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Mountainbike: Mehr legale Trails gegen Wildwuchs

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17.03.2022 | von Dipl.-Ing. Günther Kuneth

Immer mehr Menschen nutzen Mountainbikes zur Erholung in der Natur. Fehlendes Wissen, mangelndes Bewusstsein über Folgewirkungen und die Missachtung von Eigentum führen aber zunehmend zu Ärgernissen unter den Naturnutzern. Fair-Play-Regeln sollen zum Ausgleich der unterschiedlichen Interessen beitragen.

1_Kuneth-min.jpg © LK Kärnten/Günther Kuneth
Innerhalb eines Jahres: massive Schäden an Boden und Wurzeln durch illegales Mountainbiken. © LK Kärnten/Günther Kuneth
Der Trend zum Mountainbiken hat vor rund 15 Jahren verstärkt an Fahrt aufgenommen. Vor allem im Tourismus wurde diese Trendsportart immer beliebter, der Wunsch nach Mountainbike-Strecken abseits öffentlicher (asphaltierter) Wege größer und Forderungen nach Freigabe sämtlicher Forststraßen wurden mit Beginn jeder Radsaison zur Routine. "Es war ein Gebot der Stunde, das teilweise ausufernde und illegale Mountainbiken in geordnete Bahnen zu lenken, das Angebot an Radwegen zu entwickeln und vor allem Rechtssicherheit für Grundeigentümer und Radfahrer zu schaffen“, verweist LK-Präsident Siegfried Huber auf die Hintergründe für den 2012 vom Land Kärnten und der LK Kärnten veröffentlichten ersten Mountainbike-Fair-Play-Leitfaden. Darin wurden insbesondere die vertraglichen Rahmenbedingungen für die Freigabe privater Forststraßen und Genossenschaftswege geregelt: Musterverträge, ein Mindestentgelt für die Wegbenützung, ein klares Beschilderungssystem und vor allem auch die Frage der Wegehalterhaftung waren zentrale Inhalte des Leitfadens.

Wegenetz wurde ausgebaut

Innerhalb von zehn Jahren ist es gelungen, rund 30.000 km Mountainbike-Strecken auf vertraglicher Basis zu errichten und der heimischen Bevölkerung ebenso wie den Urlaubsgästen ein attraktives Wegenetz zur Verfügung zu stellen. Kärnten hat sich in diesem Zeitraum auch zu einem "Radland“ entwickelt, was auch in der Tourismuswerbung seinen Niederschlag findet. Mit der Entwicklung von E-Bikes hat der Trend zum Mountainbiken weiter zugenommen, ebenso der Wunsch und die Nachfrage nach Strecken abseits befestigter Wege, sogenannten Mountainbike-Trails. Vor allem in den Schigebieten wie dem Nassfeld, der Petzen oder in Bad Kleinkirchheim wurden entsprechende Angebote in Kooperation mit den Bergbahngesellschaften aber auch auf privater Basis geschaffen. Nahezu 300 km Trailstrecken sind derzeit auf dem offiziellen Tourenportal des Landes Kärnten registriert.

Trotz des inzwischen sehr guten Streckenangebotes besteht aus Sicht einiger Tourismusverbände noch weiterer Bedarf vor allem an sogenannten Mountainbike-Trails, die auch im aktualisierten Leitfaden aus dem Jahr 2016 thematisch nicht berücksichtigt worden sind. "Allerdings beklagen sich Grundeigentümer zunehmend über das willkürliche und illegale Befahren von Waldflächen, vor allem in stadtnahen Gebieten, aber auch im Nahbereich von freigegebenen Mountainbike-Wegen. Hier müssen neue Akzente gesetzt werden“, ortet Siegfried Huber dringenden Handlungsbedarf. Auch für Landesrat Mag. Sebastian Schuschnig zeigen die Entwicklungen, dass eine Aktualisierung des bewährten Mountainbike-Leitfadens erforderlich geworden ist. "Das soll wieder in enger Abstimmung mit den Interessengruppen erfolgen, damit die Grundeigentümer Rechtssicherheit und faire Rahmenbedingungen haben und sich Kärnten als Radland im Tourismus entsprechend positionieren kann“, sagt Schuschnig.

