Nummerntafeln für E-Bikes nötig
In Kärnten gibt es über 3000 km an offiziellen Mountainbike-Routen, davon rund 230 km als spezielle Single-Trails. Diese markierten Radwege sorgen für ein geordnetes Miteinander zwischen Mountainbikern und Grundeigentümern. „Leider werden dennoch die Wälder und Almen zunehmend abseits der ausgeschilderten Strecken von Mountainbikern durchfahren, sogar Grabungen und Anschüttungen vorgenommen oder auch Zäune und Bäume beschädigt. Vor allem die Situation in unseren Wäldern wird zunehmend unerträglich“, zieht LK-Präsident Siegfried Huber Bilanz über die zu Ende gehende Mountainbike-Saison. Das Befahren des Waldes abseits beschilderter Routen ist laut Forstgesetz verboten – und das mit gutem Grund: Mountainbiker, die quer durch den Wald fahren, schädigen den Waldboden, sie verletzen Baumwurzeln und Jungbäume. Starkregen führt zu weiterer Erosion in den Fahrspuren und auch zu Schäden an bestehenden Forststraßen. Dazu führt die Beunruhigung des Wildes zu steigenden Schäl- und Verbissschäden. „Die Grundbesitzer bleiben auf diesem Schaden sitzen. Das können wir nicht akzeptieren“, stellt Huber klar.
Hauptproblem ist, dass die Identität von Mountainbikern, die illegalerweise auf „Abwegen“ unterwegs sind, weder für die Grundeigentümer noch für die zuständigen Organe wie Bergwacht oder Forstschutzorgane, feststellbar ist. Ein verwaltungs- oder zivilrechtliches Vorgehen wegen Besitzstörung ist so nur schwer möglich. Vor diesem Hintergrund appelliert die LK Kärnten nun schriftlich an Verkehrsministerin Leonore Gewessler, sich für eine Nummerntafelpflicht für E-Bikes in Österreich stark zu machen. Derzeit gilt diese Kennzeichenpflicht erst für E-Bikes mit einer Maximalleistung von mehr als 600 Watt bzw. einer Nennleistung von 250 Watt sowie einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. „Diese Grenze muss gestrichen werden“, bringt LK-Präsident Huber die Forderung auf den Punkt.
Hauptproblem ist, dass die Identität von Mountainbikern, die illegalerweise auf „Abwegen“ unterwegs sind, weder für die Grundeigentümer noch für die zuständigen Organe wie Bergwacht oder Forstschutzorgane, feststellbar ist. Ein verwaltungs- oder zivilrechtliches Vorgehen wegen Besitzstörung ist so nur schwer möglich. Vor diesem Hintergrund appelliert die LK Kärnten nun schriftlich an Verkehrsministerin Leonore Gewessler, sich für eine Nummerntafelpflicht für E-Bikes in Österreich stark zu machen. Derzeit gilt diese Kennzeichenpflicht erst für E-Bikes mit einer Maximalleistung von mehr als 600 Watt bzw. einer Nennleistung von 250 Watt sowie einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h. „Diese Grenze muss gestrichen werden“, bringt LK-Präsident Huber die Forderung auf den Punkt.
Ärger mit Haftung
Seit der Coronapandemie hat sich das Problem verschärft, weil sich das Freizeitverhalten geändert hat und die Menschen vermehrt das Mountainbiken für sich entdeckt haben. Passieren Unfälle, wird auch die Haftungsfrage für die Grundeigentümer bzw. Wegerhalter immer wieder zum Problem. Bei einem Unfall wird zunehmend die Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen und versucht, Schadensersatzzahlungen vom Waldbesitzer zu erhalten. „Wir sind an einem guten Miteinander interessiert. Aber leider sinkt die Eigenverantwortung der Menschen, während das Risiko für die Grundeigentümer steigt. Das ist nicht zu akzeptieren“, macht Huber deutlich.