Neue Regeln für Biobetriebe beachten!
Besonders Anträge, welche im VIS (Veterinärinformationssystem) gestellt werden müssen, können schon gleich nach dem Jahreswechsel relevant sein, z. B., wenn Eingriffe bei Tieren oder Tierzukäufe Anfang Jänner getätigt werden.
Enthornung von Kälbern VIS-Antrag verlängern
Tiereingriffe dürfen auf Biobetrieben nur ausnahmsweise durchgeführt werden. Die Landesbehörde muss die dafür notwendigen Anträge, welche über das VIS gestellt werden müssen, genehmigen. Eine Antragstellung muss immer vor dem jeweiligen Eingriff erfolgen. Die Anträge für die „betriebsbezogenen Genehmigungen“ gelten drei Kalenderjahre. Dazu gehören: das Zerstören der Hornanlagen bei Kälbern bis zu einem Alter von acht Wochen, das Zerstören der Hornanlagen weiblicher Kitze bis zu einem Alter von vier Wochen sowie das Kupieren von Schwänzen bei weiblichen Lämmern bis zu einem Alter von sieben Tagen. Da viele Anträge im Jahr 2020 eingebracht wurden, laufen diese Genehmigungen mit Jahresende 2022 aus. Wenn Enthornungen auch weiterhin am Biobetrieb durchgeführt werden sollen, ist eine neuerliche Antragstellung mit Jahresbeginn 2023, jedenfalls vor der ersten Enthornung, erforderlich! Achtung: Andere Eingriffe als die oben genannten erfordern einen separaten, tierbezogenen Antrag!
Konventioneller Tierzukauf neu: VIS-Antragstellung erforderlich
Ein konventioneller Tierzukauf ist unter bestimmten Voraussetzungen lt. aktueller EU-Bio-Verordnung auch weiterhin auf Biobetrieben möglich (z. B. Kalbinnen im Rahmen der 10 %-Regelung oder Deckstiere). Jedoch muss jeder konventionelle Tierzugang ab 2023 behördlich genehmigt werden (ausgenommen Bienen und seltene Nutztierrassen). Der dazu erforderliche Antrag muss im VIS gestellt werden. Ferner muss dem Antrag eine Bestätigung beigelegt werden, dass keine für den Biobetrieb entsprechenden Biotiere zur Verfügung stehen. Die Biotierdatenbanken, aus denen diese Bestätigungen generiert werden können, sind: www.almmarkt.com (Rinder, Schafe, Ziegen) sowie www.pig.at (Schweine). Der Antrag muss vor dem
konventionellen Tierzukauf getätigt werden!
Wie rufe ich das VIS auf?
Bestehende VIS-Zugriffsdaten gelten auch für sämtliche Bioantragstellungen. Neue Zugriffsdaten können auf der VIS-Homepage vis.statistik.at/vis unter „Formular für VIS Web Zugriffsdaten“ neu angefordert werden. Die Antragstellung kann unter portal.statistik.at getätigt werden.
Enthornung von Kälbern VIS-Antrag verlängern
Tiereingriffe dürfen auf Biobetrieben nur ausnahmsweise durchgeführt werden. Die Landesbehörde muss die dafür notwendigen Anträge, welche über das VIS gestellt werden müssen, genehmigen. Eine Antragstellung muss immer vor dem jeweiligen Eingriff erfolgen. Die Anträge für die „betriebsbezogenen Genehmigungen“ gelten drei Kalenderjahre. Dazu gehören: das Zerstören der Hornanlagen bei Kälbern bis zu einem Alter von acht Wochen, das Zerstören der Hornanlagen weiblicher Kitze bis zu einem Alter von vier Wochen sowie das Kupieren von Schwänzen bei weiblichen Lämmern bis zu einem Alter von sieben Tagen. Da viele Anträge im Jahr 2020 eingebracht wurden, laufen diese Genehmigungen mit Jahresende 2022 aus. Wenn Enthornungen auch weiterhin am Biobetrieb durchgeführt werden sollen, ist eine neuerliche Antragstellung mit Jahresbeginn 2023, jedenfalls vor der ersten Enthornung, erforderlich! Achtung: Andere Eingriffe als die oben genannten erfordern einen separaten, tierbezogenen Antrag!
Konventioneller Tierzukauf neu: VIS-Antragstellung erforderlich
Ein konventioneller Tierzukauf ist unter bestimmten Voraussetzungen lt. aktueller EU-Bio-Verordnung auch weiterhin auf Biobetrieben möglich (z. B. Kalbinnen im Rahmen der 10 %-Regelung oder Deckstiere). Jedoch muss jeder konventionelle Tierzugang ab 2023 behördlich genehmigt werden (ausgenommen Bienen und seltene Nutztierrassen). Der dazu erforderliche Antrag muss im VIS gestellt werden. Ferner muss dem Antrag eine Bestätigung beigelegt werden, dass keine für den Biobetrieb entsprechenden Biotiere zur Verfügung stehen. Die Biotierdatenbanken, aus denen diese Bestätigungen generiert werden können, sind: www.almmarkt.com (Rinder, Schafe, Ziegen) sowie www.pig.at (Schweine). Der Antrag muss vor dem
konventionellen Tierzukauf getätigt werden!
Wie rufe ich das VIS auf?
Bestehende VIS-Zugriffsdaten gelten auch für sämtliche Bioantragstellungen. Neue Zugriffsdaten können auf der VIS-Homepage vis.statistik.at/vis unter „Formular für VIS Web Zugriffsdaten“ neu angefordert werden. Die Antragstellung kann unter portal.statistik.at getätigt werden.
Serviceleistung
Sollten Sie Fragen zum konventionellen Tierzukauf ab 2023 haben oder bei den Antragstellungen Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte ab 9. Jänner an das Biozentrum Kärnten unter 0463/58 50-54 00.