Hausfriedensbruch: Einige wenige schädigen Ansehen aller Bäuerinnen und Bauern
LK war dialogbereit
1| Am 15. April 2019 hatte es auf Einladung von LK-Präsident Johann Mößler ein über zwei Stunden dauerndes Gespräch in den Räumlichkeiten der LK mit vier Vertretern der „Plattform für Bauerninteressen“ gegeben. Dabei konnten diese ihr Anliegen (Diskussion um die neuen Einheitswerte) vorbringen. Das Anliegen wurde gehört, diskutiert und an die zuständigen Stellen in Wien weitergeleitet.
2| Trotz dieses gemeinsamen Meinungs- und Wissensaustausches hat es bei der Vollversammlung am 26.April 2019 in Krastowitz eine friedliche Demonstration der Plattform gegeben. Dabei hat Präsident Mößler in Begleitung weiterer Kammerräte die Demonstranten vor dem Bildungshaus empfangen, mit ihnen gesprochen und ihre vorgebrachten Anliegen angehört (eine fundamentale Veränderung der österreichweiten Einheitswertberechnung liegt leider nicht in der Macht der LK Kärnten).
2| Trotz dieses gemeinsamen Meinungs- und Wissensaustausches hat es bei der Vollversammlung am 26.April 2019 in Krastowitz eine friedliche Demonstration der Plattform gegeben. Dabei hat Präsident Mößler in Begleitung weiterer Kammerräte die Demonstranten vor dem Bildungshaus empfangen, mit ihnen gesprochen und ihre vorgebrachten Anliegen angehört (eine fundamentale Veränderung der österreichweiten Einheitswertberechnung liegt leider nicht in der Macht der LK Kärnten).
Störaktion mit großer Aggression
3| Bei der Demonstration der „Plattform“ am 18. Dezember 2019 im Rahmen der Vollversammlung der LK Kärnten im Bildungshaus Schloss Krastowitz wurden die rund 30 Demonstranten auf Basis der Hausordnung vor dem Haupteingang aufgefordert, Transparente, Schilder, Stangen, Sirenen, Megafone, etc. nicht in die Räumlichkeiten des Bildungshauses mitzunehmen. Bei Erfüllung dieser Bedingung wäre natürlich niemandem der Zutritt verwehrt worden (wie auch in all den Jahren zuvor kein interessierter Zuhörer abgewiesen wurde).
4| Das haben die Spitzenrepräsentanten der „Plattform“ abgelehnt und sich daraufhin gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten des Bildungshauses verschafft, um bewusst die bereits laufende Vollversammlung zu stören. Mitarbeiter der LK Kärnten, die einen Ordnungsdienst erfüllten, wurden nicht nur massiv bedroht und wüst beschimpft, sondern auch körperlich angegriffen. All dies wurde auf mehreren Videos und Bildern diverser Beobachter und Journalisten festgehalten.
5| Im Anschluss kam es zu einem regelrechten Belagerungszustand der Vollversammlung der LK Kärnten, der durch eine extrem aggressive Stimmung gekennzeichnet war. An eine ordnungsgemäße Abwicklung der Vollversammlung war aufgrund von Sirenen, Megafon und anhaltenden Drohgebärden nicht zu denken, obwohl viele Versuche unternommen wurden, die Demonstranten zur Vernunft zu bewegen.
6| In Abstimmung zwischen Präsident, den Sprechern aller in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen und dem Kammeramtsdirektor wurde beschlossen, vor Ort keine Polizei zu rufen. Es wurde jedoch unten stehende gemeinsame Erklärung verabschiedet und den Demonstranten zur Kenntnis gebracht.
7| Die Vollversammlung der LK Kärnten konnte erst nach Abzug der Demonstranten nach mehreren Stunden fortgeführt werden. Es wurden jedoch nur noch die formal notwendigen Budgetbeschlüsse getroffen – die notwendige interessenspolitische Diskussion zu den Herausforderungen der Land- und Forstwirtschaft war auf Grund der Störaktion nur mehr ansatzweise möglich.
4| Das haben die Spitzenrepräsentanten der „Plattform“ abgelehnt und sich daraufhin gewaltsam Zutritt zu den Räumlichkeiten des Bildungshauses verschafft, um bewusst die bereits laufende Vollversammlung zu stören. Mitarbeiter der LK Kärnten, die einen Ordnungsdienst erfüllten, wurden nicht nur massiv bedroht und wüst beschimpft, sondern auch körperlich angegriffen. All dies wurde auf mehreren Videos und Bildern diverser Beobachter und Journalisten festgehalten.
5| Im Anschluss kam es zu einem regelrechten Belagerungszustand der Vollversammlung der LK Kärnten, der durch eine extrem aggressive Stimmung gekennzeichnet war. An eine ordnungsgemäße Abwicklung der Vollversammlung war aufgrund von Sirenen, Megafon und anhaltenden Drohgebärden nicht zu denken, obwohl viele Versuche unternommen wurden, die Demonstranten zur Vernunft zu bewegen.
6| In Abstimmung zwischen Präsident, den Sprechern aller in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen und dem Kammeramtsdirektor wurde beschlossen, vor Ort keine Polizei zu rufen. Es wurde jedoch unten stehende gemeinsame Erklärung verabschiedet und den Demonstranten zur Kenntnis gebracht.
