Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Kampagnen und Projekte
      • Kampagnen und Projekte
      • 380 kV-Stromleitung
      • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
      • Zivildienst
      • Serviceoffensive
      • Vifzack 2026
    • Schwerpunkt Wolf
    • Warnungen
      • Warnungen
      • Blauzungenkrankheit
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen(current)1
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung(current)2
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Pflanzen
  3. Boden-, Wasserschutz & Düngung

Freiwilligkeit vor Zwang: Letzte Einstiegsmöglichkeit in die bodennahe Ausbringung bis Jahresende 2025

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
24.11.2025 | von DI Franz Xaver Hölzl

In der Ammoniak-Reduktions-Verordnung ist festgeschrieben, dass die festgelegten Verpflichtungen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 einer Evaluierung zu unterziehen sind, um die Zielerreichung für Ammoniak bis 2030 sicherzustellen. Dabei ist insbesondere zu überprüfen, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich angeordnet werden muss.

Schleppschuh_Acker.jpg © BWSB/Hölzl
Die bodennah streifenförmige Ausbringung stellt die zentrale Maßnahme für die Minderung der Ammoniak-Emissionen dar. Bis Ende 2026 muss entschieden werden, ob dies gesetzlich vorgeschrieben werden muss. Nur bei möglichst hohen Teilnahmeraten kann diese Maßnahme freiwillig und damit über ÖPUL abgeltungsfähig bleiben. Daher wird unter dem Motto "Am 32. Dezember 2025 ist es zu spät!" appelliert, sich noch möglichst zahlreich für die ÖPUL-Maßnahme bodennahe Ausbringung bis Ende des Jahres anzumelden. © BWSB/Hölzl

Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" in Österreich

Im Vorfeld der Ammoniak-Reduktions-Verordnung wurde auch in Österreich diskutiert: "Wenn alle Betriebe über 20 GVE auf allen Flächen unter 18 Prozent Hangneigung ihre flüssigen Wirtschaftsdünger bodennah streifenförmig ausbringen, würden ca. 15 Mio. m3 mit optimierter Technik ausgebracht werden.“ Das wären etwa 60% des gesamten Gülleanfalls. Nach dem Prinzip"Freiwilligkeit vor Zwang" konnte diese gesetzliche Verpflichtung abgewendet werden, indem mit finanzieller Unterstützung der Investitionsförderung und der entsprechenden ÖPUL-Maßnahme eine ähnliche Umsetzungsrate erreicht werden soll.

Bei rechtlicher Verpflichtung - keine ÖPUL-Abgeltung mehr

Sollte das Evaluierungsergebnis Ende 2026 aufgrund zu geringer Umsetzung, das heißt bei zu geringer freiwilliger Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme ergeben, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennah streifenförmigen Ausbringung (wie zum Beispiel in der Schweiz oder in Deutschland) zur Zielerreichung notwendig ist, dann können diese kostenintensiven Maßnahmen nicht mehr über das Österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden.

Appell zur Teilnahme

Daher wird an alle Betriebe mit relevanten Güllemengen und geeigneten Flächen appelliert, noch heuer - also im Jahr 2025 - die Weichen zu stellen (Einzelinvestitionen, Gemeinschaftslösungen, Kooperationen, Maschinenring, Lohnunternehmer, …) und in die ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und/oder Gülleseparierung" bis Ende 2025 einzusteigen. "Am 32. Dezember 2025 ist es zu spät!" Denn nur Betriebe mit Teilnahme an der Maßnahme können im Evaluierungsjahr 2026 in der Entscheidung "Freiwilligkeit oder Zwang" ihren wichtigen Beitrag leisten.

Zentrale Maßnahme bodennah streifenförmige Ausbringung

Die bodennah streifenförmige Ausbringung stellt die zentrale Maßnahme bezüglich Erreichung der Ammoniak-Minderungsziele dar. Da Rindergülle in der Regel in einer zu dicken Konsistenz anfällt, kann eine entsprechend fließfähige Beschaffenheit für eine effiziente und störungsfreie bodennahe Ausbringung entweder durch Verdünnung oder Separierung erreicht werden. Gemäß den Inventurexperten kann aber die Gülleverdünnung in keinem Fall die Wirksamkeit der bodennahen Ausbringung ersetzen.

Achtung - Erleichterung bei nachträglichem Beitritt zu einer Güllegemeinschaft, aber mit Meldepflicht!

