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Durch Stallbau zu weniger Ammoniak

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20.06.2024 | von Ing. Rudolf Schütz und Mag. Vitus Lenz

Wer eine Investitionsförderung beim Basisstandard und bei besonders tierfreundlicher Haltung bekommen möchte, muss Ammoniak verringern. Die Maßnahmen dazu finden Sie hier.

03_a_Fresstand_mit_Schieber_Wölfleder.jpg © Wölfleder
Bei einem Fressstand mit Schieber kann die Gülle effizient abtransportiert werden. © Wölfleder
Im Vergleich zu 2005 (Basiswert der TIHALO-Studie) müssen Ammonikaemmissionen bei Stallbauvorhaben bis 2030 um 12% sinken. Die NH3-Minderungs­maß­nahmen in der Stallhaltung sollten folgende Kriterien erfüllen:
  • Die Maßnahmen müssen in der Praxis funktionieren.
  • Die Maßnahmen müssen in die Umweltinventur einfließen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe ist zu berücksichtigen.
Maßnahmen beim Stallklima, bei den emittierenden Flächen im Tierbereich sowie der Güllelagerung sind die Schwerpunkte für die Ammoniakminderung. Am besten wirkt eine schnelle Kot-Harn-Trennung. Treffen Kot und Harn zusammen, entsteht das Enzym Urease, das in der Folge Ammoniak verstärkt freisetzt. Fließt der Harn zum Beispiel vor allem auf Bewegungsflächen im Stallbereich oder in Ausläufen rasch ab, verringern sich die Ammoniakemissionen wesentlich - ebenso wie bei Zweiflächenbuchten mit Einstreu im Liegebereich. Auch das rasche Verbringen und das Lagern der Gülle in geschlossenen Anlagen und Behältern mindern NH₃. Bei Stalltemperaturen von über 15 °C steigt die Umwandlung von Harnstoff in Ammonium stark an. Maßnahmen, welche die Temperatur im Stallbereich senken, können vor allem in der wärmeren Jahreszeit das Emissionspotenzial im Stall wesentlich vermindern. Bei den aufgezählten Maßnahmen zur Verbesserung des Stallklimas können auch damit einhergehende positive Begleiteffekte das Tierwohl sowie die Gesundheit von Mensch und Tier unterstützen.

Zweiflächensystem mit freier Liegefläche

Bei Zweiflächensystemen mit freien Liegeflächen und Einstreu oder Kompoststall sind die Anforderungen zur NH₃-Reduktion erfüllt. Dazu zählen auch Tretmist- und Streuschichtsysteme. Bei allen Zweiflächensystemen gibt es keine gesonderten Anforderungen an den Fressbereich, auch Spaltenböden mit Treibmistkanälen sind hier möglich.

Der Liegeboxen­laufstall

Dieser erfordert auf den Laufflächen Maßnahmen zur Emissionsminderung. Der Schwerpunkt der NH₃-Reduktion liegt im Fressbereich des Liegeboxenlaufstalls. Für Zubauten von Liegeboxenreihen zu einem bestehenden Fressgang ohne NH3-Reduktion kann der Fressplatz belassen werden, wenn die Laufgänge zwischen den Boxen entweder mit einem Quergefälle und Harnsammelrinne bzw. größerem U-Profil oder mit einem Rillenboden und Kammschieber ausgeführt werden.

Entmistungsmöglichkeiten

Der aktuelle Standard bei planbefestigten Laufgängen ist die Schieberentmistung, bei Rillenböden mit einem Kammschieber. Mit der Anforderung des Quergefälles ist eine weitere Entwicklung des Systems jedoch erforderlich, um bei offenen Stallgebäuden die Schmierenbildung aufgrund der raschen Abtrocknung zu reduzieren.

Eine zunehmend angewandte Variante ist der Entmistungsroboter in Form eines Schiebers oder als Sammler. Beide Varianten erfordern jedoch auch bauliche Maßnahmen (Gefälle und Sammlung) zur raschen Harnableitung - in Form von Quergefällen und ausreichenden Ableitungen. Bei dieser Technik werden sich zukünftig auch neue Systeme zur Harnableitung entwickeln. Entmistungsroboter werden gesondert unter dem Titel Innenmechanisierung gefördert.

Die mobile Entmistung ist auch als Variante bei Kleinbetrieben mit Um- oder Zubauten oder Sonderformen der Rinderhaltung in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum raschen Harnabfluss möglich.

