Erhebungen für LK-Wahl: Bitte um Unterstützung
Voraussichtlich am 25. Oktober 2026 finden die Landwirtschaftskammerwahlen statt. Wahlberechtigt sind neben dem Betriebsführer (Besitzer/Pächter) auch bestimmte Familienmitglieder, wenn sie im Hofverbund leben und am Betrieb mitarbeiten. Hintergrund ist, dass die Wahlordnung damit das Leitmodell der heimischen Land- und Forstwirtschaft zum Ausdruck bringt: den bäuerlichen Familienbetrieb, der partnerschaftlich und generationenübergreifend geführt wird. Auch die Familienangehörigen sind LK-Mitglieder, werden durch sie vertreten und können die Leistungen der LK in Anspruch nehmen (z. B. Hofübergabe- und Einstiegsberatung, Landjugend, Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen bzw. pensionsrechtlichen Fragen etc.).
Erhebungen starten
Bereits jetzt beginnen die Vorbereitungen für die Erstellung des Wählerverzeichnisses. Um eine gute Datenbasis zu gewährleisten, bittet die LK Kärnten in einem ersten Schritt die Invekos-Betriebe um ihre Mithilfe. Dem Terminbrief für die Abgabe des Mehrfachantrages in den LK-Außenstellen liegt ein Erhebungsblatt bei, mit dem die wahlberechtigten Angehörigen der kammerzugehörigen Personen ermittelt werden sollen. Alle MFA-Antragsteller werden gebeten, an der Erhebung mitzuwirken und das vollständig ausgefüllte Erhebungsblatt in der LK-Außenstelle im Zuge des Abgabetermins abzugeben. Alternativ kann das Formular auch an die Mailadresse waehlerverzeichnis@lk-kaernten.at oder via Post an die LK Kärnten, 9020 Klagenfurt, Museumgasse 5, übermittelt werden. Die zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Erstellung des Wählerverzeichnisses für die LK-Wahl 2026 herangezogen.
Wahlberechtigte Familienmitglieder
Nach § 4 des Kärntner Landwirtschaftskammergesetzes sind diese Angehörigen der LK-Mitglieder wahlberechtigt, die mit diesen in Hofgemeinschaft leben und am Betrieb mitarbeiten:
- die Eltern,
- die Ehepartner (auch eingetragene Partner und Lebensgefährten),
- die Kinder (auch die Wahl- und Stiefkinder sowie Schwiegerkinder), die bis einschließlich 25. Oktober 2026 das Alter von 16 Jahren überschreiten
Bitte um Mithilfe
1. Erhebungsformular vollständig ausfüllen
2. Erhebungsformular zur MFA-Abgabe mitbringen
3. Bei Fragen vorab wenden Sie sich bitte direkt an ihre LK-Außenstelle