zu verlängern. Für die Verlängerung muss eine fünfstündige Weiterbildung besucht werden. Wir empfehlen Ihnen, sich zu einem Online-Kurs beim LFI Kärnten (ktn.lfi.at) anzumelden. Somit können Sie je nach Interessengebiet (Acker, Forst, Obst- und Weinbau, Gemüsebau) die Weiterbildung selbständig von zu Hause aus absolvieren. Zusätzlich werden auch Präsenzveranstaltungen im Ausmaß von fünf Stunden angeboten. Auch dazu ist eine Anmeldung beim LFI erforderlich.