Neues Kärntner Raumordnungsgesetz lässt bäuerlichen Betrieben Platz zum Wirtschaften
„Die harte Linie hat sich ausgezahlt. Das neue Raumordnungsgesetz lässt den Bauern Platz zum Wirtschaften!“, zeigt sich LK-Präsident Johann Mößler zufrieden mit der heute vom Kärntner Landtag beschlossenen Novelle des Raumordnungsgesetzes.
In intensiven Verhandlungen ist es gelungen die zentralen Anliegen der bäuerlichen Interessenvertretung im Gesetz zu verankern. Für die Landwirtschaft wichtige Grundsätze, wie die Verbesserung der Agrarstruktur und der Schutz ausreichend bewirtschaftbarer landwirtschaftlicher Nutzflächen, konnten im neuen Raumordnungsgesetz als zentrale Zielsetzungen verankert werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Stallbauten im Grünland weiterhin ohne eigenen Widmungsakt möglich sind. „Damit sichert sich Kärnten eines der praktikabelsten Raumordnungsgesetze für die Landwirtschaft in ganz Österreich!“ so Mößler.
„Wer regionale Lebensmittel haben will, muss die regionale Produktion auch zulassen. Das ist im neuen Raumordnungsgesetz gelungen!“ bedankt sich der LK-Präsident bei allen Vertretern der Landesregierung, vor allem bei Agrarlandesrat Martin Gruber, aber auch beim zuständigen Landesrat Ing. Daniel Fellner, den Abgeordneten des Landtags sowie den zuständigen Fachbeamten im Amt der Kärntner Landesregierung, die am Zustandekommen des Gesetzes beteiligt waren.
In intensiven Verhandlungen ist es gelungen die zentralen Anliegen der bäuerlichen Interessenvertretung im Gesetz zu verankern. Für die Landwirtschaft wichtige Grundsätze, wie die Verbesserung der Agrarstruktur und der Schutz ausreichend bewirtschaftbarer landwirtschaftlicher Nutzflächen, konnten im neuen Raumordnungsgesetz als zentrale Zielsetzungen verankert werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass Stallbauten im Grünland weiterhin ohne eigenen Widmungsakt möglich sind. „Damit sichert sich Kärnten eines der praktikabelsten Raumordnungsgesetze für die Landwirtschaft in ganz Österreich!“ so Mößler.
„Wer regionale Lebensmittel haben will, muss die regionale Produktion auch zulassen. Das ist im neuen Raumordnungsgesetz gelungen!“ bedankt sich der LK-Präsident bei allen Vertretern der Landesregierung, vor allem bei Agrarlandesrat Martin Gruber, aber auch beim zuständigen Landesrat Ing. Daniel Fellner, den Abgeordneten des Landtags sowie den zuständigen Fachbeamten im Amt der Kärntner Landesregierung, die am Zustandekommen des Gesetzes beteiligt waren.
Rückfragen zum Thema: Bernhard Rebernig, Tel. +43 676/ 83 555 347, bernhard.rebernig@lk-kaernten.at
Kontakt Pressestelle: Wilfried Pesentheiner, Tel. +43 676/83 555 383, wilfried.pesentheiner@lk-kaernten.at
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