Härtefallfonds hilft land- & forstwirtschaftlichen Betrieben schnell und unbürokratisch!
„Das Auftreten des Corona-Virus hat auch die Land- und Forstwirtschaft eiskalt erwischt. Die Absatzmärkte in der Gastronomie und im Tourismus sind weggebrochen und auch im Export wird die Lage immer schwieriger. Deshalb ist es wichtig, dass der Härtefallfonds auch für bäuerliche Betriebe geöffnet wird!“, begrüßt LK-Präsident Johann Mößler die gestern auf Bundesebene gefallene Entscheidung. Diese stellt sicher, dass auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf den mit bis zu 1 Mrd. Euro dotierten Fonds zugreifen können.
Abwicklung über die Landwirtschaftskammern
Noch sei der Schaden, der auch viele bäuerliche Familienbetriebe an den Rand der Existenz bringen wird, gar nicht abschätzbar, so Mößler. Wichtig sei daher, dass jenen Betrieben, die von der Krise unmittelbar und hart getroffen wurden, schnell und unbürokratisch geholfen werde. Der Härtefallfonds gilt für alle Betriebe, die unter die Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmergrenze fallen, d.h. Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr. Das trifft auf alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Kärnten zu.
Die genaue Abwicklung und die Kriterien werden nun in einer Richtlinie festgelegt, die zwischen dem Vizekanzler, dem Landwirtschaftsministerium und dem Finanzministerium erarbeitet wird. Die Abwicklung der Hilfe für die bäuerlichen Betriebe ist über die Landwirtschaftskammern geplant. Weitere Informationen zur Einreichung von Anträgen werden sobald verfügbar, auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten unter www.ktn.lko.at veröffentlicht.
Die genaue Abwicklung und die Kriterien werden nun in einer Richtlinie festgelegt, die zwischen dem Vizekanzler, dem Landwirtschaftsministerium und dem Finanzministerium erarbeitet wird. Die Abwicklung der Hilfe für die bäuerlichen Betriebe ist über die Landwirtschaftskammern geplant. Weitere Informationen zur Einreichung von Anträgen werden sobald verfügbar, auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten unter www.ktn.lko.at veröffentlicht.