Extremwetter: „Höhere Gewalt“ richtig melden
Unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, auf die die antragstellende Person keinen Einfluss hat und die zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermaßnahmen noch nicht bekannt gewesen waren, werden als höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände anerkannt, wodurch Prämien für geschädigte Flächen, Tiere oder Landschaftselemente dennoch gewährt werden können.
Ein Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände muss binnen drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person dazu in der Lage ist, als Online-Eingabe im eAMA gemeldet werden. Der Meldung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen oder ehestmöglich nachzureichen.
Ein Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände muss binnen drei Wochen ab dem Zeitpunkt, ab dem die antragstellende Person dazu in der Lage ist, als Online-Eingabe im eAMA gemeldet werden. Der Meldung sind die erforderlichen Nachweise beizufügen oder ehestmöglich nachzureichen.
Für nähere Informationen und Hilfestellungen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Außenstelle der Landwirtschaftskammer.