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Neue Gentechnik gefährdet Bio

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30.11.2023 | von Dipl.-Ing. Dominik Sima

Geht es nach der EU-Kommission, soll noch heuer die Zulassung für Pflanzen, die mit den Verfahren der Neuen Gentechnik (NGT) hergestellt wurden, neu geregelt werden.

Feldtagel_in_Roggen @Veroniika Edler  - BIO AUSTRIA.jpg © Veronika Edler/BIO AUSTRIA
Bio Austria gehört zu den Mitgliedern der ARGE Gentechnik-frei. © Veronika Edler/BIO AUSTRIA
Biolandwirtschaft und die gentechnikfreie Produktion in Österreich sind in Gefahr. Der LK-Fachausschuss für Biolandwirtschaft und Lebensmittelsicherheit hat aus aktuellem Anlass die geplanten Zulassungsverfahren der Neuen Gentechnik in Europa in der aktuellen Sitzung ins Zentrum der Diskussion gestellt. Aktuelle Fachinformation wurde von Jens Karg als Vertreter der ARGE Gentechnikfrei geliefert. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission sieht zum einen eine deutliche Erleichterung hinsichtlich der Zulassung – es ist keine Risikobeurteilung vor Inverkehrbringen erforderlich – vor, zum anderen entfällt die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Für NGT-Pflanzen sollen in Zukunft die Kennzeichnungspflicht und damit die Rückverfolgbarkeit lediglich für Saatgut erforderlich sein, während hingegen für große Teile der Verarbeitungskette und des Handels keinerlei Kennzeichnungsvorschriften gelten werden. Dies wird damit argumentiert, dass NGT-Pflanzen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Landwirtschaft und zur Ernährungssicherheit leisten könnten – weshalb der Marktzugang erheblich erleichtert werden soll. Mit dem Wegfall der Kennzeichnungsplicht wäre allerdings auch die Wahlfreiheit der Konsumenten nicht mehr gegeben.
Des Weiteren bedeutet der derzeitige Entwurf, dass die Kontrolle bzw. die Absicherung der Vorschriften für die gentechnikfreie und biologische Produktion aufwendiger, intransparenter und wohl auch wesentlich teurer werden. Es ist zu befürchten, dass diese Kosten von jenen getragen werden müssten, die bewusst auf den Einsatz von Gentechnikprodukten verzichten.

Wahlfreiheit gefordert

Ebenso werden offene Fragen zur Koexistenz zur Gänze ausgeblendet. Der Vorschlag sieht zwar ein generelles Verbot der Anwendung von NGT-Pflanzen in der biologischen Produktion vor, enthält aber keine Informationen, wie dies ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit umgesetzt werden kann, und enthält ebenso keine Regelungen zu Haftungsfragen. Geht es nach den Vorstellungen der EU-Kommission, sollen nationale Anbauverbote, wie sie derzeit in 18 Mitgliedstaaten der EU gelten, nicht mehr ausgesprochen werden dürfen. Ein Umstand, der vor allem in Österreich quer über alle Parteien und Organisationen auf Widerstand stößt. Vergangene Woche hat sich zuletzt Minister Norbert Totschnig im Zuge des Agrarministerrates erneut für die Wahlfreiheit der Mitgliedstaaten und eine klare Kennzeichnungspflicht ausgesprochen.
Ungeklärt ist bis dato auch die Frage der Patentrechte für NGT-Pflanzen. Viele Patente wurden bereits erteilt, weitere sind beantragt – nicht nur für das Saatgut, auch für die Ernte und daraus hergestellte Produkte. Für Bauern und Züchter resultiert daraus das Risiko von Patentrechtsverletzungen und Lizenzforderungen. Eigentlich müsste die Patent-Frage unbedingt vor der Neuregelung von NGT behandelt werden. Geplant ist derzeit lediglich eine Evaluierung in den nächsten Jahren. Der aktuelle Gesetzesvorschlag wird derzeit auf europäischer Ebene stark diskutiert und soll noch unter dem spanischen Ratsvorsitz bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Die Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich. So gibt es starke Befürworter, wie z. B. Spanien und die Niederlande, etliche ohne eindeutige nationale Position und ebenso Mitgliedstaaten, die ihre klare Ablehnung geäußert haben. Dazu zählt insbesondere Österreich mit der klaren Position, dass die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht auch in Zukunft gelten müssen.
Auf Initiative des Ausschussvorsitzenden KR Thomas Rinner hat sich auch der Ausschuss für Biolandbau und Lebensmittelsicherheit klar positioniert und fordert, dass die geplante Einführung der Neuen Gentechnik in der von der EU vorgelegten Form kategorisch ablehnt wird. „Für alle Kategorien der sogenannten ‚Neuen Gentechnik‘ müssen die drei Grundpfeiler Vorsorgeprinzip, wissenschaftliche Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten, und es muss sichergestellt sein, dass sich Österreich vorbehalten kann, die Einführung von Neuer Gentechnik auf dem Bundesgebiet zu untersagen“, bringt Rinner die klare Anti-Gentechnik-Position des LK-Fachausschusses auf den Punkt.

NGT – Neue Gentechnik

Im Unterschied zur herkömmlichen „alten“ Gentechnik wird bei neuen Verfahren die genetische Veränderung zielgerichtet mittels des sogenannten „Genome Editing“ durchgeführt. Es werden gezielt Genscheren eingesetzt, wodurch z. B. einzelne Bereiche der DNA ­herausgeschnitten oder neue DNA-Abschnitte gezielt eingefügt werden. In der GVO-Verordnung wird zusätzlich unterschieden, ob es sich um NGT-Pflanzen der Kategorie 1, bei denen nur arteigenes Erbgut verwendet, oder NGT-Pflanzen der Kategorie 2, bei denen Erbgut von nicht verwandten Arten eingebaut wird, handelt. Die Deregulierung betrifft beide Kategorien, wobei diese bei NGT 1 stärker ausgeprägt ist.

ARGE Gentechnik-frei

Die ARGE Gentechnik-frei ist ein österreichisches Netzwerk verschiedener Institutionen, Vereine und Vertreter des Lebensmittelhandels, die sich für die Anliegen gentechnikfreier Produktion und deren Kennzeichnung und Vermarktung einsetzen. Unter anderem zählen zu den Mitgliedern auch die Landwirtschaftskammer Österreich und Bio Austria.
Genauere Informationen zur ARGE und deren Aktivitäten können unter www.gentechnikfrei.at.

Links zum Thema

  • www.gentechnikfrei.at

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