7| Die Vollversammlung der LK Kärnten konnte erst nach Abzug der Demonstranten nach mehreren Stunden fortgeführt werden. Es wurden jedoch nur noch die formal notwendigen Budgetbeschlüsse getroffen – die notwendige interessenspolitische Diskussion zu den Herausforderungen der Land- und Forstwirtschaft war auf Grund der Störaktion nur mehr ansatzweise möglich.
Sachverhaltsdarstellung, keine Anzeige
8| Dieser demokratiepolitisch äußerst bedenkliche Vorfall konnte nicht ohne Konsequenzen bleiben – man stelle sich vor, Selbiges würde im Zuge einer Landtagssitzung geschehen. Am 20. Dezember 2019 wurde seitens der LK daher eine Sachverhaltsdarstellung bei der Polizei eingebracht. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat daraufhin von Amts wegen – auf Basis der Sichtung des Beweismaterials – ein Verfahren eingeleitet, bei dem mehrere Personen zur Zeugenaussage durch die Polizei einvernommen wurden.
9| Am 19. November 2020 wurden die drei Hauptakteure der Störaktion in das Landesgericht zur Verhandlung wegen des Verdachtes auf qualifizierten Hausfriedensbruch vorgeladen. Für das Gericht war der Sachverhalt aufgrund der Videobeweislage recht klar, dies wurde auch den drei Angeklagten durch die Richterin unmissverständlich mitgeteilt.
Ein Angeklagter entschied sich für den außergerichtlichen allgemeinen Tatausgleich über den Verein Neustart, der zweite für die Diversion samt Bezahlung einer Geldbuße und der dritte im Bunde entschied sich für die Fortführung des Strafprozesses. Im gegenständlichen Fall geht es um qualifizierten Hausfriedensbruch nach §109, Abs. 3 des Strafgesetzbuches mit einer Strafandrohung bis zu drei Jahren. Bei Vorliegen dieses Offizialdeliktes kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Ermächtigung (in diesem Falle etwa durch die LK) anklagen.
9| Am 19. November 2020 wurden die drei Hauptakteure der Störaktion in das Landesgericht zur Verhandlung wegen des Verdachtes auf qualifizierten Hausfriedensbruch vorgeladen. Für das Gericht war der Sachverhalt aufgrund der Videobeweislage recht klar, dies wurde auch den drei Angeklagten durch die Richterin unmissverständlich mitgeteilt.
Ein Angeklagter entschied sich für den außergerichtlichen allgemeinen Tatausgleich über den Verein Neustart, der zweite für die Diversion samt Bezahlung einer Geldbuße und der dritte im Bunde entschied sich für die Fortführung des Strafprozesses. Im gegenständlichen Fall geht es um qualifizierten Hausfriedensbruch nach §109, Abs. 3 des Strafgesetzbuches mit einer Strafandrohung bis zu drei Jahren. Bei Vorliegen dieses Offizialdeliktes kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Ermächtigung (in diesem Falle etwa durch die LK) anklagen.
Resümee
Seitens einiger weniger wurden hier ganz klar die Grenzen des normalen und zulässigen Verhaltens überschritten. Mitarbeiter wurden beschimpft und bedroht, Kammerräte angeschrien, in das Haus gewaltsam eingedrungen – von demokratischer Reife war bei diesem Auftritt nichts zu spüren.
Durch die mediale Berichterstattung über die Vorkommnisse im Rahmen dieser Störaktion wurden Bilder (TV, Internet und Zeitungen) in die Haushalte Kärntens getragen, die ein völlig falsches Bild von der bäuerlichen Berufsgruppe zeichnen und dem Ansehen unseres ganzen Berufsstands in der Öffentlichkeit massiv schaden. Die „Plattform“ hat durch diese Eskalation den Bäuerinnen und Bauern im Land einen echten Bärendienst erwiesen.
Durch die mediale Berichterstattung über die Vorkommnisse im Rahmen dieser Störaktion wurden Bilder (TV, Internet und Zeitungen) in die Haushalte Kärntens getragen, die ein völlig falsches Bild von der bäuerlichen Berufsgruppe zeichnen und dem Ansehen unseres ganzen Berufsstands in der Öffentlichkeit massiv schaden. Die „Plattform“ hat durch diese Eskalation den Bäuerinnen und Bauern im Land einen echten Bärendienst erwiesen.
Erklärung
aller in der Vollversammlung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft vertretenen Fraktionen:
- Die Vollversammlung der LK Kärnten ist eine demokratisch legitimierte Institution, deren Ziel die Vertretung und Weiterentwicklung der Land- und Forstwirtschaft in Kärnten ist. Sie besteht aus 36 auf die Dauer von fünf Jahren gewählten Kammerrätinnen und Kammerräten, welche die mehr als 17.000 bäuerlichen Betriebe in Kärnten vertreten.
- Die bewusste Störaktion der rund 30 Personen, die eine Abhaltung der Vollversammlung verhindern, ist demokratiepolitisch nicht tragbar und wird von allen Fraktionen abgelehnt.
- Die Gewaltanwendung gegen den internen Ordnungsdienst der LK beim Betreten des Gebäudes wird auf das Schärfste verurteilt und ist durch nichts zu rechtfertigen.
- Die Forderung, die Vollversammlung nur dann fortführen zu lassen, wenn der Kammerpräsident seinen Rücktritt erklärt, wird zurückgewiesen.
- Alle Fraktionen fordern die Demonstranten auf, von weiteren Störaktionen abzusehen, um die Abhaltung der Vollversammlung zu ermöglichen.