Besonderheiten von Trails

Aus Sicht der Landwirtschaftskammer Kärnten ist vor allem die Unterscheidung zwischen Trails und den üblichen Mountainbike-Wegen aus rechtlicher Sicht, aber auch im Hinblick auf die vermögensrechtlichen Nachteile erforderlich. Während Letzter auf befestigten Wegen zur Mitbenützung freigegeben werden, sind Trails in der Regel nur zur Benützung durch Mountainbiker gedacht. Dabei wird in der Regel Grund und Boden für bauliche Maßnahmen beansprucht, um den Streckenverlauf attraktiv und sicher zu gestalten. Trails durchschneiden üblicherweise auch Waldflächen, wo nicht nur Waldboden der forstlichen Produktion entzogen wird, sondern auch die flach verlaufenden Wurzeln geschädigt werden und langfristige Schäden z.B. durch Rotfäule oder Wachstumsverluste durch Aushagerungen seitlich des Trails entstehen können. Selbstverständlich ist für eine solche Strecke durch den Wald auch eine Rodungsbewilligung erforderlich. 

Rechtliche Aspekte

Aufgrund der oben geschilderten Unterschiede sind die bisherigen Musterverträge für Mountainbike-Routen auf bestehenden Wegen nur bedingt für Trails geeignet. Zusätzliche Regelungen wie z.B. über die notwendige Wiederherstellung nach Vertragsauflösung, die Einholung einer Rodungsbewilligung oder eine entsprechende Differenzierung zwischen dem üblichen Benützungsentgelt und der notwendigen (zusätzlichen) Entschädigung für Schäden am Boden und Bewuchs sind daher notwendig. Es sollte auch vereinbart werden, wer im Falle einer Nichteinigung über die eintretenden Schäden die Kosten für ein allenfalls notwendiges Gutachten trägt. Für rechtliche Informationen und Fragen im Hinblick auf Schäden und Folgewirkungen insbesondere bei Mountainbike-Trails stehen die Stabstelle Recht und das Forstreferat der LK Kärnten zur Verfügung.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass es mit den vertraglichen Regelungen auf Grundlage des Mountainbike-Fair-Play-Leitfadens gelungen ist, eine positive Entwicklung des Angebots an Radstrecken in Kärnten zu schaffen. Der Großteil der Radfahrer hält sich auch an die freigegebenen Routen und trägt so dazu bei, dass abseits davon auch der Natur Raum gegeben wird, die Waldbewirtschaftung für alle Beteiligten möglichst gefahrlos und die Jagdausübung vor allem auch im Interesse einer naturnahen Waldbewirtschaftung erfolgen kann.
2_Christoph Gruber-NEU-min.jpg © LK Kärnten/Christoph Gruber
© LK Kärnten/Christoph Gruber

Respektiere deine Grenzen

Nicht verschwiegen werden dürfen an dieser Stelle Trends, wonach zunehmend freigegebene Mountainbike-Wege für Bergauffahrten genützt werden, die Bergabfahrt aber willkürlich und illegal im freien Gelände erfolgt, ja sogar Bäume entfernt und bauliche Maßnahmen ohne Zustimmung des Grundeigentümers vorgenommen werden. Hier handelt es sich eindeutig um eine Besitzstörung und Sachbeschädigung. Um diesen negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, kann ein verbessertes Angebot freigegebener Trails durchaus Abhilfe schaffen. Es ist aber auch notwendig, verstärkt auf Aufklärung, ebenso wie auf Kontrolle zu setzen. In dieser Hinsicht ist die Initiative "Respektiere deine Grenzen" von Landesrat Martin Gruber ein wichtiger Beitrag. "Mit unserer Online-Plattform, mit Foldern und Infotafeln wollen wir sachlich und kompakt informieren, aber vor allem auch zu mehr Respekt, Rücksichtnahme und einem guten Miteinander beitragen“, betont Gruber. Vielen Menschen sei nicht bewusst was im Wald, auf der Alm oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erlaubt ist und vor allem welche Auswirkungen Freizeitaktivitäten und unbedachtes Verhalten auf Nutztiere oder die Tier- und Pflanzenwelt haben. "Mit der Aktion 'Respektiere deine Grenzen' soll das Bewusstsein für einen rücksichtsvollen Umgang mit der Natur und anderen Freizeitnutzern, aber auch die Achtung von Eigentumsrechten gefördert werden“, so Gruber.

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