Förderausnahmen bei Basisstandard

Für die Rindermast ist im Basisstandard auch ein gummierter Spaltenboden möglich, jedoch nicht mit direkter Ableitung zum Güllelager. Liegeboxen bei Mastrindern und der Jungviehhaltung mit Spaltenlaufflächen sind auch unter dieser Ausnahme möglich. Bei Inanspruchnahme des erhöhten Fördersatzes unter "Besonders tierfreundliche Haltung" sind jedoch die NH₃-Minderungs­maßnahmen umzusetzen.

Vorgaben im Detail

Folgende bauliche grundsätzliche Maßnahmen sind laut derzeitigem Stand der Förderrichtlinien zur Verringerung der Ammoniakemissionen als Voraussetzung für die Investitionsförderung in der Förderperiode ab 2023 umzusetzen, vorbehaltlich offener Ergänzungen bei den Merkblättern und relevanter FAQ zu den Detaillösungen:

Für alle Stallungen für Rinder, Schweine, Ziegen und Pferde gilt
Um einen unnötigen Temperaturanstieg im Stall zu vermeiden, müssen wärmeabstrahlende Dachflächen gedämmt oder hinterlüftet (Kaltdach) ausgeführt werden.

Für die Rinderhaltung gilt
Stallungen müssen einen der folgenden drei Punkte erfüllen:
  • Zweiflächensystem mit eingestreuter Liegefläche im Kompoststall.
  • Liegeboxenauslaufstall mit erhöhten Fressplätzen und einer Fressplatzabtrennung nach jeweils maximal zwei Fressplätzen.
  • Die Laufflächenböden sind geschlossen (planbefestigt), haben ein Quergefälle in der Ausführungsqualität von ­mindestens 2% und maximal 3% sowie eine Harnsammelrinne zur raschen Trennung von Kot und Harn; die Entmistung muss so gestaltet sein, dass der Harn rasch abfließen kann.
  • Ausgenommen von diesen drei Punkten sind die Sonderbereiche Abkalbebucht, Special-Needs-Bereich, Kranken- und Absonderungsbucht, Kälberschlupf, Kälbereinzelbox, Zuchtstiere sowie Winterstallungen für weidebasierte Extensivtierhaltung.
  • Der Boden von befestigten Auslaufflächen muss zu mindestens 80% geschlossen (planbefestigt) sein und über ein ausreichendes Gefälle für den Harnabfluss verfügen. Eine Entmistungsmöglichkeit für ein häufiges Reinigen der Fläche muss vorhanden sein.
Für Schweinehaltung gilt
Aufgrund der Funktionstrennung bei Haltungssystemen verringern sich bei besonders tierfreundlicher Haltung die Ammoniakemissionen. Dabei muss eine der folgenden Maßnahmen zur Ammoniakreduktion erfüllt sein:
  • Stallraumklima und/​oder den Liegebereich kühlen, zum Beispiel mit Zugluftkühlung, Vernebelungsanlagen oder optimierter Be- und Entlüftung. Bei geschlossenen Warmställen sind die im Merkblatt "Förderstandard Ferkelaufzucht und Schweinemast" vorgegebenen Kühlungsmaßnahmen einzuhalten oder
  • Ausscheidungsbereich im Außenklimabereich mit Überdachung oder Entwässerung von nicht überdachten, geschlossenen Flächen oder
  • Kot- und Harntrennung.
Für Geflügelställe gelten gesondert Maßnahmen
Masthühner und Puten: Es müssen eine Wand- und Dachdämmung sowie zwei der folgenden Maßnahmen erfüllt sein. 
  • Fußbodenheizung
  • Sprühkühlung
  • Nippeltränken mit Auffangschalen für Masthühner, Bodenstrangtränken für Puten
  • Wärmetauscher
  • Elterntiere von Lege- und Mastlinien: Neben der Dachdämmung ist ein Entmistungssystem zur regelmäßigen Entmistung vorhanden.

LK-Service

Zusätzliche Informationen zu möglichen Fress- und Laufgangausführungen bei Liegeboxenlaufställen und deren Kombinationen finden Sie unter der LK-Homepage www.lko.at/bauen. Weiterführende Informationen liefern auch die jeweils aktuellen Fassungen der entsprechenden ÖKL-Baumerkblätter. Für vertiefende Beratungs- und Planungsleistungen steht Ihnen die Bauberatung der LK Kärnten unter der Tel.-Nr.: 0463/58 50-15 01.

Weitere Fachinformation

  • Beim Stallumbau im Berggebiet sind innovative Ideen gefragt
  • Auslauf für Rinder
  • Trinkwasser und Betonoberflächen
  • Vorbereitung auf die Trinkwasseruntersuchung
  • Artikelserie Wasserknappheit bei Brunnen und Quellen - Inhaltsverzeichnis
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