LK Kärnten zur Siloballenlagerung: Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist weltfremd
Für gehörigen Unmut und große Verunsicherung unter den Kärntner Bäuerinnen und Bauern hat dieser Tage ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) gesorgt. Darin wird in Bezug auf die Lagerung von Siloballen festgehalten, dass die Anlage von Lagerungsplätzen außerhalb geschlossener Siedlungen bewilligungspflichtig sei. Für den VWGH ist dabei Silage bzw. Heu nicht anders zu behandeln als andere Materialien. Auch spiele es keine Rolle, ob die Siloballenlagerung auf Grünlandflächen der guten landwirtschaftlichen Praxis entspreche, so der VwGH. LK-Präsident Siegfried Huber kritisiert diesen Urteilsspruch scharf: „Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Bauern. Seit Jahrzehnten wird das Gras für die Winterfütterung der Tiere in Form von Silageballen in der freien Landschaft gelagert. Dass das jetzt nicht mehr ohne extra Bewilligung möglich sein soll, ist unverständlich, weltfremd und macht mich ehrlich gesagt ziemlich zornig!“ Daran, dass an der bisherigen landwirtschaftlichen Praxis festgehalten wird, führt für Huber kein Weg vorbei.
Bauern brauchen Rechtssicherheit
Die LK Kärnten hat daher nach Bekanntwerden des Urteils umgehend mit den zuständigen Stellen im Land Kärnten Kontakt aufgenommen, um eine praxistaugliche Lösung zu finden. „Die Lagerung von Erntegütern in der freien Landschaft ist in keinem anderen österreichischen Bundesland ein Problem. Diese Rechtssicherheit brauchen wir auch in Kärnten“, erklärt Huber, der betont, dass man sich aktuell in intensiven und konstruktiven Gesprächen mit dem Land Kärnten befinde.