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Nicht nur der andere ist schuld

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11.01.2022 | von Dipl.-Ing. Günther Kuneth

Die Ursachen für Wildschäden sind oft sehr komplex, und genau das erschwert eine zufriedenstellende Lösung. In manchen Fällen wäre es aber durchaus leicht – ein paar Zeilen zum Nachdenken.

3_Wildschaden.jpg © LK Kärnten/Günther Kuneth
© LK Kärnten/Günther Kuneth
1 | Es besteht jedenfalls Handlungsbedarf
Seit mindestens 125 Jahren (siehe Zitat aus „Frick’s Rundschau“ aus 1896) wird die Wildschadensfrage mehr oder weniger heftig diskutiert und sorgt – leider auch heute noch – für Unmut und emotional geführte Diskussionen. Eine Lösung dieses Dauerbrenners wird es wohl auch in naher Zeit nicht geben.
Die Ergebnisse des Wildeinflussmonitorings der letzten Erhebungsperioden sind ernüchternd: der Wildeinfluss war und ist nach wie vor zu hoch, ein positiver Trend nicht erkennbar, Mischbaumarten in Jungwüchsen fallen verbissbedingt aus. Hier besteht jedenfalls Handlungsbedarf, weil der Klimawandel nicht nur die Erhaltung, sondern mehr noch die Erhöhung der Baumartenvielfalt erfordert. In Gebieten mit Rotwildvorkommen sind die Schälschäden teils gravierend, und die Zahl der Behördenverfahren infolge waldverwüstender Wildschäden hat vielerorts zugenommen.

Die gestiegene Zahl der Wildabschüsse ist auf den ersten Blick positiv, aber es ist offensichtlich noch immer nicht gelungen, die Wildstände im Hinblick auf den Wildeinfluss auf ein verträgliches Niveau zu senken. Die Entwicklung offenbart vielmehr, dass der Wildbestand in den letzten 50 Jahren kontinuierlich zugenommen hat.

2 | Überrannter (Wild)Lebensraum - Warum ist die Wildschadensfrage ein ewiges Thema? 
Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass die Ursachen für Wildschäden nicht monokausal, sondern eben sehr vielfältig sind. Gerne werden reflexartig – je nach Standpunkt – das Interesse der Jäger an hohen Wildbeständen, das Interesse der Grundeigentümer an einem hohen Jagdpachtzins, mangelnde Abschusserfüllung oder eine fehlgeleitete Land- und Forstwirtschaft als Gründe genannt. 

Ein wesentliches Faktum ist natürlich auch, dass sich das Freizeitverhalten in den letzten Jahrzehnten – und seit der Coronapandemie noch verstärkt – geändert hat: Immer mehr Menschen beanspruchen immer öfter auf verschiedene Art und Weise sowie vor allem auch zu allen erdenklichen Zeiten und abseits der freigegebenen Routen (Stichwort Mountainbiking) die Natur. Sie beeinflussen so das Verhalten des Wildes, drängen es in suboptimale Einstände, stören den Rhythmus für die Äsungsaufnahme und erschweren nebenbei auch die Jagdausübung bzw. Abschusserfüllung. 
Hinzu kommt, dass die Sensibilität gegenüber der Jagd in der Bevölkerung gestiegen ist und Wildabschüsse im Nahbereich von Siedlungen auf Unverständnis stoßen.
 
Wildeinflussmonitoring.png © LK Kärnten
Auf rund 50 % der Flächen ist die Verjüngung starkem Wildeinfluss ausgesetzt. Tendenz gleichbleibend. © LK Kärnten
3 | Kooperation und Schulterschluss
Die vielen möglichen Ursachen für Wildschäden verleiten gerne dazu, den Handlungsbedarf je nach Standpunkt immer bei anderen zu orten: Schuld sind der Jäger aus der Sicht des Grundeigentümers, die Jogger, Mountainbiker, Schneeschuhwanderer usw. aus der Sicht des Jägers. Diesem Teufelskreis kann man nur durch einen offenen und problemorientierten Dialog mit gemeinsamen Zielen und Lösungsansätzen entrinnen. 

