Für Kontrolle gut vorbereitet
Der Zusammenschluss von „Gutes vom Bauernhof“ mit dem staatlich anerkannten Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS) „AMA Genussregion“ regelt mitunter ganz klar die Kontrollfrequenz der Betriebe. Nach positivem Abschluss des Erstaudits und Erhalt des von der Agrarmarkt Austria Marketing GmbH gegengezeichneten Teilnahmevertrages ist der Betrieb zertifiziert und berechtigt, an den Vermarktungs- und Vertriebsmaßnahmen der „AMA Genussregion“ und von„Gutes vom Bauernhof“ teilzunehmen. Folgeaudits finden risikobasiert alle vier Jahre statt und werden im Vorhinein angekündigt. Um einen möglichst effizienten Ablauf des Audits zu gewährleisten, gibt es in den Richtlinien ein Merkblatt zur Vorbereitung auf das Audit, anhand dessen sich die Teilnehmer vorbereiten können. Eine chronologisch geordnete Dokumentation nachstehender Unterlagen ist nicht nur für die QHS-Kontrolle ausschlaggebend, sondern auch für andere Kontrollen wie Lebensmittelaufsicht, Veterinärbehörde etc. von Vorteil.
Verpflichtende Dokumentationen für die Kontrolle sind:
Verpflichtende Dokumentationen für die Kontrolle sind:
- die in den Richtlinien unter der Rubrik „Checkliste“ vorgesehene, vom Betrieb selbstständig ausgefüllte Selbstüberprüfung für Teilnehmer und die damit vorgeschriebenen Dokumentationsauflagen (Eigenkontrollkonzept),
- Ergebnisse zu Produktprämierungen oder -verkostungen, sofern für die entsprechenden Produkte Verkostungen angeboten werden,
- Untersuchungszeugnisse vom Trinkwasser – bei eigenem Hausbrunnen oder Quellwasser,
- Rechnungen von Lohnproduzenten mit Mengenangabe der hergestellten Produkte (Schlachtung, Zerlegung, Vermahlung, Pressen …),
- Unterlagen zur Teilnahme an einer ÖPUL-Maßnahme und/oder TGD,
- Rechnungen, Lieferscheine von zugekauften Rohstoffen (inkl. Herkunftsangabe) und Futtermitteln.
- Freiwillige Dokumente sind:
- aktuelle Berichte der Lebensmittelbehörde,
- Konformitätserklärungen für Verpackungsmaterial,
- Bestätigungen für weitere Zertifizierungen, wie z. B. Bio, eAMA und VIS-Zugangsdaten oder entsprechende Aufzeichnungen.
LK-Beratungsangebote
- Direktvermarktung Grundberatung: Wir beraten zu Gewerbe-, Steuer-, Sozial- und Lebensmittelrecht und sind beim Erstellen Ihres Eigenkontrollsystems behilflich.
- Spezialberatung zur Lebensmittelkennzeichnung: Wir beraten über gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften verschiedenster bäuerlicher Produkte und sind Ihnen bei der Erstellung Ihrer betriebsindividuellen Etiketten behilflich oder geben Rückmeldung zu den von Ihnen vorgelegten Etiketten.
- Beratung Qualitätscheck „Gutes vom Bauernhof“ und QHS: Sie erhalten direkt auf Ihrem Betrieb Hilfestellung zur Erstbewertung und Tipps zur Umsetzung von Maßnahmen entsprechend den Richtlinien vom Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (QHS) der AMA Marketing und den darauf basierenden Richtlinien von „Gutes vom Bauernhof“.