Wenn ein Landwirt bzw. eine Landwirtin einer bereits bestehenden nahegelegenen Gemeinschaft beitreten möchte und die Gemeinschaft auch die Kapazitäten für einen weiteren Betrieb hat, sind einige Bestimmungen zu berücksichtigen.
  • Ein Beitritt kann erfolgen, wenn der vertretungsbefugte Ansprechpartner der Gemeinschaft dies der bewilligenden Stelle meldet.
  • Die Meldung hat über die interne Kommunikationsstruktur in der Digitalen Förderplattform zu erfolgen, mit Angabe der Betriebsnummer und der ausbringenden Güllemenge am beitretenden Betrieb.
  • Bei bereits bewilligten Projekten prüft die bewilligende Stelle die Zugangsvoraussetzungen und ob noch ein entsprechendes Kostenkontingent beim beitretenden Betrieb verfügbar ist. Somit soll eine Umgehungshandlung ausgeschlossen werden.
  • Die Kostenkontingente, die im Hintergrund durch die Gemeinschaft des bewilligten Förderantrages bereits verbraucht wurden, bleiben unberührt.
  • Beitritte sind ausgeschlossen, wenn das verfügbare Kostenkontingent für den beitretenden Betrieb bereits ausgeschöpft wurde.
  • Die Zusage und Dokumentation des Beitritts erfolgt ebenfalls über die Kommunikation in der Digitalen Förderplattform.

Weitere Hinweise zum Maßnahmeneinstieg

Wenn ein Betrieb bis spätestens 30. November 2025 keine Kubikmeter im Mehrfachantrag 2025 beantragt hat, endet die Verpflichtung Ende des Jahres 2025. Um 2026 wieder prämienfähig teilnehmen zu können, muss der Maßnahmenantrag für die Maßnahme "Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" fristgerecht bis spätestens am 31. Dezember 2025 gestellt werden.

Der letzte Einstieg in die Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ ist mit dem Förderjahr 2027 möglich (Beantragung bis spätestens am 31. Dezember 2026).
Informationen bei der Boden.Wasser.Schutz.Beratung: 050/6902-1426, www.bwsb.at
Schleppschuh.jpg © BWSB/Hölzl
Jeder im Jahr 2026 bodennah streifenförmig ausgebrachte Kubikmeter Gülle hilft, dass dies nicht zur gesetzlichen Verpflichtung wird und so im ÖPUL abgeltungsfähig bleibt. © BWSB/Hölzl
Zum nächsten nächster Artikel

Bodenkoffer-Projekt für europäischen Innovationspreis nominiert - jetzt abstimmen!

Weitere Fachinformation

  • Freiwilligkeit vor Zwang: Letzte Einstiegsmöglichkeit in die bodennahe Ausbringung bis Jahresende 2025
  • Bodenkoffer-Projekt für europäischen Innovationspreis nominiert - jetzt abstimmen!
  • Zwischenfrüchte jetzt häckseln - Ja oder Nein?
  • Gesamtbetriebliche N-Bilanz spätestens bis 31. Jänner 2026!
  • Lücken im Begrünungsbestand - Freie Bahn für Herbstunkräuter
  • Pflanzenschutzmittel: Vom Acker bis ins Grundwasser? Warum Bodenbindung so wichtig ist!
  • "Tag des Pfluges" - Symbol eines überholten Denkens
  • Warten auf sinkende N-Mineraldüngerpreise?
  • Boden.Wasser.Schutz.Tagung 2025 - Digitalisierung für eine nachhaltige Landwirtschaft
  • Drohnensaat von Zwischenfrüchten - der Erfolg liegt im Detail
  • Rapsherbizidversuch 2025: Erste Ergebnisse aus Oberösterreich
  • Auf Stickstoffbilanzierung nicht vergessen
  • Hexa Cover - künstliche Abdeckung von Güllegruben ohne Schwimmdecke
  • Kostenvergleich verdünnen - separieren
  • Schwimmdecke auf separierter Gülle - vor fünf Jahren wurde im Endlager das letzte Mal gerührt!
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 1 von 6
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
79 Artikel | Seite 1 von 6
Pöttiner_November_2025 © Archiv

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Schleppschuh_Acker.jpg © BWSB/Hölzl

Die bodennah streifenförmige Ausbringung stellt die zentrale Maßnahme für die Minderung der Ammoniak-Emissionen dar. Bis Ende 2026 muss entschieden werden, ob dies gesetzlich vorgeschrieben werden muss. Nur bei möglichst hohen Teilnahmeraten kann diese Maßnahme freiwillig und damit über ÖPUL abgeltungsfähig bleiben. Daher wird unter dem Motto "Am 32. Dezember 2025 ist es zu spät!" appelliert, sich noch möglichst zahlreich für die ÖPUL-Maßnahme bodennahe Ausbringung bis Ende des Jahres anzumelden. © BWSB/Hölzl

Schleppschuh.jpg © BWSB/Hölzl

Jeder im Jahr 2026 bodennah streifenförmig ausgebrachte Kubikmeter Gülle hilft, dass dies nicht zur gesetzlichen Verpflichtung wird und so im ÖPUL abgeltungsfähig bleibt. © BWSB/Hölzl