Gerade im Hinblick auf den Störfaktor Mensch als Folge des geschilderten Freizeitverhaltens ist es notwendiger denn je, einen Schulterschluss zu finden, gemeinsam auf die negativen Folgen hinzuweisen und Initiativen wie „Respektiere deine Grenzen“ sowie den Forst- und Jagddialog aktiv zu unterstützen. Jäger und Grundeigentümer sollten auch ein gemeinsames Interesse daran haben, dass Lenkungsmaßnahmen auf Seiten des Tourismus verstärkt gesetzt und Ruhezonen für das Wild angedacht werden.

Aber auch im unmittelbaren eigenen Wirkungsbereich gibt es Handlungsmöglichkeiten. In manchen Jagdgesellschaften gibt es nach wie vor interne Regelungen, welche die Abschusserfüllung maßgeblich erschweren. Nach wie vor werden der Wildbestand unterschätzt, der zur Reduktion des Wildbestandes erforderliche verstärkte Abschuss von weiblichem Wild missliebig gesehen, zu zielstrebige Jungjäger eingebremst und ein möglicher zusätzlicher Abschuss nicht gutgeheißen.
Wildschäden werden ebenso gerne bagatellisiert wie der durch den Wildeinfluss bedingte Ausfall von Mischbaumarten. Nicht zu vergessen ist, dass auch Jäger zur Beunruhigung des Wildes beitragen, wenn ständig alle Revierteile durchstreift werden.
Es gibt aber auch Jagdgesellschaften und Jäger, die ganz bewusst und aktiv Maßnahmen setzen und Bejagungsmethoden adaptieren, um im Sinne des Jagdgesetzes einen Wildbestand zu erreichen, der mit dem Lebensraum im Einklang steht, und wo es wohl einen Wildeinfluss, aber so gut wie keinen Wildschaden gibt.

 
Abschlussstatistik Kärnten.png © LK Kärnten
Die nachhaltig steigenden Abschusszahlen setzen auch entsprechend hohe Wildbestände voraus. Eine Trendumkehr ist (noch) nicht in Sicht. © LK Kärnten

4 | Silolager zäunen schafft Abhilfe
Oft sind die Ursachen für z. B. Schälschäden leicht zu identifizieren und mit geringem Aufwand zu vermeiden. Frei zugängige Siloballen und -lager sowie in Hofnähe befindliche oder gar im angrenzenden Wald entsorgte Siloreste sind oft Auslöser für Schälungen durch das Rotwild. Die Lockwirkung von Silofutter lässt sich praktisch nicht vermeiden, das Wild nimmt dessen Geruch über weite Strecken wahr. 
Im Zusammenhang mit möglichen Schälschäden ist es aber entscheidend, dass das Rotwild zum Silofutter keinen Zutritt bekommt und es nicht aufnehmen kann. Andernfalls bleibt es im Nahbereich, steht in den umliegenden Waldbeständen ein und verursacht Schälschäden.

Entsprechende Zäunungen, die auch seitens der Kärntner Jägerschaft finanziell unterstützt werden, können hier eine effektive Abhilfe schaffen. Wird die Aufnahme des Futters verhindert, zieht das Wild üblicherweise auch weiter. Hier können die Bäuerinnen und Bauern aktiv zur Vermeidung von Schälschäden beitragen, indem der Zugang zum attraktiven Silofutter verhindert wird.
In diesem Zusammenhang sind auch die Bestimmungen des Kärntner Jagdgesetzes zu beachten. So darf „anderes Futter als Raufutter nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen Betriebsführung eines landwirtschaftlichen Betriebes“ im Freien gelagert werden. Die Lagerung von Silofutterresten am Feld oder im Wald ist jedenfalls keine Lagerung im Rahmen der ordnungsgemäßen Betriebsführung und stellt eine Verwaltungsübertretung nach dem Kärntner Jagdgesetz 2000 dar.
 

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