Nachsaataktion Grünland

Die wichtigsten Punkte zur Förderung:
1. Art und Umfang der Förderung
3. Förderungsabwicklung
Abgabe des Förderantrages mit der Originalrechnung, dem Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Online-Überweisung) bei der Außenstelle der LK Kärnten.
1. Art und Umfang der Förderung
- Gefördert werden 80 % des Rechnungsbetrages.
- Die max. Förderhöhe beträgt 60 Euro je ha und maximal 250 Euro pro Betrieb.
- Max. förderfähiger Rechnungsbetrag: 75 Euro je ha und 312 Euro je Betrieb.
- Landwirtschaftlicher Betrieb in Kärnten mit Viehhaltung.
- Förderfähig sind Dauerweiden und Mähwiese/-weiden ab zwei Nutzungen.
- Förderfähig sind ÖAG-Qualitätsnachsaatmischungen mit Klee oder Luzerne.
- Ankauf des Saatgutes muss zwischen 1. August und 30. September 2021 erfolgt sein.
- Teilnahme an einem Webinar zum Thema „Grünlandnachsaat und Pflege von Grünlandbeständen“. 20. Oktober, 20 Uhr. Anmeldung: ktn.lfi.at oder 0463/58 50-25 00 (LFI Kärnten).
3. Förderungsabwicklung
Abgabe des Förderantrages mit der Originalrechnung, dem Zahlungsbeleg (Bestätigung der Barzahlung auf der Rechnung oder der Online-Überweisung) bei der Außenstelle der LK Kärnten.
Grünland-Nachsaataktion
- Die Förderaktion ist eine der ersten Maßnahmen aus dem Zukunftsprozess 2030.
- Das Ziel sind klimafitte Grünlandbestände und mehr Eiweißertrag aus dem Grünland.
- Das Agrarreferat des Landes stellt 250.000 Euro zur Verfügung.
- Die Antragsabgabe endet spätestens mit 29. Oktober 2021. Ist die Fördersumme von 250.000 Euro bereits vorher ausgeschöpft, ist der Antragsstopp erreicht. Mit Stand 6. September wurden 419 Anträge mit einer Fördersumme von 101.000 Euro abgegeben.