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Gut vorbereitet in die Biokontrolle

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22.04.2021 | von Dipl.-Ing. Nadja Schuster

Tipps für die richtige Vorbereitung

Biokontrolle_Mappe_Kuehe.jpg © LK Kärnten/Lisa Sauer
Überprüfen Sie jetzt mit Start der Kontrollsaison 2021 ihre Unterlagen, um stressfrei durch die Biokontrolle zu gelangen. © LK Kärnten/Lisa Sauer
Biobetriebe werden einmal jährlich von einer staatlich anerkannten und akkreditierten Kontrollstelle überprüft, die der Betriebsführer mit Umstieg auf die biologische Wirtschaftsweise selbst beauftragt. Die Biokontrolle überprüft, ob der Biobetrieb die Biorichtlinien einhält. Nach der Kontrolle bekommt der Biobetrieb das aktuelle Biozertifikat ausgestellt, auf welchem genau dokumentiert ist, welchen Status die betrieblichen Flächen, Tiere und Produkte aufweisen. Dieser Status ist entscheidend für die Vermarktung. Die jährliche Biokontrolle wird manchmal als lästige Pflicht gesehen, doch ist sie für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz immens wichtig. Durch sie wird Konsumentenvertrauen geschaffen und die Glaubwürdigkeit der Bioprodukte gewährleistet.

Bei der Vor-Ort-Kontrolle wird zuerst ein Rundgang mit Inspektion aller für die biologische Produktion relevanten Bereiche (Stallungen, Lager- und Verarbeitungsräume, landwirtschaftliche Flächen usw.) durchgeführt. Dabei verschafft sich das Kontrollorgan einen Überblick über den Biobetrieb. Hier wird auch darauf geachtet, ob eventuelle Abweichungen der letzten Kontrolle behoben wurden. 
Anschließend werden die Unterlagen und Aufzeichnungen durchgesehen. Für eine reibungslose Biokontrolle ist es immens wichtig, übersichtliche und lückenlose sowie aktuelle Aufzeichnungen zu haben. Denn nur so können Zeit, Ärger und Kosten für eine allfällige, notwendige Nachkontrolle gespart werden. Außerdem sind gut geführte Aufzeichnungen Ausdruck einer geordneten Betriebsführung. 

Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein, dass Stoff- und Mengenflüsse usw. nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Form der Aufzeichnungen ist nicht vorgegeben. Allerdings stellt jede Biokontrollstelle Aufzeichnungsblätter zur Verfügung, welche besonders gut strukturiert und übersichtlich sind. Darüber hinaus können auch bestehende Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel das Tierbestandsverzeichnis oder das LK-Weideblatt verwendet werden. Wichtig bei der Kontrolle ist es, dass sich das Kontrollorgan rasch einen Überblick verschaffen kann, z. B. dass einerseits eine genaue Aufzeichnung über die Anzahl der gemästeten Schweine, andererseits aber auch eine Zusammenfassung vorliegen, damit die Zahl einfach mit der verbrauchten Futtermenge zu vergleichen ist. Die verbrauchte Futtermenge wird mit der Erntemenge verglichen, und so kann die Plausibilität der Zukaufsfuttermenge abgeschätzt werden. Rechnungen und Lieferscheine müssen zumindest folgende Daten enthalten: Name und Adresse des Käufers/​Verkäufers, Code-Nummer oder Kontrollstelle bei Biobetrieben, vollständige Warenbezeichnung, Status der Waren (Umstellungsware oder anerkannte Ware) sowie die Menge.
 

Weitere Tipps zur Biokontrolle

Nachstehend eine Auswahl einiger Bereiche, auf die besonders geachtet werden soll:
  • Belege und Aufzeichnungen von Saatgutkäufen (inkl. Sackanhänger), Futter- und Düngerzukäufen.
  • Belege und Aufzeichnungen von Tierzukäufen und Tierbehandlungen.
  • Biozukäufe: Ist der Hinweis auf dem Beleg oder das Biozertifikat des Verkäufers gegeben?
  • Vermarktete Bioprodukte müssen am Biozertifikat aufscheinen, neue Betriebszweige immer der Kontrollstelle melden.
  • Richtige Deklaration bei Verkäufen (Achtung z. B. am Viehverkehrsschein: hat das Tier keinen Biostatus, muss es eindeutig vermerkt sein).
  • Genehmigtes Saatgutansuchen beim Einsatz von konventionellem, ungebeiztem Saatgut.
  • Flächenzugänge: Meldung an die Kontrollstelle binnen 14 Tagen.
  • Einhaltung und Dokumentation der doppelten Wartezeit bei Tierbehandlungen.
  • Aufliegen einer Vereinbarung, wenn Lohntätigkeiten von konventionellen Verarbeitern beansprucht werden.
  • Keine Lagerung konventioneller Futtermittel (z. B. für Wild) oder nicht erlaubter Pflanzenschutzmittel (z. B. für den Forst) im landwirtschaftlichen Bereich.
  • Aufzeichnungen über die biorichtlinientaugliche Tierhaltung: z. B. Freigeländezugang, Auslauf und Gruppenhaltung bei Kälbern, Raufuttergabe bei Schweinen. 
  • Dokumentation der Weideverpflichtung.
Achtung heuer neu: VIS-Meldung der temporären Anbindehaltung.
Dies ist nur ein Auszug aus den zahlreichen Punkten, die ein Biobetrieb berücksichtigen muss. Je nach Betriebszweig müssen natürlich nur die relevanten Aufzeichnungen geführt werden. 
 

Stressfrei durch die Biokontrolle

Damit ihre Biokontrolle gut und problemlos verläuft, findet am 27. April um 19 Uhr das Webinar „Stressfrei durch die Biokontrolle“ stat

Info: Fragen zur Biokontrolle, Anmeldung zum Webinar: Biozentrum Kärnten, 0463/58 50-54 00.

Weitere Fachinformation

  • Bio in Europa: Wachstum bei Fläche und Umsatz setzt sich fort
  • ÖPUL-Weiterbildung: Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" - zwei Weiterbildungen erforderlich!
  • Bio-Hafer: Eine Kultur mit Potenzial?
  • Die Trendwende am Bio-Markt
  • MKS-Info: Weidevorgabe kann in Überwachungs- und Sperrzone bis auf Widerruf ausgesetzt werden
  • Nachlese Speeding Up Innovation: Biologische Landwirtschaft 2.0, Donnerstag 13. März 2025
  • Beratung und Service für Biobetriebe
  • Bio: Genehmigungspflicht für den Zukauf konventioneller Zuchttiere beachten
  • Biogeflügelhaltung: Übergangsfristen laufen aus
  • Bio-Anträge im VIS nicht übersehen
  • BIO AUSTRIA Tage für Bäuerinnen und Bauern 2025 unter dem Motto “Sinn.Voll.Bio“
  • Bio-Kontrollkostenzuschuss beantragen
  • Umgang mit aktuellem Tierseuchengeschehen in Bio
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  • AMA-Biosiegel feiert 30. Jubiläum
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