Neue Vorgaben für Rinderhaltung
Das Ziel der Novellierung ist es, das Tierwohl zu erhöhen und den gesellschaftlichen Ansprüchen zu entsprechen. Die Weiterentwicklungsschritte im Sinne des Tierwohls stellen für die heimische Nutztierhaltung definitiv eine Herausforderung dar. Langfristig bietet der geschaffene Rechtsrahmen jedoch Planungssicherheit.
- Die Tötung sowie das Verbringen zum Zweck der Schlachtung von Säugetieren, die sich offensichtlich im letzten Drittel der Trächtigkeit befinden, ist verboten. Das Verbot gilt nicht, wenn die Tötung eines solchen Tieres im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist und überwiegende Gründe des Tierschutzes der Tötung bzw. dem Verbringen zum Zweck der Schlachtung nicht entgegenstehen.
- Personen, gegen die ein aufrechtes Tierhaltungsverbot gemäß Tierschutzgesetz besteht, dürfen nicht als Betreuungspersonen tätig sein.
Anbindehaltung bis 2029
Im Zentrum der Diskussion stand für die Rinderhaltung das sogenannte "Ende der dauernden Anbindehaltung“.
- Rindern sind geeignete Bewegungsmöglichkeiten, geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren. Bestehende Ausnahmeregelungen treten mit 1. Jänner 2030 außer Kraft. Das heißt, die dauernde Anbindehaltung ist gesetzlich nur mehr bis Ende 2029 erlaubt! Des Weiteren ist die Haltung durch Anbindung an den Hörnern verboten.
- Beim Kalben dürfen mechanische Hilfsmittel wie "Geburtshelfer“ nur von erfahrenen Personen und nur unter außergewöhnlichen Umständen verwendet werden. Mechanische Hilfsmittel müssen mit einer Vorrichtung zum raschen Loslassen versehen sein. Ist eine manuelle Geburtshilfe ohne die erhebliche Gefahr von Verletzungen bei Kuh oder Kalb nicht möglich, ist ein Tierarzt beizuziehen.
- Das Kupieren des Schwanzes von Kälbern ist im Ausmaß von höchstens 5 cm zulässig, wenn dies zur Minderung der Verletzungsgefahr für die Tiere unbedingt erforderlich ist und durch andere betriebliche Maßnahmen die Verletzungsgefahr nicht beseitigt werden kann sowie der Eingriff durch einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung und postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durchgeführt wird.